„Die Wahrheit ist immer der richtige Weg“

„In die Zukunft schauen“: So lautet für gewöhnlich die Devise nach Konflikten. Doch ist ein dauerhafter Frieden ohne Aufarbeitung der Vergangenheit überhaupt möglich? Experten glauben nicht daran.

Israel hat mit Empörung auf den Goldstone-Bericht reagiert, der dem Staat Kriegsverbrechen vorwirft. Der Bericht sei ein Hindernis für Friedensgespräche. Den Verfasser, Richard Goldstone, erstaunt diese Reaktion nicht. „Dass die Beschäftigung mit der Vergangenheit den Friedensprozess gefährde, behaupten die betroffenen Staaten immer“, sagte der Südafrikaner im Oktober bei einer Konferenz in Bern. Aber die Erfahrung zeige, dass es umgekehrt sei: „Ohne Auseinandersetzung mit dem, was geschehen ist, gibt es keinen Frieden.“

Diesen Standpunkt vertritt auch die Schweiz bei ihrem Engagement in Friedensprozessen. Die Konferenz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit über 450 Teilnehmenden trug deshalb den Titel „Zukunft beginnt in der Vergangenheit“. Außenministerin Micheline Calmy-Rey unterstrich die Bedeutung des Kampfes gegen Straflosigkeit und verwies auf das Schweizer Engagement in Guatemala, Kolumbien, Südafrika, Ruanda, Nepal und auf dem Balkan. Auch die von der Schweiz vermittelte und im Oktober besiegelte Einigung zwischen der Türkei und Armenien sei ein Beispiel dafür, wie wichtig Vergangenheitsarbeit sei. Die Schweiz hatte die beiden Parteien bei der Schaffung von Kommissionen unterstützt, die die gemeinsame und konfliktreiche Geschichte untersuchen sollen.

Dass Unterstützung aus der Schweiz gefragt ist, führt Calmy-Rey nicht zuletzt auf die Diskussion über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg zurück, die in den 1990er Jahren von einer Expertenkommission untersucht wurde. Die Beschäftigung mit der eigenen Vergangenheit scheine die Glaubwürdigkeit der Schweiz erhöht zu haben, sagte Calmy-Rey. Staatssekretär Michael Ambühl unterstrich die Bedeutung einer von der Schweiz eingebrachten und im UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten Resolution. Diese verlangt, dass kein Friedensvertrag akzeptiert wird, der Amnestien für Kriegsverbrechen oder massive Menschenrechtsverletzungen vorsieht.

Der neueste Beitrag der Schweiz ist ein Handbuch für die Vereinten Nationen zum Umgang mit der Vergangenheit bei der Vermittlung in Konflikten. Es gebe zwar kein Standardmodell für Vergangenheitsarbeit, erklärte Botschafter Thomas Greminger, Chef der Abteilung „Menschliche Sicherheit“ im EDA. Doch es gehe stets um das Recht auf Wahrheit, das Recht auf Gerechtigkeit, das Recht auf Wiedergutmachung und die Garantie, dass sich Unrecht nicht wiederholt. Die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich allerdings oft schwierig. Das machten die Schilderungen von erfahrenen Friedensvermittlern wie James LeMoyene deutlich. Er berichtete von einem Zeugen in El Salvador, der durch seine Aussagen sich und seine Familie in große Gefahr brachte. Dank der Aussage sei es aber möglich gewesen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Wahrheit sei immer der richtige Weg, sagte LeMoyene. Dies gelte im übrigen nicht nur für afrikanische und südamerikanische Staaten. Auch europäische Staaten und die USA täten gut daran, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten. Richard Goldstone räumte ein, dass sich mächtige Staaten oft vor den Konsequenzen zu schützen wüssten. Er zeigte sich dennoch zuversichtlich: „Irgendwann wird es einen Internationalen Strafgerichtshof geben, der von allen Staaten mitgetragen wird – wenn auch vielleicht nicht mehr zu meiner Lebenszeit.“ (Charlotte Walser, InfoSüd)

erschienen in Ausgabe 12 / 2009: Klimawandel: Warten auf die Katastrophe
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