Note mangelhaft für das Berliner Vergabegesetz

Computer fürs Büro oder Bauarbeiten fürs neue Rathaus – öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen kaufen jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 360 Milliarden Euro ein. Damit sind sie zusammen Deutschlands größter Konsument und könnten den fairen Handel ein gutes Stück voranbringen. Darauf zielt auch das 2009 reformierte deutsche Vergaberecht, das die öffentliche Auftragsvergabe nach ökologischen und sozialen Kriterien ermöglicht. Doch bei der Verwirklichung hapert es, wie die Bilanz zum Berliner Vergabegesetz zeigt.

Zu wenig Transparenz, fehlende Daten, zu viele Schlupflöcher, keine Kontrolle. Gesamtnote mangelhaft, lautet das Urteil des Fairgabe-Bündnisses aus Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen zum Berliner Vergabegesetz, das seit Juli 2010 in Kraft ist und dem alle Anschaffungen über 500 Euro unterliegen. Berlin gibt jährlich bis zu fünf Milliarden Euro für Waren und Dienstleistungen aus. Es lässt sich aber nur schwer feststellen, ob tatsächlich die Anbieter den Zuschlag erhalten, die ökologische Kriterien, die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und den deutschen Mindestlohn einhalten.

Autorin

Bärbel Röben

ist freie Journalistin und Medienwissenschaftlerin.

Als „Mogelpackung“ kritisiert Veselina Vasileva (WEED) die Regelungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen im Berliner Gesetz. Neben Kinderarbeit verbietet die ILO auch Zwangsarbeit und Diskriminierung und fordert Vereinigungsfreiheit für Arbeiter und Arbeiterinnen. Für Produkte wie Kaffee, Blumen oder Teppiche gibt es Siegel wie Transfair, die zertifizieren, ob ein Anbieter diese Standards erfüllt. Doch für nicht zertifizierte Waren wie etwa Computer, deren Chips von fünfjährigen Kindern in China eingesetzt werden, müssen die Berliner Einkäufer nur eine „Eigenerklärung“ der Firmen einholen, dass es für die betreffenden Produkte keine Zertifikate gibt. Vasileva fordert, diese Schlupflöcher, die „den Status quo zementieren“, zu schließen und stattdessen Bietererklärungen zu verlangen, in denen die Firmen sich verpflichten, die Kernarbeitsnormen in der gesamten Zulieferkette durchzusetzen. Zudem sollte dann auch geprüft werden, ob und wie die Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommen.

Bei einer Umfrage in der Berliner Verwaltung hat Vasileva zudem festgestellt, dass sich Einkäufer in einigen Fällen auch bei solchen Waren mit Eigenerklärungen der Anbieter begnügten, für die es bereits Zertifikate gibt. Das liege daran, dass das Personal unzureichend informiert und geschult sei. So nennen Rundschreiben der Senatsverwaltung laut Vasileva beispielsweise veraltete Recherchequellen für Zertifizierungen. Ohne Fortbildung seien die Einkäufer mit den neuen Kriterien überfordert, zumal auch die personelle Ausstattung der Vergabestellen unzureichend sei.

Für die geplanten Kontrollen ist kein Geld da

Das Fairgabe-Bündnis kritisiert auch, dass die im Gesetz vorgesehene Kontrollkommission bislang nicht eingericht wurde. Sie soll stichprobenartig prüfen, ob das Vergabegesetz eingehalten wird. In der Kommission soll auch die Zivilgesellschaft vertreten sein. Laut Fairgabe-Bündnis argumentiert die Senatsverwaltung, es sei kein Gelder da für die Einrichtung eines solchen Instruments.

Dabei können ökologische und soziale Standards helfen, Geld zu sparen. Laut Tobias Pforte-von Randow (Germanwatch) ist zum Beispiel ein stromsparender Computer in der Anschaffung zwar teurer, nach drei Jahren aber wegen des geringeren Energieverbrauchs billiger als das preiswertere Modell. In den Niederlanden seien dank einer solchen Beschaffungspolitik drei Prozent der Kosten eingespart worden.

Die Einhaltung ökologischer Kriterien ist leichter nachzuvollziehen als die sozialer Arbeitsnormen. „Einem Schuldach merkt man nicht an, ob es von Niedriglöhnern gedeckt wurde“, sagt Heiko Glawe vom DGB Berlin-Brandenburg. Er fordert deshalb mehr Kontrolle, ob der im Vergabegesetz festgelegte Mindestlohn von 7,50 Euro für in- und ausländische Arbeiter eingehalten wird. Denn unterm Strich seien unsoziale Arbeitsbedingungen für die Gesellschaft teurer: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Briefzustellers PIN-AG, die auch Senatspost austragen, bekommen Hungerlöhne, die mit öffentlichen Geldern aufgestockt werden müssen. Das schröpfe den Berliner Landesetat stärker, als gleich Unternehmen zu beauftragen, die existenzsichernde Tariflöhne zahlen.

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erschienen in Ausgabe 9 / 2011: Rüstung: Begehrtes Mordgerät
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