Nicht mutig genug

John Ruggie trifft keine Schuld. Der Harvard-Professor hat einen guten Job gemacht. In den sechs Jahren als UN-Sonderbeauftragter für Menschenrechte und transnationale Unternehmen ist es ihm gelungen, die verhärteten Fronten zwischen Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in der Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte aufzubrechen. Er hat ein viel gelobtes Rahmenkonzept unter dem Motto „Schutz, Respekt und Entschädigung“ entwickelt, das auf drei Pfeilern ruht: Staaten müssen dafür sorgen, dass die Menschenrechte ihrer Bürger geachtet werden – auch von Unternehmen. Firmen sind in der Pflicht, diese Rechte zu respektieren. Und Opfer von Menschenrechtsverstößen sollten schneller und besser entschädigt werden.

Autorin

Gesine Kauffmann

ist Redakteurin bei "welt-sichten".

Darüber hinaus hat Ruggie eine Reihe von Richtlinien formuliert, mit deren Hilfe das Konzept in der Praxis angewendet werden soll. Dank vieler Gespräche und Beratungen haben seine Vorschläge starken Rückhalt bei den verschiedenen Interessengruppen. Ruggies Strategie schien aufzugehen. Die Internationale Arbeitgeberorganisation und die Internationale Handelskammer stellten sich voll hinter seine Empfehlungen, die meisten Menschenrechtsorganisationen äußerten sich in einigen Punkten zwar kritisch, insgesamt aber zuversichtlich, und der UN-Menschenrechtsrat billigte die Regeln Mitte Juni ohne Gegenstimme.

Doch damit ist die vermeintliche Erfolgsgeschichte erst einmal zu Ende. Der Rat hat es versäumt, Ruggies Konzept echten Biss zu geben. Im September will er eine Arbeitsgruppe mit fünf Mitgliedern berufen, deren Aufgabe es sein wird, die Richtlinien bekannt zu machen und für ihre Einhaltung zu werben. Einmal im Jahr soll ein Forum „Wirtschaft und Menschenrechte“ tagen, um sich anzuschauen, wie Firmen mit den Regeln umgehen. Das geht kaum weiter als der 2000 ins Leben gerufene Global Compact, eine freiwillige Initiative für Unternehmen, bei der sich die Mitglieder verpflichten, zehn Prinzipien zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten und der Umwelt zu befolgen.

Das ist zu wenig. Zwar ist das Bewusstsein dafür, dass Menschen zum Zwecke der Gewinnmaximierung nicht in Minen oder Textilfabriken ausgebeutet werden oder für Palmölplantagen von ihrem Land vertrieben werden dürfen, ohne Zweifel gestiegen. Viele multinationale Unternehmen setzen sich kritisch mit den Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken auseinander und sind bemüht, Missstände abzustellen. Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der privatwirtschaftliche Arm der Weltbank, die International Finance Corporation, unterstreichen in ihren jüngst überarbeiteten Leitlinien für multinationale Unternehmen beziehungsweise in ihrem Regelwerk zur Nachhaltigkeit die Menschenrechts-Verantwortung der Privatwirtschaft.

Diese Fortschritte sind aber vor allem der unermüdlichen Arbeit von Menschenrechtsgruppen zu verdanken, die auf Verstöße von Firmen aufmerksam machen und versuchen, die wenigen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Verantwortliche vor Gericht zu bringen und Entschädigungen zu erstreiten. Und gerade ihnen und damit auch den Opfern von Menschenrechtsverletzungen werden die Beschlüsse des Menschenrechtsrates zu den Ruggie-Richtlinien – gefeiert als „globaler Standard“ – nicht viel bringen. Denn eine unabhängige Instanz, die in konkreten Fällen die Einhaltung überprüfen soll, ist nicht vorgesehen. Ganz zu schweigen von Sanktionen, die auf rechtlich bindenden Regeln beruhen, wie sie viele Menschenrechtsorganisationen schon lange fordern.

Gegen die aber wehren sich die Unternehmen mit aller Kraft. Es ist möglicherweise tatsächlich nicht klug, die alten Fronten wieder aufzurichten, weil das die Probleme schon gar nicht löst. Dennoch hätte der Menschenrechtsrat einer weiteren Empfehlung Ruggies folgen sollen: mit Hilfe einer Expertengruppe und unter Beteiligung von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu klären, welche gesetzlichen Standards nötig sind, um Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen aufzuklären, die Täter zu bestrafen und die Opfer zu entschädigen. Denn der nationale Umgang damit ist extrem unterschiedlich. Was in einem Staat geahndet wird, kann in einem anderen ohne Weiteres durchgehen. Mehr Klarheit und Verlässlichkeit sind nötig. Ruggies Vorschlag wäre ein erster Schritt gewesen, bestehende Lücken zu schließen. Der Menschenrechtsrat wollte ihn nicht gehen und hat eine Chance vertan.

 

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erschienen in Ausgabe 7 / 2011: Entwicklungsdienst: Wer hilft wem?
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