Korpsgeist nicht erwünscht

Nach langem Anlauf bekommt der „Europäische Dienst für freiwillige Helfer“ allmählich Form, eine Vorlage der EU-Kommission wird derzeit im Parlament verhandelt. Hilfsorganisationen frohlocken, denn sie sollen eine wichtige Rolle bei dem neuen Dienst spielen – und für die Einarbeitung der Freiwilligen etwas von dem üppigen Budget abbekommen.

Der EU-Vertrag von Lissabon fordert die EU-Kommission dazu auf, ein EU-Korps von freiwilligen Helfern für Katastropheneinsätze und Entwicklungsdienste aufzubauen. Die Kommission machte sich vor einigen Jahren ans Werk und sah Großes vor – durchaus nach dem Vorbild der Federal Emergency Management Agency, der Katastrophenorganisation der US-Regierung, auf die die Kommissarin für Humanitäre Hilfe Kristalina Georgievna gern zu sprechen kommt.

Doch der Ministerrat beschnitt bereits Ende 2010 die erste Orientierung aus Brüssel und forderte stattdessen eine Vorlage, die deutlich weniger in Richtung einer bundesstaatlichen Hilfsorganisation gehen sollte. Das von der Kommission vorgesehene beträchtliche Budget blieb immerhin erhalten: Im Haushaltsrahmen 2014 bis 2020 sind fast 240 Millionen Euro für die Auswahl und die Schulung von jeweils 10.000 freiwilligen Helfern für Einsätze im Ausland beziehungsweise in der EU sowie für 7000 lokale Helfer in auswärtigen Katastrophengebieten eingeplant.

Für den Dienst sollen auch ­ältere Fachkräfte gesucht werden

Diese neue Vorlage wird derzeit im Parlament beraten und erntete beim ersten Durchgang in den Entwicklungs- und Haushaltausschüssen im April mehr als hundert Änderungsanträge. Nicht nur symbolisch wurde dort die Bezeichnung Korps systematisch gestrichen: Die „Initiative für EU-Not- und Entwicklungshelfer“, wie sie nun heißen soll, dürfe keineswegs eine neue EU-Agentur oder zentralisierte Einsatzgruppe werden. Stattdessen solle sie bereits bestehende Hilfswerke unterstützen, indem sie mit diesen gemeinsam qualifizierte Freiwillige anwirbt und auswählt und deren Schulung – auch mit Praktika in den Hilfswerken oder vor Ort – fördert.

Wie die Einsätze dann später in der Praxis ablaufen, muss die Kommission noch regeln. Für die Tätigkeit im Ausland wird wohl eine Vergütung vorgesehen, die den Aufenthaltskosten in den Einsatzländern entspricht – so wie das Hilfswerke bereits handhaben, die auf nationaler Ebene mit Freiwilligen arbeiten. Die Richtlinie sieht ausdrücklich keine Altersgrenze vor: Gerade auch ältere und berufserfahrene Fachkräfte sollen für den Dienst gewonnen werden.

Nichtstaatliche Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und die Dachorganisation VOICE der EU-Nothilfewerke haben sich bereits zustimmend zu dieser Ausrichtung des europäischen Freiwilligendienstes geäußert. Aber es gibt auch Kritik: Die große französische Hilfsorganisation Secours Populaire etwa fürchtet eine weitere Form der Ausbeutung und die Ausdehnung des Niedriglohnsektors, weil der Dienst die Grenze zwischen ordentlich vergüteten und unterbezahlten Berufstätigen weiter verwische.

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erschienen in Ausgabe 6 / 2013: Ungesunder Wohlstand
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