In letzter Instanz

Internationale Strafgerichte
Internationale Gerichtshöfe ziehen Kriegsverbrecher zur Rechenschaft und bringen die Rechtsprechung voran. Doch sie können nicht dafür sorgen, dass sich vom Krieg zerstörte Gesellschaften aussöhnen.

Früher konnten sich hochrangige Politiker und Militärs darauf verlassen, vor Strafverfolgung geschützt zu sein. Strafverfahren wie die gegen den serbischen Ex-Präsidenten Slobodan Milošević, der inzwischen gestorben ist, den früheren bosnischen Serbenführer Radovan Karadžić und den ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor zeigen jedoch, dass sich das geändert hat. Es wäre allerdings übertrieben zu behaupten, dass „die frühere Ära der Straflosigkeit vorbei ist“, wie es der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, im Mai 2010 ausgedrückt hat. Recht und Politik sind noch immer auf das Engste miteinander verquickt, und Gesetze werden stets von der Politik bestimmt sein.

Autorin

Janine Natalya Clark

lehrt an der Universität Sheffield. Die Juristin beschäftigt sich vor allem mit internationaler Gerichtsbarkeit und Rechtsprozessen im Übergang vom Krieg zum Frieden.
Internationale Strafgerichtshöfe sollen die bösen Strippenzieher bestrafen, die „großen Fische“, die zur Erreichung politischer und militärischer Ziele ruchlose Kriegsverbrechen und Grausamkeiten planen, dulden und absegnen. So hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) als erste ständige Einrichtung dieser Art unter anderen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir, Laurent Gbagbo, den Ex-Präsidenten der Elfenbeinküste, sowie Kenias Präsidenten Uhuru Kenyatta und seinen Vize William Ruto angeklagt. Internationale Strafgerichtshöfe haben nicht nur für die Normierung der Rechtsprechung große Bedeutung, sondern auch hohe Symbolkraft.

Trotzdem sind sie als Einrichtungen zutiefst umstritten. Kaum jemand würde bestreiten, dass Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden müssen. Doch die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen ist so heikel, dass die Arbeit internationaler Strafgerichtshöfe immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik steht.

Das gilt etwa für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY), der als Ad-hoc-Tribunal seinen Sitz in Den Haag hat. Eingerichtet wurde er im Mai 1993 vom UN-Sicherheitsrat, als sich in Bosnien-Herzegowina immer mehr unvorstellbare Gräueltaten ereigneten. Er ist zuständig für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verletzungen der Genfer Konventionen und Verstößen gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges, soweit sich diese ab 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens zutrugen, als der Zerfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) in Gewaltexzesse mündete.

Er hat gegen 161 Menschen Anklage erhoben – darunter führende Politiker, Generäle und Lagerkommandeure – und ist gerade dabei, die letzten Prozesse und Berufungsverhandlungen abzuschließen. Die Höchststrafe, die der Gerichtshof verhängen kann, ist eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eingesetzt als erster internationaler Gerichtshof für die Verfolgung von Kriegsverbrechen seit den Nürnberger und Tokioter Prozessen in der Nachkriegszeit, hat der ICTY viel geleistet. Er hat die Hauptverantwortlichen für das Blutvergießen im ehemaligen Jugoslawien zur Rechenschaft gezogen – darunter Milošević und den Kommandeur der bosnischen Serben Ratko Mladić, gegen den derzeit verhandelt wird.

Man darf den ICTY nicht nur durch die rosa Brille betrachten

Doch er hat auch in der Rechtslehre wichtige Fortschritte erzielt und etwa die Figur des Joint Criminal Enterprise (gemeinsamen kriminellen Unternehmens) entwickelt, um einzelne Personen für ihre Mittäterschaft an gemeinsam begangenen Straftaten belangen zu können. Ferner hat er das Völkerstrafrecht bei Vergewaltigung und sexueller Gewalt weiterentwickelt. Es wurde festgestellt, dass in Srebrenica im Juli 1995 der Straftatbestand des Völkermords erfüllt war. Der ICTY hat sich in vielfältiger Weise um die Ausbildung von Fachpersonal an den Gerichten im ehemaligen Jugoslawien verdient gemacht – ein wesentlicher Beitrag, um die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten hat er sich als glaubwürdige und wertvolle Institution erwiesen.

Seit den frühen 1990er Jahren ist die Zahl der internationalen Strafgerichtshöfe gewachsen – vom Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR) und dem Sondergerichtshof für Sierra Leone (Special Court for Sierra Leone, SCSL) bis hin zu den Außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia, ECCC) und eben zuletzt dem IStGH. Das zeigt die günstige Wirkung der Arbeit des ICTY.

Man darf den ICTY aber nicht nur durch die rosa Brille betrachten – er hat auch seine Grenzen. Drei Punkte sind hervorzuheben: Erstens hat der ICTY zwar 161 Personen angeklagt, weit mehr als jedes andere internationale Strafgericht. Dennoch ist das ein Tropfen auf den heißen Stein, denn es gibt potentiell Tausende Kriegsverbrecher in Ex-Jugoslawien. Kein Gericht kann jeden mutmaßlichen Kriegsverbrecher in seinem Zuständigkeitsgebiet strafrechtlich belangen, so dass der Kampf gegen die Straflosigkeit immer Stückwerk bleibt.

Für die Menschen vor Ort ist das schwer zu akzeptieren. Kriegsopfer in Bosnien-Herzegowina sind unzufrieden mit der Zahl der Verhandlungen vor dem ICTY und den aus ihrer Sicht milden Urteilen. Sie können es kaum fassen, dass es der Strafgerichtshof Kriegsverbrechern „erlaubt“, unter ihnen in Freiheit weiterzuleben. Sie gehen meist davon aus, dass der ICTY eine allmächtige Einrichtung ist, die viel härter durchgreifen könnte, wenn sie es nur wollte. Doch der ICTY ist wie alle internationalen Gerichte von Regierungen abhängig und kann ohne ihre Kooperation nur wenig ausrichten.###Seite2###

Angesichts knapper Kassen drängen die Vereinten Nationen darauf, die Arbeit zügig abzuschließen. Es herrscht ein krasses Missverhältnis zwischen dem, was die Opfer vom ICTY erwarten, und dem, was er innerhalb der vorgegebenen Grenzen leisten kann – und das hat schon immer die Arbeit des Tribunals behindert. Die geringe Motivation des Gerichts, sich mit den Menschen im ehemaligen Jugoslawien auseinanderzusetzen und ihr Verständnis für die Verhandlungen zu verbessern, hat das Problem verschärft.

Zweitens kann der ICTY nicht jeden potenziellen Kriegsverbrecher verfolgen. Er muss Entscheidungen treffen, die vor Ort sehr unpopulär sind. Während die bosnischen Muslime (Bosniaken) überzeugt sind, der ICTY hätte mehr Serben zur Verantwortung ziehen müssen, nehmen viele Serben den Gerichtshof als eine antiserbische Einrichtung wahr, die den Auftrag hat, der serbischen Nation eine Kollektivschuld nachzuweisen. Kroaten in Kroatien und Bosnien-Herzegowina sehen den ICTY als ein von der Politik vereinnahmtes Gericht, das kroatische „Kriegshelden“ verfolgt, während Kosovo-Albaner eine Einrichtung geringschätzen, die „Freiheitskämpfer“ aus der Befreiungsarmee des Kosovo verfolgt.

Da der Gerichtshof vor Ort nur wenige Freunde hat, wird seine Arbeit ständig infrage gestellt. Seine Unbeliebtheit bei allen ethnischen Gruppen hat zur Folge, dass er sich Legitimität und Achtung mit Mühe erkämpfen musste, und das hat die Wirkung der Prozesse begrenzt. So nimmt das Gericht etwa für sich in Anspruch, eine unwiderlegbare Sammlung von Fakten über die Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien zusammengetragen zu haben. Die Leute vor Ort aber akzeptieren die Faktensammlung einer Einrichtung nicht, der sie weder Vertrauen noch Glauben schenken. Die Anerkennung der Sachverhalte ist in hohem Maße selektiv und hängt bei jeder ethnischen Gruppe davon ab, ob sie mit der eigenen Sichtweise auf den Krieg im Einklang stehen.

Drittens ist es zwar Auftrag des ICTY, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Aber die Bedeutung des Wortes „Gerechtigkeit“ kann sich von Mensch zu Mensch unterscheiden. Es ist auch kritisch zu hinterfragen, wie viel Gerechtigkeit der Gerichtshof Müttern und Ehefrauen bieten kann, die immer noch auf Nachricht über ihre vermissten Söhne und Männer warten, oder den Männern und Frauen, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren oder Monate in Lagern verbrachten, in denen sie schwer misshandelt wurden.

Die Arbeitslosigkeit im früheren Jugoslawien ist hoch. Die Kriegsopfer leiden nicht nur unter ihren Erinnerungen und unbehandelten Traumata, sondern müssen jeden Tag sehen, wie sie über die Runden kommen. Die von den Gerichtssälen des ICTY ausgehende „Gerechtigkeit“ wird als entfernt und abstrakt empfunden und ist für die Opfer nicht unmittelbar spürbar.

Vergeltende Gerechtigkeit, indem Kriegsverbrecher bestraft werden, ist in Nachkriegsgesellschaften ein wichtiges Thema. Es wäre aber naiv anzunehmen, dass diese Gesellschaften damit geheilt und versöhnt werden könnten.

Der Internationale Strafgerichtshof, der ebenfalls in Den Haag seinen Sitz hat, hat eine breitere Zuständigkeit. Er wurde 1998 durch die Annahme des Römischen Statuts geschaffen, das vier Jahre später in Kraft trat. Der IStGH kann Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression, die irgendwo auf der Welt begangen wurden, strafrechtlich verfolgen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Die Verbrechen müssen nach dem 1. Juli 2002 stattgefunden haben, also nach Inkrafttreten des Römischen Statutes, und sie müssen von Angehörigen eines Staates, der dem Statut beigetreten ist, oder im Hoheitsgebiet eines solchen Staates begangen worden sein.

Auch wenn der betroffene Staat den IStGH nicht anerkennt, kann aber der UN-Sicherheitsrat dem Gericht einen Fall überweisen. Das ist bislang zwei Mal geschehen, für Darfur und Libyen. Vertragsstaaten können den IStGH auch selbst anrufen und die Chefanklägerin, derzeit Fatou Bensouda aus Gambia, kann aus eigener Initiative Ermittlungen einleiten. Während der ICTY Vorrang vor den Gerichten der Nationalstaaten im ehemaligen Jugoslawien hat, arbeitet der IStGH nach dem Grundsatz der Komplementarität. Das heißt ein Ermittlungs- oder Strafverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Staat, der für den Fall zuständig ist, nicht willens oder in der Lage ist, dieses selbst einzuleiten. Der IStGH ist ein Gericht der letzten Instanz – und er hat viel Potenzial.###Seite3###

Üblicherweise stehen bei Strafverfahren Täter im Mittelpunkt, Opfer treten nur als Zeugen auf. Die Verhandlungen des IStGH dagegen bieten eine größere Ausgewogenheit: Die Opfer können teilnehmen und ihre Stellungnahmen vortragen. Außerdem kann der IStGH eine Wiedergutmachung für die Opfer anordnen – eine solche Regelung sieht etwa das Mandat des ICTY nicht vor. Nach dem Römischen Statut können Opfer aus einem Treuhandfonds entschädigt werden, den die Versammlung der Vertragsstaaten eingerichtet hat. Schließlich ist der IStGH ein ständiger Gerichtshof ohne geografisch eingeschränkte Zuständigkeit. Er kann für eine umfassendere internationale Rechtspflege eintreten als die Ad-hoc-Gerichtshöfe.

In Wirklichkeit aber steckt der IStGH wohl in größeren Zwängen als der ICTY, weil seine Zuständigkeit breiter ist. Er muss noch mehr auswählen, welche Fälle strafrechtlich verfolgt werden – und selektive Rechtspflege kann nur allzu leicht als von der Politik vereinnahmte Rechtspflege ausgelegt werden.
Derzeit etwa beschäftigt sich der IStGH ausschließlich mit Fällen in Afrika.

Obwohl die Hälfte von ihnen aus afrikanischen Staaten selbst an ihn herangetragen wurde (Demokratische Republik Kongo, Uganda, Zentralafrikanische Republik und Mali), hören die Anschuldigungen – auch aus der Afrikanischen Union – nicht auf, dass sich der IStGH auf Afrikaner konzentriere. Es ist weder zutreffend noch zielführend, den IStGH so darzustellen. So lange aber seine Arbeit nicht transparent ist und nichts unternommen wird, um die selektive Natur der Rechtspflege abzumildern, wird es schwer fallen, eine breite Unterstützung aufzubauen und zu festigen.

Der erste Ankläger des IStGH, Luis Moreno Ocampo, hat häufig betont, der IStGH verfolge die „schwersten“ Verbrechen. Wie aber wird das entschieden? Welche Kriterien sind anzuwenden? Und wie kann man den Opfern unsäglicher Gräueltaten vermitteln, dass die gegen sie verübten Verbrechen nicht schwer genug wiegen? Die Antwort darauf ist nicht leicht. Wenn der IStGH wirklich ein internationaler Gerichtshof sein will, muss er seine Arbeit über Afrika hinaus ausdehnen.

Gerichtshöfe wie der ICTY und der IStGH sind unbedingt nötig, aber man muss ihre Grenzen sehen. Ihre heikle Tätigkeit und die Tatsache, dass Kriegsverbrecherprozesse in Nachkriegsgesellschaften von Natur aus kontrovers sind, bedeuten, dass die Errungenschaften internationaler Gerichte vor allem auf die Makroebene der Rechtslehre und -wissenschaft beschränkt sind. Die Auswirkungen vor Ort sind wahrscheinlich sehr gering. Das stellt grundsätzlich die Vorstellung in Frage, dass internationale Strafgerichtshöfe den Friedens- und Versöhnungsprozess in Nachkriegsgesellschaften unterstützten könnten.

Internationale Strafverfahren werden fast immer große Teile der Bevölkerung unzufrieden zurücklassen. Oft tragen sie dazu bei, konkurrierende ethnische Vorstellungen von „Wahrheit“ zu zementieren, anstatt sie zusammenzuführen. Die Anklage und strafrechtliche Verfolgung populärer lokaler „Kriegshelden“ kann zerstrittene Gemeinwesen noch stärker polarisieren. Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung für Frieden und Versöhnung in Nachkriegsgesellschaften, und Vertrauen entsteht am ehesten im täglichen Kontakt, im Umgang miteinander und in der Zusammenarbeit zwischen Menschen – und nicht durch die Arbeit eines entlegenen internationalen Gerichts, die sich dem Verständnis entzieht.

Debatten darüber, ob sogenannte Hybridgerichte (die nationales Recht und Völkerrecht kombinieren) wie etwa das Sondergericht für Sierra Leone den Ad-hoc-Tribunalen wie dem ICTY und dem ICTR überlegen sind, gehen an der Sache vorbei. Internationale Gerichte sind Einrichtungen der Justiz und von ihnen sollte kein Beitrag zu komplexen sozialen Vorgängen erwartet werden.

Frieden kann nicht wachsen, wo es keine Gerechtigkeit gibt

Das heißt nicht, dass es zwischen Gerechtigkeit und Frieden zu wählen gelte: Beide ergänzen sich. Frieden kann nicht wachsen, wo es keine Gerechtigkeit gibt. Doch Gerechtigkeit ist ein ganzheitliches Konzept, das weit über die in erster Linie vergeltende Rechtsprechung hinausgeht, die internationale Gerichte leisten können. Die Übergangsjustiz hat eine große Bandbreite, von der Strafverfahren nur ein einzelnes Element sind.

Fazila hat ihren Sohn und ihren Ehemann 1995 bei dem Genozid in Srebrenica verloren. Bis zum vergangenen Jahr hat es gedauert, dass sie ihren Sohn beerdigen konnte – allerdings nur zwei seiner Knochen. Der Rest seines Körpers fehlt noch immer. Sie ist froh, dass es den ICTY gibt, und dankbar, dass er anerkannt hat, dass das Geschehen in Srebrenica ein Völkermord war. Dennoch hat das ihr Leid nicht verringert oder ihre Einstellung gegenüber Kriegsverbrechern geändert. Sie hat mit ihren serbischen Nachbarn keine Probleme, geht ihnen aber aus dem Weg.

Vergeben oder vergessen wird Fazila nie. Zum laufenden Verfahren gegen den früheren bosnisch-serbischen General Radko Mladić hat sie wenig zu sagen. Sie denkt nur daran, was er und seine Armee ihr und ihrer Familie angetan haben. Versöhnung ist für sie kein Thema – sie braucht das nicht. Trotzdem hofft sie, dass künftige Generationen zur Versöhnung fähig sein werden und ohne die quälenden Erinnerungen an den Krieg aufwachsen. Gerichtshöfe wie der ICTY können helfen, uns mit unserer Vergangenheit zu versöhnen, meint sie. Aber Menschen können sich mit anderen Menschen nur versöhnen, wenn sie aufeinander zugehen.

Aus dem Englischen von Barbara Kochhan.

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erschienen in Ausgabe 8 / 2014: Gesichter der Karibik
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