Streit um Migration und Entwicklungshilfe

Cotonou-Vertrag
Seit Jahren steht fest, dass der Cotonou-Vertrag zwischen der EU und der Gruppe der AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) Ende Februar 2020 ausläuft. Dennoch könnte es passieren, dass das geplante Nachfolgeabkommen nicht fristgerecht unter Dach und Fach ist.

Gestartet waren die Verhandlungen im Herbst 2018. Zuletzt trafen sich die Chefverhandler EU-Entwicklungskommissar Neven Mimica und Togos Außenminister Robert Dussey Ende Mai in Brüssel. Ihr nächstes Treffen ist für die zweite Julihälfte vorgesehen. Ob der Zeitplan gehalten werden kann, ist aber offen. „Wir gehen davon aus, dass der Abschluss möglicherweise bis in die deutsche Ratspräsidentschaft hineinragen könnte“, sagt der Vertreter eines EU-Mitgliedstaates; Deutschlands EU-Präsidentschaft beginnt im Juli 2020.

Dem Diplomaten zufolge sind bisher vier der sechs inhaltlichen Kapitel des kommenden Grundlagenvertrages mit den AKP-Staaten weitgehend verhandelt, nämlich die zu den Themen menschliche Entwicklung, Klimaschutz und Umwelt, Frieden und Sicherheit sowie Menschenrechte, gute Regierungsführung und Demokratie. Für die Themen wirtschaftliche Entwicklung sowie Migration und Mobilität befänden sich die Verhandlungen hingegen noch in einer frühen Phase. Offen von einer Verzögerung spricht inzwischen AKP-Generalsekretär Patrick I. Gomes.

Die EU will die Beziehungen zu den AKP-Ländern regionalisieren

Schon die Ausgangslage war schwierig für die Verhandlungen: Die EU hat von Anfang an darauf gedrungen, die Beziehungen zur größtenteils aus früheren Kolonien bestehenden AKP-Gruppe zu regionalisieren. Demnach soll der Grundlagenvertrag über Europas Beziehungen zu den Ländern in Afrika, der Karibik und dem Pazifik durch drei regionale Protokolle zu den jeweils spezifischen Beziehungen ergänzt werden. Die AKP-Seite, in deren Mandat davon keine Rede war, hat diesen Ansatz inzwischen wohl oder übel akzeptiert.

Hinzu kommen inhaltliche Konflikte, etwa über die Menschenrechte. Im aktuellen Cotonou-Vertrag erlaubt Artikel 96 bei schweren Menschenrechtsverletzungen eine Aussetzung des Vertrags und der Entwicklungshilfe. „Dieses Element wird selbstverständlich wieder von entscheidender Bedeutung für die EU sein“, erklärt ein Sprecher der EU-Kommission. Die AKP-Seite hingegen sieht die bisherige Anwendung des Artikels kritisch, erklärt der Kabinettschef von AKP-Generalsekretär Gomes, Morgan Githinji. Unter anderem müsse einer möglichen Aussetzung des Vertrags künftig „ein wirklicher Dialog“ über die jeweilige Menschenrechtslage vorangehen, fordert er.

Dem Vertreter eines EU-Mitgliedstaates zufolge gibt es noch weitere Diskussionen um die Menschenrechte. So wolle sich die AKP-Seite zu sexuellen und reproduktiven Rechten nur bekennen, sofern diese mit dem nationalen Recht in Einklang stünden – während die EU eine den Vereinten Nationen entlehnte Formulierung anstrebe.Sehr kontrovers sei zudem, dass die EU die AKP-Länder auf die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof verpflichten will, was die AKP bisher verweigere, sagt der Diplomat, der nicht namentlich zitiert werden will..

Auch beim Thema Migration ist eine einheitliche Linie nicht in Sicht. Die EU will ihrem Verhandlungsmandat zufolge Entwicklungshilfe als Hebel zur Eindämmung irregulärer Migration nutzen. Allerdings ist offen, inwieweit dieses Druckmittel zieht, denn laut den Plänen der EU-Kommission zur Reform der Haushaltsposten für Außenpolitik könnte der Europäische Entwicklungsfonds als Hauptgeldtopf für die AKP-Länder seine Sonderstellung verlieren und in einem außenpolitischen Budget aufgehen. Das wirft dem Diplomaten zufolge die grundsätzliche Frage auf, ob die AKP-Gruppe bereit sein wird, einem ambitionierten Vertrag losgelöst von der Frage der Finanzen zuzustimmen. Davon abgesehen betont AKP-Kabinettschef Githinji, dass es in den Verhandlungen nicht nur um irreguläre Migration gehen dürfe, sondern auch um den Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung. Letztlich müssten sich beide Seiten auf einen „ganzheitlichen Ansatz“ verständigen.

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erschienen in Ausgabe 7 / 2019: Multilaterale Politik: Zank auf der Weltbühne
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