Agrarwirtschaft am Pranger

Menschenrechte
Agrarhandel und landwirtschaftliche Produktion gehen oft mit Menschenrechtsverletzungen einher, vor allem im globalen Süden. Weder deutsche Unternehmen noch die Bundesregierung tun genug dagegen, sagt eine neue Studie.

Der Bericht „Globale Agrarwirtschaft und Menschenrechte“ von Misereor und Germanwatch nimmt Rechtsverletzungen in der gesamten Lieferkette für Nahrungs- und Futtermittel in den Blick – auch wenn es nur indirekte Folgen sind. So wird im Kakaoanbau in Westafrika ausbeuterische Kinderarbeit eingesetzt, in Lateinamerika machen Pestizide Anwohner von Sojafeldern krank und der Sojaanbau für den deutschen Markt geht mit Vertreibungen von Kleinbauern einher. Auch unsere Exporte führen laut der Studie anderswo zu Menschenrechtsverletzungen – etwa wenn subventioniertes Milchpulver in Indien Kleinproduzenten ruiniert und so Hunger verursacht.

Die Bundesregierung tue zu wenig dagegen. Sie solle auf wirksame Klauseln in europäischen Handelsabkommen drängen, damit schädliche Nebenwirkungen des Agrarhandels vermieden werden. Die Regierung solle ihre Investitionsschutzabkommen sowie in der Entwicklungszusammenarbeit die Kooperation mit Unternehmen modifizieren, da beide die Durchsetzung sozialer und ökologischer Standards im Süden erschwerten. Und sie solle deutschen Unternehmen Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte gesetzlich auferlegen.

15 Firmen zum Menschenrechtsschutz befragt

Beide Herausgeber tragen die Kampagne mit, die ein solches Lieferkettengesetz fordert. Um die Forderung zu untermauern, untersucht die Studie Versäumnisse von fünfzehn deutschen Unternehmen der Milch-, Fleisch- und Futtermittelwirtschaft sowie der Agrarchemie beim Menschenrechtsschutz. Dazu wurden die Firmen eigens befragt; viele andere Teile der Studie fassen dagegen bekannte Befunde zusammen.

Der Maßstab ist, ob die Firmen die Sorgfaltspflichten erfüllen, die in den (nicht bindenden) UN-Leitlinien zu Unternehmen und Menschenrechten niedergelegt sind. Ergebnis: Einige tun das stärker als andere, aber kaum eine vollständig. So haben neun Unternehmen einen Verhaltenskodex für Lieferanten, teils aber nur für direkte Zulieferer. Nur eines hat die Menschenrechtsfolgen seiner Geschäfte im Einzelnen abgeschätzt und das veröffentlicht; andere beschränken sich auf allgemeine Erwägungen dazu.

Freiwillige Schritte, so die Schlussfolgerung, reichen nicht – ein Lieferkettengesetz ist nötig. An welche Regeln es anknüpfen kann und wie Regeln für Unternehmen in den UN und der Europäischen Union diskutiert werden, fasst ein weiteres Kapitel sehr schön zusammen.

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