Eine neue Studie schlägt Abkommen zu Unternehmenspflichten vor
Laut der Sachverständigengruppe „Weltwirtschaft und Sozialethik“ der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz ist die Verlagerung von Arbeitsplätzen aus reichen in ärmere Länder in vielen Fällen sozialethisch vetretbar. Allerdings müssen Investitionen bestimmten Standards entsprechen, damit sie Entwicklungs- und Schwellenländern Vorteile bringen, stellen die Wissenschaftler in einer neuen Studie fest.
Die Studie mit dem Titel „Verlagerung von Arbeitsplätzen – Entwicklungschancen und Menschenwürde“ untersucht die Auswirkungen von Unternehmensverlagerungen in Transformations- und Entwicklungsländer und kommt dabei zu einem zwiespältigen Ergebnis: Zum einen sei es höchst zweifelhaft, ob das so genannte Offshoring tatsächlich zu derart hohen Arbeitsplatzverlusten in Deutschland führe, wie das in der Öffentlichkeit oft dargestellt werde. Zum anderen biete die Verlegung von Produktionsstätten ärmeren Staaten Entwicklungschancen. Es sei deshalb sozialethisch schwer vertretbar, Auslandsverlagerungen grundsätzlich abzulehnen, bilanziert das Autorenteam um Projektleiter Bernhard Emunds, Professor für Christliche Gesellschaftsethik und Sozialphilosophie und Leiter des Nell-Breuning-Instituts an der Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt.
Allerdings seien Unternehmensansiedlungen in Entwicklungs- und Schwellenländern eher schädlich, wenn Arbeitnehmerrechte nicht beachtet und heimische Zulieferbetriebe nicht berücksichtigt würden. Dies, so die Sachverständigengruppe, sei zum Beispiel in vielen „Exportproduktionszonen“ der Fall. In solchen Zonen, die Investoren mit günstigen Bedingungen wie Steuerbefreiungen locken, finde häufig ein „Wettlauf um niedrige Standards“ statt.
Maßstäbe für sozialverträgliche Investitionen setzen
Die Wissenschaftler appellieren an die Regierungen der Industrieländer, „menschenunwürdige“ Produktionsverhältnisse nicht zusätzlich mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Stattdessen sollten sie ihre Möglichkeiten nutzen, zum Beispiel über die Außenwirtschaftsförderung sowie über Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen Maßstäbe für sozialverträgliche Investitionen zu setzen.
Außerdem plädiert die Studie für ein internationales Abkommen mit Standards für transnational tätige Unternehmen. Unter anderem sollten Firmen für die Einhaltung zentraler Arbeitsrechtsnormen haftbar gemacht werden.
Bettina Stang
www.dbk.de
welt-sichten 5-2008