Die Fischereireform der EU macht kleine Fortschritte

Der sogenannte Beifang darf nicht wieder ins Meer gekippt werden, und EU-Fördergelder dürfen nur noch dazu verwendet werden, die Fischerei umweltverträglicher zu machen. Das sind Eckpunkte der geplanten EU-Fischereireform. Das alles gilt aber nur für die Hoheitsgewässer der EU.

Schon vor zwei Jahren hatte die EU-Kommission eine grundlegende Reform der europäischen ­Fischereipolitik vorgeschlagen. Doch das Kernstück kippten die EU-Minister im vergangenen Februar zunächst über Bord: das Verbot, den sogenannten Beifang einfach wieder ins Meer zu schütten. Beifang sind die Fische, die den Fischern aus Versehen ins Netz gehen, die also nicht zu den Sorten gehören, auf die gefischt wird. Jeder fünfte, teilweise jeder vierte gefangene Fisch zählt dazu.

Nach scharfem Widerspruch aus dem EU-Parlament stimmte der Ministerrat Ende Mai dann aber doch einer „vorläufigen Vereinbarung“ zu, nach der der Beifang an Land gebracht werden muss – allerdings erst ab 2015 und auch nur schrittweise mit dem Ziel, bis 2020 bis auf wenige Ausnahmen sämtlichen Beifang an Land zu verwerten. Das beschlossen die für Fischerei zuständigen Minister nun im Oktober.

Ein zweiter Angelpunkt der Reform betrifft den EU-Fonds für die europäischen Fischer. EU-Subventionen sollen in Zukunft nur für solche Investitionen in die Flotte und in Fanggeräte verwendet werden dürfen, die auf präzisere Fangmethoden mit weniger Beifang zielen und vor allem die Kontrollmöglichkeiten verbessern, etwa mittels satellitengestützter Ortung der Boote und Videoaufzeichnung beim Einholen der Netze. Allerdings dürfen für Boote bis zwölf Meter Länge die Subventionen auch für andere Zwecke verwendet werden, beispielsweise für einen stärkeren Motor.

Gegen Raubfischerei könnte eine automatische Ortung der Boote helfen

Was die europäischen Hochseefischer indes außerhalb der EU-Gewässer treiben, ist nicht Sache der EU-Fischereiregeln. Die Fischerei in den Seewirtschaftszonen anderer Regionen ist in bilateralen Abkommen geregelt, und jenseits der 200-Meilen-Grenzen greifen allenfalls internationale Konventionen. Gegen die Raubfischerei auf hoher See könnte aber die automatische Ortung der Boote und ein zentrales Register helfen, wie sie mit Geld aus dem EU-Fischereifonds gefördert werden soll, sagte EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki Anfang November in Brüssel. Ein regionales Fischerei-Management von Anrainerstaaten nach dem Muster des Nordatlantik ist allerdings für den Indischen Ozean oder die westafrikanische Atlantikküste noch in weiter Ferne. Und erst damit auch würde ein EU-gefördertes Ortungssystem wirklich nützlich.

Vor kurzem hat die Kommission mit dem Inselstaat Kiribati ein sogenanntes Fischerei-Partnerschaftsabkommen geschlossen, das für eine „lächerliche Entschädigung“ (Greenpeace) einigen der mächtigsten Thunfisch-Trawler der Europäischen Union Zugang zu unbegrenzter Ausbeute zugesteht – ohne die Auflage, einen Teil der Fänge lokal anzulanden. Damit verletzt Kiribati das mühsam erreichte regionale Abkommen zwischen den pazifischen Inselstaaten, das die Überfischung verhindern soll. Immerhin: Der Fischerei-Ausschuss des EU-Parlaments wird den Abgeordneten voraussichtlich empfehlen, das Abkommen abzulehnen.

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erschienen in Ausgabe 12 / 2013: Unser täglich Fleisch
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