Zeit zu reden

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Legale Kinderarbeit
Kinderarbeit in Bolivien
Herausgeberkolumne
„Kinder an die Macht“ forderte einmal ein deutscher Popsänger. Es wäre schon viel gewonnen, man würde sie öfter anhören bei Angelegenheiten, die sie betreffen. Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert ein Recht auf Beteiligung. Aber die Umsetzung ist gar nicht so leicht.

Kinder haben das Recht, an Entscheidungen und Prozessen mitzuwirken, die ihr Leben betreffen. So bestätigen es die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und mit ihr die 195 Staaten, die sie bis heute ratifiziert haben. Doch das ist nur die Theorie. Wie das „Recht auf Beteiligung“ für Eltern, politische Entscheidungen oder Projekte der Entwicklungszusammenarbeit aussehen soll, darüber herrscht noch keine Einigkeit.

Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention lässt viel Interpretationsspielraum. Etwas sperrig heißt es dort lediglich, die Vertragsstaaten sichern dem Kind unter 18 Jahren, „das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“. Doch wer legt im Einzelfall fest, ob das Kind direkt betroffen oder alt und reif genug ist?

Machen wir den Praxistest: Eltern wissen, in welche schwierige Lage sie eine enge Auslegung von Artikel 12 bringen könnte. Fragt man Mädchen und Jungen in Deutschland nach ihren Wünschen zur Freizeitgestaltung, schnellt der ein oder andere Finger zugunsten der Playstation in die Höhe. Auch für die Ernährung könnte es gesundheitlich bedenkliche Folgen haben, wenn Kinder allein entscheiden dürften.

Die Kinderrechtskonvention knüpft zwei Bedingungen an die Beteiligung von Minderjährigen. Zum einen muss es sich um Angelegenheiten handeln, die Kinder persönlich oder als Gruppe betreffen. Das können neben der Familie oder der Schule durchaus auch Fragen der Städteplanung sein. Zum anderen muss das Kind fähig sein, sich eine eigene Meinung zu bilden. Hier ist ein grundsätzliches Verständnis der Sachlage notwendig, jedoch kein Detailwissen.

Alter und Reife entscheiden

Sind beide Bedingungen erfüllt, muss das Kind seinem Alter und seiner Reife entsprechend beteiligt werden. Die genannten Beispiele aus dem Alltag zeigen, dass die Einschränkung hinsichtlich „Alter und Reife“ Sinn macht, um Kinder vor den Spätfolgen ihrer eigenen Entscheidung zu schützen. Doch in manchen Fällen ist die Sachlage weniger eindeutig.

In Bolivien etwa haben sich arbeitende Kinder und Jugendliche zu einer Kindergewerkschaft zusammengeschlossen. Die Union der arbeitenden Kinder in Bolivien (UNATsBO) fordert ein Recht auf Arbeit. Aus der Perspektive Europas mit seinem gänzlich anderen Kindheitsideal scheint das unverständlich. Die Erklärung der bolivianischen Kinder aber stimmt nachdenklich: Viele der rund eine Million arbeitenden Kinder könnten nur zur Schule gehen, weil sie das dafür nötige Geld selbst verdienen. Denn das Einkommen der Eltern decke oft nicht die Kosten für die Uniform oder Schulmaterialien. 

Die Mitglieder der UNATsBO haben diese Position im Gesetzgebungsverfahren zum neuen bolivianischen Kinder- und Jugendgesetz erfolgreich vertreten. Das Gesetz enthält nun Schutzbestimmungen für arbeitende Kinder und entkriminalisiert ihre wirtschaftliche Tätigkeit; in Ausnahmefällen dürfen bereits Zehnjährige arbeiten.

Abrutschen in die Illegalität

International sorgt diese Lösung für Furore. Noch 2013 haben Staaten sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verbund mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf der dritten „Weltkonferenz Kinderarbeit“ das Bestreben bekräftigt, sämtliche Formen von Kinderarbeit zu verbieten. Für die Betroffenen wäre das fatal, denn ein Verbot bedeutet oft ein Abrutschen in die Illegalität.

Die Kluft zwischen den verschiedenen Positionen ist groß. Klar ist: Arbeitende Kinder werden nicht am Austausch über die verschiedenen Lösungsansätze beteiligt. Warum nicht? Viele von ihnen erfüllen die Kriterien: Sie sind direkt betroffen und haben mehr als nur ein Grundverständnis vom Thema. Zudem sind viele alt und reif genug, um ihre Position zu vertreten.

Deshalb ist es Zeit zu reden. Die Kindernothilfe will im Vorfeld der Weltkonferenz Kinderarbeit 2017 gemeinsam mit Save the Children und terre des hommes arbeitende Kinder weltweit befragen, wie sie ihre Situation einschätzen und was ihnen am besten helfen würde. Kinder werden den gesamten Forschungsprozess begleiten. So wird sichergestellt, dass er ergebnisoffen bleibt und aus dem Blickwinkel der Kinder gesteuert wird. Das Recht auf Beteiligung – es ist höchste Zeit, mit den Kindern selbst darüber zu reden.

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erschienen in Ausgabe 10 / 2015: Gesundheit: Ohne Fachkräfte geht es nicht
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