Eine Stimme für die Menschenrechte

Schweiz
Fünfzehn Jahre nach der ersten politischen Initiative will der Bundesrat ein nationales Menschenrechtsgremium für die Schweiz einrichten und damit eine Vorgabe der UN umsetzen. Nichtstaatliche Organisationen begrüßen das, doch innenpolitisch dürfte der Beschluss für einigen Diskussionsstoff sorgen.

Die Komplexität menschenrechtlicher Fragestellungen wachse – so begründet der Bundesrat sein Vorhaben, eine nationale, unabhängige Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Und: „Die Menschenrechte durchdringen einen großen Teil staatlichen Handelns.“ Es sei wichtig, Probleme frühzeitig zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Das setze „fundiertes Wissen, wissenschaftliche Methodik und praktische Erfahrung“ voraus.

Als Modell gilt dem Bundesrat ein erfolgreiches, befristetes Pilotprojekt: Im Jahr 2011 eröffnete die damalige Außenministerin Micheline Calmy-Rey das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), ein breit abgestütztes universitäres Netzwerk. Der Bund unterstützte das Projekt mit bis zu einer Million Schweizer Franken jährlich (gut 920.000 Euro), indem er Studien und Veranstaltungen in Auftrag gab und Expertisen.

Die Evaluation der bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse habe gezeigt, dass ein Bedarf nach den Dienstleistungen des Kompetenzzentrums bestehe, hält der Bundesrat fest. Das SKMR untersuchte unter anderem die Haftbedingungen in Schweizer Gefängnissen und die Abschiebungsflüge.

Der Bundesrat schlägt eine „freie Grundfinanzierung“ der neuen Institution durch den Bund im Umfang von weiterhin einer Million Franken jährlich vor. Sie soll aber auch Aufträge von anderen annehmen dürfen. Behandeln soll die Einrichtung alle Themen, die sie für die Erfüllung ihres Mandats für wichtig hält. Auch soll sie Empfehlungen an Behörden, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft geben und als Plattform zum Austausch zwischen diesen Akteuren dienen.

NGOs hoffen auf eine starke Stimme für die Menschenrechte

Nichtstaatliche Organisationen (NGO) begrüßen das Vorhaben. In der Schweiz fehle in der politischen Öffentlichkeit eine gewichtige Stimme für den Schutz der Menschenrechte, sagte Alex Sutter von der NGO-Plattform Menschenrechte im Radio. „Wir haben keine Instanz, die als unabhängige Hüterin der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz Anerkennung genießt.“ Sutter hofft, dass sich ein solches anerkanntes Gremium besser Gehör verschaffen kann als nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen.

Die Plattform kritisiert aber das Rahmenbudget als zu klein. Auch erinnert sie daran, dass 100 NGOs, Gewerkschaften, kirchliche Institutionen und Persönlichkeiten bereits vor fünfzehn Jahren ein solches Gremium gefordert hatten. Sie spricht von einer „endlosen Geschichte“. Auch wenn der Gesetzgebungsprozess reibungslos verlaufen sollte, wird das Parlament wohl frühestens Ende 2019 endgültig über die Einrichtung der neuen Institution entscheiden. Es ist allerdings mit politischem Widerstand zu rechnen (siehe Kasten).

Mit seinem Vorschlag entspricht der Bundesrat einer seit langem erhobenen Forderung der Vereinten Nationen. Die UN hatten 1993 die sogenannten Pariser Prinzipien verabschiedet, wonach jedes Land eine unabhängige, nationale Menschenrechtsinstitution einrichten soll. In Deutschland gibt es seit 15 Jahren das Deutsche Institut für Menschenrechte.

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erschienen in Ausgabe 9 / 2016: Tourismus: Alles für die Gäste
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