Zu beschränkt und zu bürokratisch

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden gestaltet sich schwieriger, als die ersten Ankündigungen vermuten ließen. Nach einem „Spendengipfel" mit Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen im Dezember 2008 hat die Regierung im Februar einen Entwurf des Finanzministeriums gebilligt - ungeachtet der Kritik praktisch aller betroffenen Organisationen.

Abzugsfähig sind nach dem Regierungsentwurf Spenden für „mildtätige Zwecke" in der Europäischen Union (EU) oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), für Armutsbekämpfung im Rahmen von Entwicklungszusammenarbeit und für Nothilfe bei Naturkatastrophen. Entwicklungsorganisationen hatten die grundsätzliche Bereitschaft der Regierung, Spenden für Entwicklungszusammenarbeit abzugsfähig zu machen, anfangs noch begrüßt; die Kritik an der Gesetzesreform richtete sich zunächst vor allem gegen den Ausschluss von Umweltorganisationen (siehe welt-sichten 2/2009, S. 55).

Die Stellungnahmen auf den Gesetzentwurf fallen indes deutlich ernüchternder aus. Die betroffenen Organisationen kritisieren zum einen die Beschränkung mildtätiger Zwecke auf Länder aus der EU oder des EWR. Das hätte zur Folge, dass Spenden für Projekte in bedürftigen Ländern wie Moldawien oder der Ukraine nicht abzugsfähig wären. Zum anderen monieren sie die Beschränkung der Entwicklungszusammenarbeit auf Maßnahmen der Armutsbekämpfung. In der Stellungnahme des entwicklungspolitischen Dachverbands AG Globale Verantwortung heißt es, diese Trennung widerspreche den Überlegungen des Gesetzgebers bei der Erarbeitung des Gesetzes für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit. Internationale Erfahrungen zeigten, dass es nicht sinnvoll sei, „Armutsbekämpfung separat von Demokratieentwicklung oder von nachhaltiger Entwicklung zu konzipieren, da diese Bereiche miteinander verbunden sind und einander beeinflussen". Auch die internationale Debatte habe sich längst von einem engen zu einem umfassenden Armutsbegriff bewegt, wie ihn die Vereinten Nationen anwenden.

Das Österreichische Institut für Spendenwesen wendet sich zudem gegen die Aufnahme von Katastrophenhilfe. Erfahrungsgemäß steige das Spendenaufkommen in Katastrophenfällen häufig sehr stark. Es sei zu erwarten, dass die Hilfsorganisationen mit dem vom Gesetz vorgesehenen bürokratischen Aufwand zur Bearbeitung von Spenden überfordert wären. Wenn der Staat Nothilfe fördern wolle, dann wäre ein Bundeszuschuss für Hilfsorganisationen „die einfachere Lösung".

Die österreichische Sektion von Ärzte ohne Grenzen schlägt hingegen vor, Hilfestellung in Kata­strophenfällen um den Begriff der humanitären Krisen zu erweitern, „wie sie etwa durch Naturkata­strophen, gewaltsame Konflikte, Epidemien und den Zusammenbruch von staatlichen Gesundheitssystemen auftreten und denen jährlich eine große Zahl von Menschen zum Opfer fallen".

Auf Kritik stößt auch, dass die begünstigten Organisationen dem Fiskus ab dem Jahr 2011 die Sozialversicherungsnummern ihrer Spender nennen sollen. Das dürfte so manchen potenziellen Spender abschrecken und bürdet den NGOs zusätzlichen Aufwand auf. Gleiches gilt für die im Gesetzesentwurf vorgesehene Prüfung des Jahresabschlusses als Bedingung für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Organisationen. Die Kosten einer solchen Prüfung stünden in keiner vernünftigen Relation zum Spendenvolumen vor allem kleiner Organisationen, kritisiert die Tierschutzorganisation Vier Pfoten.

Ralf Leonhard

 

 

erschienen in Ausgabe 3 / 2009: Südafrika: Neue Freiheit, alte Armut
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