Die Bundesregierung will die Rückgabe von Raubgut aus dunklen Kapiteln deutscher Geschichte in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage stellen – darin sind die Koalitionäre einig. Nun hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) verkündet, die ersten Gesetzentwürfe dazu seien in der Mache. Zugleich stellte er in einem Interview Mitte Februar klar: Das geplante Restitutionsgesetz soll neben nationalsozialistischem auch koloniales Raubgut erfassen. „Es ist die Zeit, dass wir diese vielen ungeklärten Fälle mit einem Rahmengesetz klären können“, sagte er.
Tatsächlich gab es bisher kaum Verfahren, Raubgut an Nachfolgestaaten und Institutionen in früheren deutschen Kolonialgebieten zurückzugeben, betonen Experten. Die international beachtete Rückgabe sämtlicher Benin-Bronzen aus deutschen Museen an die "National Commission for Museums and Monuments" in Nigeria in 2022 gilt als spektakulärer Einzelfall, initiiert damals von Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (beide Grüne).
Ein Ersatz für Anerkennung und Entschädigung?
So sollte es eigentlich aus Sicht der Grünen willkommen sein, auch für die Wiedergutmachung von kolonialem Unrecht eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Doch warnte Claudia Roth, heute entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen, bei einem Fachgespräch ihrer Fraktion Anfang März vor zu hohen Erwartungen. So ein Gesetz sei in Bund und Ländern schon oft gefordert worden, häufig aber mit dem Hintergedanken, andere Schritte zur Wiedergutmachung von Unrecht zu unterlassen. Auch derzeit würden erfolgreiche Ansätze zur Aufarbeitung von kolonialer Vergangenheit wie antikoloniale Ansätze in der feministischen Entwicklungspolitik von Schwarz-Rot im Bund eher zurückgedreht als mit Vorrang weiterverfolgt.
Daher betont die Initiatorin des Fachgesprächs, Awet Tesfaiesus, grüne Obfrau im Ausschuss für Kultur und Medien, ein Rückgabegesetz könne nur Teil von breiteren Bemühungen für „reparative Gerechtigkeit“ sein; diese reiche von der Anerkennung von Unrecht über Entschädigung bis hin zu Erinnerungs- und Gedenkarbeit und mehr Geld für sogenannte Provenienzforschung, also Forschung zur Herkunft von Kulturgütern. Für letztere habe die Bundesregierung die Mittel im aktuellen Haushalt um 75 Prozent gekürzt, bedauert Tesfaiesus.
Auf Forderungen der Nachfahren von Opfern hören
Minister Weimer stuft in dem Interview eine umstandslose Rückgabe von Raubgut und sterblichen Überresten als „eine Frage der Moral“ ein und kündigt sowohl wissenschaftliche Aufarbeitung als auch einen Ort der Erinnerung an. Doch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) kritisiert, Deutschland und andere europäische Staaten betrachteten Rückgaben als freiwillige Gesten. Es sei aber Teil einer im humanitären Völkerrecht begründeten Verpflichtung zur Wiedergutmachung historischer und anhaltender kolonialer Ungerechtigkeit.
In dem Fachgespräch betonte Almaz Teffera von HRW, zu „reparativer Gerechtigkeit“ gehöre ein umfassendes Verständnis für Ansprüche betroffener Gemeinschaften, die neben der Rückgabe von kulturellen Artefakten auch Reparationen oder die Entschädigung für wirtschaftliche Schäden einschlössen – außerdem „Genugtuung“ durch Wiederherstellung von Würde, etwa indem die Wahrheit ermittelt und Verantwortung übernommen werde. Die Forderungen aus Afrika und der Karibik nach reparativer Gerechtigkeit häuften sich, mahnte Teffera: „Europäische Regierungen werden sich dem Druck nicht länger entziehen können.“ Sie seien gut beraten, im eigenen Interesse und für den Aufbau einer gerechten Weltordnung menschenrechtsbasierte Antworten zu suchen. Laut Sebastian Spitra vom Wiener Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte berät Frankreich derzeit den Entwurf eines Restitutionsgesetzes, in Österreich soll ein Gesetz für die NS-Zeit um koloniale Vergehen ergänzt werden, und in der Schweiz werde beides angedacht. Belgien habe inzwischen 800 geraubte Kolonialgüter zurückgegeben.
Neuen Kommentar hinzufügen