Transnationale Großkonzerne und sehr vermögende Privatpersonen haben viele Wege, Steuern zu umgehen. Nicht alle sind illegal, deshalb ist häufig von Steuervermeidung die Rede, nicht von Steuerhinterziehung. Oft handelt es sich um legale Schlupflöcher, also Gesetzeslücken oder unklare Regelungen, die sie ausnutzen können. Das mag rechtens sein, gerecht ist es aber keineswegs. In einer Welt, in der Chancen und Ressourcen nach wie vor sehr ungleich verteilt sind, ist Steuergerechtigkeit ein entscheidender Hebel für mehr globale Gerechtigkeit
Eine verbindliche internationale Regulierung für Steuerfragen ist überfällig: Schätzungen des Tax Justice Network zufolge gehen den öffentlichen Haushalten jährlich 492 Milliarden US-Dollar verloren – größtenteils durch Steuervermeidung multinationaler Konzerne und wohlhabender Personen. Diese Mittel würden dringend gebraucht: für öffentliche Daseinsvorsorge, zur Bekämpfung von Hunger und Armut und zur Finanzierung von Klimaschutz. Vor dem Hintergrund gleichzeitig stattfindender Kürzungen in vielen dieser Bereiche wächst die Dringlichkeit, das Problem der Steuervermeidung entschlossen anzugehen.
Gleichberechtigte Beteiligung des globalen Südens
Die gute Nachricht: Es gibt konkrete Lösungsansätze. Erstmals verhandelt die Staatengemeinschaft zurzeit eine Steuerrahmenkonvention unter dem Dach der Vereinten Nationen. Ziel ist ein verbindliches Regelwerk für internationale Steuerkooperation, an dem der globale Süden gleichberechtigt beteiligt ist. Im Februar fand in New York die vierte von neun geplanten Verhandlungsrunden statt. Viele Staaten des Südens verbinden mit der Konvention die Hoffnung auf mehr Steuergerechtigkeit. Brot für die Welt begleitet die Verhandlungen aktiv und zählt sich – gemeinsam mit Partnerorganisationen – zur internationalen Steuergerechtigkeitsbewegung.
Brot für die Welt fordert, dass die Konvention eine Gesamtkonzernsteuer für multinationale Unternehmen einführt. So sollen multinationale Unternehmen künftig als ein Unternehmen behandelt werden, nicht als viele einzelne Tochterunternehmen. Gewinnverschiebungen wären innerhalb eines Konzerns dann nicht mehr möglich. Der gesamte weltweite Gewinn des Konzerns würde zusammengerechnet und nach einer festen Formel auf die Länder verteilt, in denen Gewinne erwirtschaftet wurden.
Längst überfällig: Die Milliardärssteuer
Zu internationaler Steuergerechtigkeit gehört auch eine Milliardärssteuer: Eine weltweite Mindeststeuer auf Vermögen von Milliardärinnen und Milliardären in einem einstelligen Prozentbereich ihres Vermögens wäre ein wirksamer Schritt. Das ist kein radikales Experiment, sondern längst überfällig. Solch ein Instrument würde helfen, Ungleichheit zu mindern. Denn während die Zahl der Milliardärinnen und Milliardäre steigt, leben nach aktuellen Weltbank-Schätzungen über 800 Millionen Menschen von weniger als drei US-Dollar pro Tag.
Dass sich die USA als größte Volkswirtschaft der Welt aus den Verhandlungen zurückgezogen hat, muss kein Nachteil sein, es erhöht sogar die Chance auf ein ambitioniertes Abkommen. Mit den neuen Regelungen könnten US-Konzerne dann trotzdem dort besteuert werden, wo sie Gewinne erwirtschaften – überall dort, wo andere Staaten neue Besteuerungsrechte einführen und durchsetzen.
Im August folgt nun die nächste Verhandlungsrunde. Die kommenden Runden der UN-Steuerrahmenkonvention sind mit Gewissheit ein Lackmustest für den Multilateralismus: Wird die UN-Steuerrahmenkonvention ein wirksames Instrument zur Reduzierung globaler Ungleichheiten und zur Stärkung staatlicher Handlungsfähigkeit oder ein Papiertiger? Es liegt an den Verhandlungspartnern, verbindliche Regeln aufzustellen, die Steuervermeidung wirkungsvoll eindämmen. Damit können öffentliche Ausgaben besser finanziert werden. So kann die Welt ein Stück gerechter werden.
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