Seit August 2025 verhandelt die Staatengemeinschaft über ein Abkommen, das die internationale Zusammenarbeit in der Steuerpolitik auf eine neue Grundlage stellen soll. Es geht unter anderem um die Besteuerung weltweit tätiger Unternehmen sowie sehr vermögender Personen und um einen besseren internationalen Datenaustausch in Steuerfragen. Den Anstoß zu der Konvention hat die Afrikanische Union (AU) mit einer Resolution gegeben, die sie Ende 2023 in die UN-Generalversammlung einbrachte.
Damals stimmten die Mitglieder der Europäischen Union (EU) noch geschlossen gegen die Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen – unter anderem mit dem Argument, internationale Steuerfragen seien im Industrieländerclub OECD geregelt und eine UN-Konvention daher überflüssig.
Das hat sich seitdem stark verändert. „Die Verhandlungen werden heute nicht mehr in Frage gestellt“, sagt Ute Straub vom Hilfswerk Brot für die Welt, die während der zweiten Woche der jüngsten Verhandlungsrunde als Beobachterin in New York war. Allerdings, so Straub, zeigten die reichen Länder in vielen Punkten „wenig Bewegung“. Laut Straub unterstütze die EU die UN-Verhandlungen einerseits, andererseits wolle sie den Status quo zum eigenen Vorteil möglichst erhalten und wenig ändern. Es sei „leidenschaftlich debattiert“ worden, sagt Straub. Die politischen Konflikte seien in New York stärker zutage getreten als noch bei der vorherigen Verhandlungsrunde im November 2025 in Nairobi.
Afrika will die Verschiebung von Gewinnen unterbinden
Das zeige sich etwa bei der Frage der sogenannten Besteuerungsrechte, einem der Knackpunkte der Verhandlungen. Nach derzeitigen Regeln werden international tätige Konzerne vor allem dort besteuert, wo sie registriert sind oder wo sie ihre Gewinne verbuchen, und nicht dort, wo sie diese Gewinne erwirtschaften. Viele Unternehmen nutzen Schlupflöcher und verschieben Gewinne in Länder mit niedrigen Steuersätzen, um weniger Steuern zu zahlen – häufig zum Nachteil ärmerer Länder, in denen ausländische Konzerne Niederlassungen haben oder Dienstleistungen anbieten.
Die Afrikanische Union möchte das ändern und fordert unter anderem, dass Staaten Unternehmen künftig dort besteuern dürfen, wo wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden. Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen, die dem widersprechen, sollen überprüft und gegebenenfalls geändert werden, sobald die UN-Steuerkonvention beschlossen ist. Die EU hingegen beharrt weiter auf einer Besteuerung, die sich daran orientiert, wo ein Konzern seinen Stammsitz hat und wehrt sich vehement gegen die Überprüfung bestehender Abkommen. „Im Grunde möchte die EU an der bisherigen Praxis kaum etwas ändern“, berichtet Straub. In der Regel fallen solche bilateralen Abkommen aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse zum Vorteil der reichen Länder aus.
Nur schöne Worte oder verbindliche Aufträge?
Strittig ist laut Straub außerdem, wie stark und verbindlich der Artikel zu nachhaltiger Entwicklung in der Konvention formuliert werden soll. Die EU-Mitglieder wollten ihn eher allgemein halten, im Sinne einer gut klingenden Präambel, während die AU und andere ärmere Länder ein deutliches Bekenntnis anstrebten, dass Steuerkooperation gemäß der Konvention dem Ziel nachhaltiger Entwicklung dienen und den Entwicklungsländern mehr Einnahmen dafür verschaffen müsse.
Insgesamt seien die reichen Länder an einer eher abstrakten und unverbindlichen Rahmenkonvention interessiert, sagt Straub. Die entscheidenden Fragen sollen demnach in einzelne Protokolle ausgelagert werden, über die einzeln abgestimmt würde. Straub findet das riskant, weil die Länder so zwar die Konvention annehmen könnten, darüber hinaus aber nur den Protokollen zustimmen müssten, die ihnen passen. Die nächste Verhandlungsrunde findet im August wieder in New York statt. 2027 soll die Konvention von der UN-Generalversammlung verabschiedet werden.
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