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Am 3. September hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das deutsche Lieferkettengesetz massiv schwächen soll. Noch ist nichts verloren, doch der Wind dreht sich immer stärker. Mit einer Petition an Friedrich Merz und einer Konferenz am 10. Oktober in Stuttgart machen wir weiter Druck für den Schutz der Menschenrechte.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Großteil der Sanktionsmöglichkeiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wegfallen soll. Insbesondere sollen fehlende oder unvollständige Risikoanalysen nicht mehr sanktioniert werden. In diesen Analysen untersuchen Unternehmen die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten. Risikoanalysen sind die Grundlage aller weiteren Maßnahmen. Werden Risiken nicht regelmäßig überprüft, können Unternehmen auch nicht gegen diese vorgehen. Dadurch wird auch die präventive Kraft des Gesetzes geschwächt, die dafür sorgen soll, dass es gar nicht erst zu Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen kommt. Es führt nämlich dazu, dass Unternehmen erst dann aktiv werden, wenn sie auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht werden.
Die Abschaffung von Sanktionen käme einer Aufforderung zur Nachlässigkeit gleich und belohnte einmal mehr die Unternehmen, die ihre Verantwortung bis heute nicht ernst genommen haben. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu verhindern, haben die vergangenen Jahrzehnte zur Genüge bewiesen. Der Großteil der Unternehmen hat sich bereits auf die Umsetzung des Lieferkettengesetzes eingestellt. Für sie geht die Unsicherheit jedoch weiter, denn spätestens mit der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie werden auch die Sanktionen wieder eingeführt.
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