58 Seiten, 119 Artikel und 10 Kapitel lang ist die neue „Strafprozessordnung für Gerichte“, die Anfang Januar vom Obersten Emir Haibatullah Achundsada unterzeichnet und an die Gerichte des Landes verteilt wurde. Es sind die Handlungsanweisungen, nach denen Richter und islamische Gelehrte in Afghanistan zukünftig Urteile fällen sollen.
Afghanische Menschenrechtsorganisationen wie Rawadari verurteilten die neuen Dekrete aufs Schärfste. Sie stünden in klarem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsstandards und fundamentalen Prinzipien fairer Gerichtsverfahren, erklärte die Organisation. Es werde weder das Recht auf juristische Verteidigung anerkannt, noch würden Mindest- oder Höchststrafen festgesetzt. Stattdessen werde vor allem auf Geständnisse und Zeugenaussagen als Beweisführung gesetzt, was das Risiko für Folter und Misshandlungen erhöhe.
Kritik von den Vereinten Nationen
Auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, forderte die Taliban-Regierung auf, die Dekrete in Einklang mit internationalen Verpflichtungen zu bringen. Denn sie legitimierten körperliche Züchtigung für zahlreiche Vergehen sowie häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Laut einer Analyse des „Afghan Analyst Network“ fällt etwa die Strafe für die Misshandlung von Frauen durch ihre Ehemänner mit 15 Tagen Haft im Vergleich zu anderen Körperverletzungen besonders mild aus. Die Dekrete schränkten zudem die Bewegungsfreiheit massiv ein, so gilt bereit das Verlassen des Hauses, selbst um die eigene Familie zu besuchen, als Straftat.
Faktische Anerkennung von Sklaverei
Aufsehen erregte, dass die Beurteilung von Straftaten zukünftig auch nach sozialer Klasse erfolgen solle, in welche die Strafprozessordnung die afghanische Gesellschaft einteilt. So würden Strafen und Urteile etwa bei Religionsgelehrten und Eliten sowie Adeligen milder ausfallen als bei der Mittel- oder der Unterschicht. Laut dem „Afghan Analyst Network“ erwähnt die neue Prozessordnung zudem an zwei Stellen den Begriff des „Sklaven“. Laut Rawadari wird damit faktisch die Sklaverei anerkannt.
Zwar verstießen die neuen Gesetze fundamental gegen Menschenrechte und jegliche Werte von Gleichheit oder persönlicher Freiheit, sagt auch Haroun Rahimi, der an der University of Washington zu islamischem Recht forscht. Dabei handele es sich jedoch weniger um neue Konzepte der Taliban, als um eine bloße Reproduktion bestehender traditioneller Interpretationen der Hanafi-Rechtsprechung, die aus dem 8. Jahrhundert stammt. „Vieles davon ist klassisches Recht aus frühislamischer Zeit und kaum mit heutigen Werten oder Normen vereinbar“, sagt der Experte. Während andere muslimische Länder wie Saudi-Arabien oder der Iran die klassische Rechtsprechung weiterentwickelt und modernisiert hätten, beharrten die Taliban jedoch bis heute unverändert auf den klassischen Originaltexten.
Konflikt innerhalb der Taliban
Rahimi hält es dennoch für unwahrscheinlich, dass die Taliban nun Konzepte wie die Sklaverei oder das Klassensystem aus frühislamischer Zeit tatsächlich wieder einführen. Sie hätten längst erkannt, dass diese selbst unter der eigenen Herrschaft nur schwer ohne gesellschaftliche Gegenreaktion praktikabel seien. Stattdessen ließen die Taliban diese vor allem bestehen, um die eigene Legitimität nicht hinterfragen zu müssen, die sich auf die Jahrhunderte alten Texte berufe. „Ansonsten müssten sie auch in anderen Bereichen, wie bei der Behandlung von Frauen, Debatten zulassen“, sagt Rahimi.
Die neue Strafprozessordnung veranschauliche damit einen wesentlichen Konflikt der Regierung: Während sie einerseits die Notwendigkeit einer modernen Staatsführung in Teilen anerkannt habe, beharre sie gleichzeitig auf eine Rechtsprechung, die großteils irrelevant für das heutige Afghanistan sei. Zwar bewiesen die Taliban in vielen Bereichen der alltäglichen Rechtsordnung, beispielsweise im Wirtschaftsrecht, durchaus Handlungsspielraum, jedoch ohne diesen jemals öffentlich anzuerkennen. „Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem, was geschrieben steht, und dem, was die Gerichte letztlich anordnen“, sagt Rahimi.
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