Schweizer Parlament verschärft Asylgesetz

Das Schweizer Parlament hat in der Herbstsession das Asylgesetz verschärft. So werden renitente Asylbewerber, die zum Beispiel nicht mit den Behörden kooperieren, ab sofort in separaten Zentren untergebracht, der Flüchtlingsbegriff wurde eingeschränkt, und in Schweizer Botschaften im Ausland können keine Asylgesuche mehr eingereicht werden. Asylbewerber sollen künftig auch weniger Sozialhilfe erhalten – wobei sich das Parlament hier noch nicht einig ist: Während die große Kammer, der Nationalrat, sämtlichen Asylbewerbern nur noch Nothilfe – rund acht Franken pro Tag und ein Bett in einer Massenunterkunft – zugestehen will, möchte der Ständerat nur die Sozialhilfe kürzen. Ein Entscheid fällt voraussichtlich im Dezember. Ein Bündnis aus linken Gruppierungen hat gegen die Maßnahmen das Referendum ergriffen. Es hat 100 Tage Zeit, 50.000 gültige Unterschriften zu sammeln. Gelingt dies, muss die Stimmbevölkerung entscheiden. (bua) 

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erschienen in Ausgabe 11 / 2012: Die Wirtschaft entwickeln
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