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Die Welt wartet auf ein historisches Urteil. Die Entscheidung, die in den kommenden Monaten erwartet wird, wird nicht nur für die Rohingya, sondern für die gesamte internationale Menschenrechtspraxis bedeutsam sein.
Doch worum geht es in dem Fall? Und welche Konsequenzen wird er haben, für Myanmar, für die Rohingya und für das Völkerrecht?
Vom Antrag zur Entscheidung: Ein langer Weg
Der Fall begann am 11. November 2019, als Gambia im Namen der 57 Mitglieder der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) vor dem IGH Klage gegen Myanmar einreichte. Der Vorwurf: Myanmar habe durch systematische Morde, Vergewaltigungen und die Zerstörung von Gemeinschaften gegen die Rohingya in Rakhine die Bestimmungen der Völkermordkonvention von 1948 verletzt. Die Gewaltwelle, die 2017 über 700.000 Rohingya zur Flucht nach Bangladesch trieb, stand dabei im Mittelpunkt.
Schon am 23. Januar 2020 erließ der IGH einstweilige Maßnahmen: Myanmar müsse „alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen“ ergreifen, um genozidale Handlungen gegen die Rohingya zu verhindern. Doch die myanmarische Regierung, damals noch unter Aung San Suu Kyi, ignorierte diese Anordnungen weitgehend. Die folgenden Jahre waren geprägt von Schriftwechseln, Beweissammlungen und politischen Manövern.
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