Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verboten

Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen wird in der Schweiz ausdrücklich verboten. Bislang wurde Genitalverstümmelung in der Schweiz als Körperverletzung bestraft. Jetzt wird die schwere Menschenrechtsverletzung mit einem eigenen Gesetz geahndet. Der Ständerat stimmte nach dem Nationalrat der Vorlage einstimmig zu. Täterinnen und Tätern drohen bis zu zehn Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Dies gilt auch dann, wenn die betroffene Person mit der Verstümmelung einverstanden ist. Zudem kann die Verstümmelung künftig auch dann geahndet werden, wenn die Tat im Ausland begangen wird und dort nicht strafbar ist. Organisationen wie Unicef und Terre des Femmes Schweiz begrüßten den Beschluss. Das Gesetz allein reiche aber nicht. Der Bund müsse auch Präventionsprojekte unterstützen. Kommt der Strafartikel nämlich zur Anwendung, ist es für das betroffene Mädchen zu spät. Allein in der Schweiz leben nach Schätzungen von Unicef rund 6700 verstümmelte Mädchen und Frauen. Weltweit sind mehr als 100 Millionen Frauen und Mädchen betroffen.

(IS)

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erschienen in Ausgabe 7 / 2011: Entwicklungsdienst: Wer hilft wem?
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