NGOs fordern neue Regeln für Exportkredite

(31.10.2013) Die neue Bundesregierung soll die Förderung von Geschäften deutscher Unternehmen im Ausland stärker an Sozial- und Umweltstandards binden. Das fordert eine Koalition von mehr als 30 Organisationen der Zivilgesellschaft.

Bürgschaften für ein Atomkraftwerk in Brasilien, für eine Legehennenfabrik in der Ukraine oder für ein Braunkohlekraftwerk in Griechenland: Die Bundesregierung hat in den vergangenen zwei Jahren Exportgeschäfte und Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland gefördert, die nach Ansicht von Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen von zweifelhaftem Nutzen oder sogar schädlich sind - und die besser nicht mit deutschen Steuergeldern abgesichert werden sollten. Zu den Instrumenten, die der Bundesregierung für diese Art Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung stehen, zählen die sogenannten Hermes-Versicherungen, mit denen sich Unternehmen gegen Zahlungsausfall von ausländischen Geschäftspartnern versichern können, sowie Investitionsgarantien zum Schutz vor politischen Risiken.

Keine Förderung mehr von Atomanlagen, Rüstungsgütern und Kohlekraft

Mehr als 30 nichtstaatliche Organisationen appellieren an den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung, bei der Vergabe solcher Garantien und Versicherungen stärker darauf zu achten, ob die geförderten Geschäfte Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Das geschehe bisher nur sporadisch und unverbindlich. Die Organisationen fordern, Atomanlagen sowie Kohlekraftwerke und Geschäfte zur Ölförderung sollten überhaupt nicht mehr gefördert werden. Gleiches gelte für Rüstungsgüter sowie Überwachungstechnologie für autoritäre Staaten.

Die Organisation fordern außerdem mehr Offenheit bei der Vergabe von Kreditbürgschaften und Investitionsgarantien. So sollten "potenziell kritische Bürgschaften" schon vor einer Zusage an den Exporteur veröffentlicht werden, um die Zivilgesellschaft in die Entscheidung einzubinden. Die Außenwirtschaftsförderung solle insgesamt über ein eigenes Gesetz geregelt werden, um Vergabegrundsätze und die Beteiligung des Parlaments festzuschreiben.

Der Erlass von Handelsschulden ist keine Entwicklungshilfe

Zudem solle der Erlass von Schulden aus geplatzten Exportgeschäften nicht mehr als Entwicklungshilfe verbucht werden, fordern die Organisationen. Kann ein Geschäftspartner im Ausland nicht zahlen, entschädigt die Bundesregierung das deutsche Unternehmen und versucht die Schulden im Ausland einzutreiben. Oft übernehmen dort die Regierungen für ihre Unternehmen Garantien und haften für deren Schulden: Aus einer Kreditbeziehung zwischen zwei Unternehmen werde so ein Schuldverhältnis zwischen zwei Staaten, heißt es in dem NGO-Papier. Der Erlass dieser Schulden dürfe nicht wie in der Vergangenheit als Hilfe angerechnet werden. da das Geld nicht in die Entwicklung des Landes geflossen sei, sondern in die Förderung der deutschen Exportwirtschaft. (ell)

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