Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Anfang April das Verfahren gegen die UBS eingestellt, bei dem es um Korruption und Geldwäsche im Zusammenhang mit Krediten für das südafrikanische Mosambik ging. Bei dem Skandal nahmen staatliche Unternehmen in Mosambik ab 2011 Kredite in der Höhe von rund zwei Milliarden US-Dollar auf, um Fischerboote und Patrouillenboote zu finanzieren, einen erheblichen Teil bei der Credit Suisse. Ein Großteil des Geldes aber versickerte. Gleichzeitig haftete der mosambikanische Staat für die Schulden, was das Land in die Pleite trieb – mit katastrophalen Folgen für die Bevölkerung.
2023 stand die Credit Suisse kurz vor dem Zusammenbruch und wurde unter Vermittlung des Staats von der größten Schweizer Bank UBS übernommen. Ein halbes Jahr danach schloss die UBS einen Vergleich mit Mosambik in der Hoffnung, dadurch die Altlast des Skandals zur Seite legen zu können.
Doch damit war die Sache nicht ausgestanden. Fast zeitgleich eröffnete die Schweizer Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdacht auf Geldwäscherei gegen Unbekannt, weil 2016 eine Zahlung von 7,9 Millionen Franken aus Mosambik auf ein Konto der Credit Suisse geflossen war. Im November 2025 klagte dann die Bundesanwaltschaft gegen die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse: Diese habe 2016 nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen, um „die mutmaßlich begangene Geldwäscherei zu verhindern“. Das Risikomanagement sei mangelhaft gewesen und die Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu spät erfolgt.
Die UBS ist nicht verantwortlich, urteilt das Gericht
Nun aber hat das Bundesstrafgericht das Verfahren eingestellt. Die UBS könne nicht für die Verfehlungen der Credit Suisse haftbar gemacht werden, begründet das Bundesstrafgericht den Entscheid. Denn mit der Übernahme und der Löschung des Handelsregistereintrags der Credit Suisse sei die Bank „als strafrechtliches Rechtssubjekt untergegangen“. Mit anderen Worten: Weil die Credit Suisse als eigenständige Organisation nicht mehr existiert, könne auch niemand mehr angeklagt werden. Das Strafgericht beruft sich dabei auf die Regel für die Verantwortung bei natürlichen Personen, dass kein Mensch für die Schuld anderer bestraft werden kann.
Manche Fachleute widersprechen und warnen, dass dies ein problematisches Signal an Unternehmen sende. Juristisch sei die Sache eindeutig, sagt der Strafrechtsexperte Mark Pieth: „Wer ein Unternehmen kauft, der ist auch haftbar“, sagt er. Denn im Umkehrschluss würde die Logik des Bundesstrafgerichts bedeuten, dass man ein Unternehmen bei möglichen Vergehen einer Haftung entziehen kann, indem man es verkauft.
Ähnlich argumentiert Britta Delmas, Finanzexpertin bei Public Eye. „Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass sich ein Unternehmen nach einem Verschulden aus der Schlinge zieht, indem es den Betrieb auf ein anderes Unternehmen überträgt“, sagt Delmas. „Bei kleineren Unternehmen wäre das ein probater Ausweg, wenn sie wissen, dass man durch einen Verkauf der strafrechtlichen Haftung entgeht.“ Laut Delmas hätte eine Verurteilung der UBS eine zusätzliche Geldstrafe sowie ein Reputationsschaden bedeutet. „Besonders wichtig aber wäre die Signalwirkung an andere gewesen“, sagt Delmas.
Die Unternehmensleitung war nicht einbezogen
Ein Kernproblem beim Verhalten der Credit Suisse in der Mosambik-Affäre sei gewesen, dass der Entscheid für die Auszahlung der Kredite offenbar von einzelnen Mitarbeitenden der britischen Tochtergesellschaft gefällt werden konnte, ohne dass die Unternehmensleitung beigezogen wurde. In dem Zusammenhang verhängte die Finanzmarktaufsicht 2021 gegen die Credit Suisse die Auflage, dass verdächtige Kredite, etwa hohe Summen an Länder mit niedrigem Sozialprodukt, automatisch in der Konzernzentrale geprüft werden sollten. Allerdings beschränkte sich diese Vorgabe auf die Credit Suisse und galt nicht für alle Banken.
Mark Pieth vermutet, dass für den Entscheid des Bundesstrafgerichts nicht juristische, sondern politische Überlegungen ausschlaggebend waren. Denn der Schweizer Staat hat 2023 darauf gedrängt, dass die UBS die Credit Suisse übernahm aus Angst, ein Kollaps der zweitgrößten Bank könne schädliche Auswirkungen auf die Stabilität des ganzen Schweizer Finanzplatzes haben. „Deswegen sucht das Bundesstrafgericht nun nach einem Weg, der UBS aus der Patsche zu helfen.“ Der Schweiz allerdings erweise das Gericht damit einen Bärendienst, weil es langfristig dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes schade. „Mit einem solchen Entscheid begeben sich der Schweizer Finanzplatz und die Justiz auf die Ebene eines Schattenfinanzplatzes wie beispielsweise Panama.“
Die Bundesanwaltschaft hat das Urteil offenbar nicht angefochten. Es ist damit rechtskräftig.
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