Bei der Rückzahlung illegitimer Gewinne hapert es

Kinder warten 2024 mit ihren Eltern auf einen Impftermin im Cajueiro Krankenhaus in Luanda.
picture alliance/dpa | Kristin Palitza
Trafigura musste aus Korruption erzielte Gewinne an die Schweizer Staatskasse abführen. Das Geld sollte in Angola ins Gesundheits- und Schulsystem fließen, das ist bisher aber nicht geschehen - hier das Cajueiro Krankenhaus in Luanda, wo Kinder mit ihren Eltern auf einen Impftermin warten.
Auslandskorruption
Ende Januar hat der Schweizer Bundesrat eine neue Strategie zur Bekämpfung von Korruption veröffentlicht. Sie verbessert einiges im Kampf gegen die Korruption Schweizer Unternehmen im Ausland, lässt aber eine entscheidende Frage offen.

Zum Beispiel Trafigura: Im Januar 2025, also vor gut einem Jahr, hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona den Rohstoffhandelskonzern sowie drei ehemalige Angestellte wegen Korruption im Ausland verurteilt. Es ging um Zahlungen in Höhe von fast fünf Millionen Euro, die Trafigura an einen angolanischen Beamten bezahlt haben soll, um dem Unternehmen günstige Bedingungen im Ölgeschäft zu sichern. Trafigura hat laut dem Urteil zu wenig getan, um die Korruption zu verhindernim Gegenteil: Der ehemalige Manager Mike Wainwright und der inzwischen verstorbene Trafigura-Gründer Claude Dauphin hätten den Deal überwacht. 

Das Urteil zeige, dass die Schweizer Justiz inzwischen entschlossener gegen Auslandskorruption vorgehe, schrieb die NGO Public Eye Anfang 2025 in einer Medienmitteilung. Diese ist in der Schweiz seit dem Jahr 2000 verboten. Seitdem haben Schweizer Gerichte fünfzehn Urteile in Fällen von Auslandskorruption gefällt. Im Falle von Trafigura wurde mit Mike Wainwright auch ein Mitglied des Verwaltungsrats zu 32 Monaten Gefängnis verurteilt, ein Teil davon auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wainwright hat laut einem PR-Beauftragten Berufung eingelegt.

Zurückgezahltes Geld ist bisher nicht nach Angola geflossen

Das Unternehmen musste eine Buße in Höhe von drei Millionen Franken zahlen sowie eine Forderung von 146 Millionen Franken begleichen, die das Unternehmen als ungerechtfertigte, durch Korruption erzielte Gewinne an den Bund zahlen muss. Eigentlich müsste dieses Geld laut Gesetz in Angolas Bildungs- und Gesundheitssystem fließen, also in das Land, in dem die Korruption stattfand. Das ist bisher nicht geschehen. Wie in allen anderen Fällen, in denen Schweizer Gerichte Auslandskorruption verurteilt haben, blieben die Gelder in den Schweizer Staatskassen.

Deshalb hat Public Eye Mitte März den Bundesrat in einer Petition aufgefordert, die insgesamt rund 911 Millionen Franken, die der Bund seit der ersten Verurteilung wegen Auslandskorruption in den vergangenen 15 Jahren eingezogen hat, mit den Ländern zu teilen, in denen die illegalen Gewinne mithilfe von Korruption erwirtschaftet wurden. „Die Hürden liegen einerseits im Gesetz selbst, andererseits bei der Umsetzung“, sagt Robert Bachmann, Rohstoffexperte bei Public Eye. Um das eingezogene Geld an die Staaten zu zahlen, in denen die Bestechung stattfand, verlange die Schweiz, dass die Strafverfolgungsbehörden dort sich mit einem „substanziellen Beitrag“, so Bachmann, am Verfahren beteiligen.

Das sei allerdings oft nicht der Fall – unter anderem deshalb, weil die in Korruption verwickelten Beamten noch im Amt seien und kein Interesse an einer Aufklärung hätten. Zugleich stelle die Schweiz hohe Anforderungen an die Zusammenarbeit, so Bachmann: Die Kanäle seien oft sehr formell, Unterlagen müssten fristgerecht in der richtigen Sprache eingereicht werden, und die Beweislasthürden seien in den ohnehin komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität besonders hoch. Vielen Staaten fehlten dafür die nötigen Kenntnisse oder Ressourcen.

Maßnahme zur Bekämpfung von Auslandskorruption wurden verschärft

Um diesen Missstand zu beheben, schlägt das Basel Institute on Governance in einem Bericht vor, ein neues Gesetz einzuführen, das es der Schweiz erlaube, mit den betroffenen Staaten über eine Rückgabe der eingezogenen Gelder zu verhandeln, ohne dass diese sich am Strafverfahren beteiligen müssen. Um zu verhindern, dass das Geld an korrupte Behörden fließt, könnte es statt an den Staat etwa an die Vereinten Nationen überwiesen werden, um sicherzustellen, dass es zum Wohl der Bevölkerung verwendet wird.

Abgesehen vom Aspekt der Rückgabe hat der Bundesrat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Auslandskorruption in der Ende Januar verabschiedeten zweiten Strategie gegen Korruption für die Jahre 2026 bis 2029 jüngst noch einmal verschärft. So soll ein Entwurf ausgearbeitet werden, um Whistleblower im Arbeitsrecht besser zu schützen, schreibt Urs Thalmann von Transparency Schweiz auf Anfrage. Ein sehr großer Teil korrupter Handlungen in Unternehmen komme nur dank Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Hinweise geben, ans Licht. „Sie sollten gesetzlich davor geschützt werden, dass ihnen dadurch Nachteile wie eine Kündigung entstehen“, so Thalmann.

Nur ein Bruchteil der Fälle kommt ans Licht

Wie bei Korruption insgesamt kommt auch bei Auslandskorruption nur ein Bruchteil der Fälle ans Licht, geschweige denn vor Gericht. Laut einer anonymen Umfrage von Transparency Schweiz in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Graubünden, an der über 500 Schweizer Unternehmen teilnahmen, die auch im Ausland tätig sind, waren über die Hälfte mit Korruptionsforderungen im Ausland konfrontiert und haben rund ein Drittel tatsächlich Schmiergelder gezahlt.

Korruption aufzudecken, ist für die Strafverfolgungsbehörden schwierig. Zudem gebe es „kaum eine Motivation, dass sich Unternehmen selbst anzeigen“, so Thalmann. Hier könnte eine Vereinbarung über eine sogenannte „aufgeschobene Anklageerhebung“ (Deferred Prosecution Agreement) helfen, über die das Parlament derzeit diskutiert: Der Mechanismus ermöglicht es, dass Unternehmen nicht strafrechtlich belangt werden, wenn sie sich selbst wegen Korruption bei den Behörden melden und bei der Aufarbeitung kooperieren. „Das wäre ein starker Anreiz, sich im Falle von Korruption selbst anzuzeigen“, so Thalmann. Zusätzlich müsste auch die derzeitige Höchststrafe von fünf Millionen Franken für Unternehmen, die sich nicht selbst anzeigen, wesentlich erhöht werden.

Der Artikel wurde am 16.4. ergänzt um die Information, dass Wainwright Berufung eingelegt hat.

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