Geistliche kippen das Religionsgesetz

Kenia
Nach Kritik von Religionsführern in Kenia hat Präsident Uhuru Kenyatta Ende Januar ein Gesetz zur Regelung des religiösen Lebens kurz vor Inkrafttreten zurückgenommen. Es hätte der Regierung weitreichende Befugnisse zur Kontrolle von Religionsgemeinschaften gegeben.

Mit dem Gesetz wollte die Regierung den Wildwuchs im religiösen Sektor unterbinden. 2014 hatte es einen Skandal um einen Pfarrer gegeben, der Mitgliedern seiner Kirche gegen Geld Heilung versprochen hatte. Daraufhin waren insbesondere Gemeinden in den Blick der Öffentlichkeit geraten, bei denen der Verdacht nahelag, dass sie nur zur Bereicherung der Führungsebene dienen. In Kenia sind mehr als vier Fünftel der Bevölkerung Christen; 14 Prozent davon gehören weder der katholischen noch der evangelischen Kirche an. Allein 2014 hatten 7000 neue Gemeinden eine offizielle Registrierung beantragt, aber nicht bekommen.

Anfang dieses Jahres war der genaue Gesetzestext bekannt geworden. Demnach müssen führende Geistliche studiert haben und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Jede Gemeinschaft muss genaue Mitgliederlisten führen, eine Verfassung mit klaren Angaben zu Auftrag und Struktur sowie einen Rechenschaftsbericht über alle Tätigkeiten und Finanzen vorlegen. Alle Würdenträger müssen die Verwandtschaftsverhältnisse zu Angestellten in ihrer Gemeinde offenlegen. Und schließlich sieht das Gesetz vor, dass alle Kirchen und Gemeinden in Dachverbänden organisiert sein müssen, die dann als Ansprechpartner für die Regierung dienen und die Einhaltung gewisser Standards in der jeweiligen Religionsgemeinschaft sorgen. Das Gesetz hätte für alle in Kenia vertretenen Religionen gegolten.

Kurz nach Veröffentlichung des Gesetzestextes hatte bereits die kenianische Bischofskonferenz vehement dagegen protestiert. Das Gesetz verletze die kenianische Verfassung, die die Trennung von Staat und Religion festlegt, sagte Bischof Philip Anyolo, der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Die Verfassung garantiere außerdem die Freiheit des Gottesdienstes. Das Gesetz werde „direkte und negative Auswirkungen auf das kirchliche Leben in Kenia haben“, sagte Anyolo. Allein die geforderte Registrierung aller Mitglieder sei aus logistischen Gründen nicht realistisch: „Wenn die Kirchen damit beauftragt werden, Listen über ihre Mitglieder zu führen, dann reduziert das das Christentum auf ein reines Zahlenspiel.“

Bischof Anyolo kritisierte zudem, dass sich die Regierung nicht mit den Religionsführern beraten habe. Genau das will sich Präsident Kenyatta bei der Neuformulierung des Gesetzes nun zu Herzen nehmen.

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erschienen in Ausgabe 3 / 2016: Flucht und Migration: Dahin, wo es besser ist
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