Burundi macht Helfern das Leben schwer

Hilfsorganisationen
Im Herbst vergangenen Jahres hat die burundische Regierung die Arbeit sämtlicher ausländischer Hilfsorganisationen vorübergehend gestoppt und verlangt, diese sollten binnen dreier Monate die ethnische Herkunft ihrer burundischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden. Einige Organisationen haben darauf die Arbeit in dem zentralafrikanischen Land eingestellt, andere haben versucht, sich mit der Regierung zu arrangieren.

Die Regierung in Burundis Hauptstadt Bujumbura begründet ihre Vorgabe mit einer Regelung aus dem Friedensabkommen von Arusha­ aus dem Jahr 2000, das den burundischen Bürgerkrieg der 1990er Jahre beendet hat. Eine Regelung darin sieht vor, dass in der Regierung, dem Parlament und der öffentlichen Verwaltung die Posten im Verhältnis von 60 zu 40 zwischen den beiden ethnischen Gruppen der Hutu, die wie im benachbarten Ruanda die Bevölkerungsmehrheit stellen, und der Tutsi aufgeteilt werden. Im Oktober vergangenen Jahres forderte die Regierung die im Land tätigen ausländischen Hilfsorganisationen auf, die ethnische Zusammensetzung ihrer Mitarbeiterschaft zu melden und bis zum Jahr 2021 die Quote nach dem Arusha-Abkommen zu erfüllen.

Organisationen wie etwa das internationale Hilfswerk Handicap International haben ihre Arbeit in Burundi seitdem eingestellt. Andere haben Auswege gefunden und arbeiten weiter, ohne der Aufforderung der Regierung nachzukommen. Terre des hommes Schweiz etwa hat in Burundi ein Büro mit 50 lokalen Angestellten. Nach Bekanntwerden der Regierungsvorgabe wurde die Arbeit zunächst eingestellt, bis die Organisation eine Lösung fand. Das Büro stieß auf eine burundische Regelung, nach der Stiftungen anders behandelt werden als NGOs und von der ethnischen Quote ausgenommen sind. Da Terre des hommes eine Stiftung ist, kann die Organisation weiterarbeiten.

Deutsche Hilfsorganisationen fürchten, die Meldung der ethnischen Herkunft lokaler Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen könnte zum Anheizen eines ethnisch motivierten Konflikts missbraucht werden. Ein intensiver Austausch untereinander und mit der Bundesregierung hat nach Auskunft von NGO-Vertretern, die ungenannt bleiben wollen, Einvernehmen ergeben, dass eine Weitergabe personenbezogener Daten nicht mit dem Grundsatz von Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu vereinbaren sei.

Die Bundesregierung fördert in Burundi Projekte unter anderem von Oxfam, der Kindernothilfe, World Vision, der Deutschen Welt­hungerhilfe, Caritas International, der beiden Kirchen sowie des Zivilen Friedensdienstes. Zwar konnten sich alle Organisationen, die mit deutscher Förderung in Burundi ein Büro unterhalten, seit der Suspendierung wieder registrieren, wie das Entwicklungsministerium (BMZ) in Berlin mitteilt. Doch über die Umstände wird meist nur im Schutz der Anonymität berichtet. Niemand will die Arbeit vor Ort gefährden; es bleibt große Verunsicherung.

Einige Organisationen haben anonymisierte Daten eingereicht

„Wir sind nach wie vor beunruhigt“, sagt Ara Stielau, Bereichsleiterin für Auslandsprojekte von medica mondiale. „Es ist ein sehr intransparenter Prozess“, fügt die für Burundi zuständige Projektreferentin von Oxfam in Berlin hinzu. Einige Organisationen haben keine Daten eingereicht und stattdessen in einem Schreiben ihre Verpflichtung auf wesentliche Prinzipien von Gleichberechtigung, Versöhnung, sozialer Gerechtigkeit und Menschenrechten betont. Andere haben anonymisierte Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingereicht. Niemand schließt aus, dass das burundische Innenministerium weitere Informationen verlangt. 

Die Bundesregierung hat sich nach der Sperre nach eigenen Angaben eng im Geberkreis ausgetauscht und in Bujumbura vorgesprochen. Eine BMZ-Sprecherin erklärt, die Autonomie der Hilfsorganisationen sei von größter Bedeutung. „Die Einstellung von Personal soll sich nach Auffassung der Bundesregierung nach der Qualifikation richten, was auch bedeutet, dass wir die Weitergabe von Namenslisten mit ethnischen Angaben ablehnen.“ Diese Haltung habe man in Gesprächen mit der Regierung deutlich gemacht. „Nach Verhandlungen zwischen Regierung und internationalen Gebern über die Auslegung der Bestimmungen konnte sich ein Großteil der internationalen Organisationen – ohne die Weitergabe von Namenslisten mit ethnischen Zugehörigkeiten – wieder registrieren“, erklärt die BMZ-Sprecherin. Darunter seien alle Kooperationspartner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Die EU-Kommission nennt die Forderung nicht akzeptabel

Die Schweizer Regierung hatte im Oktober 2018 zusammen mit der Europäischen Kommission sowie den Regierungen der USA, Kanadas und Japans in einer Pressemitteilung die burundische Regierung zum Dialog aufgefordert und auf die Bedeutung der Arbeit der Hilfsorganisationen hingewiesen. Die EU-Kommission lehnt wie das BMZ das burundische Vorgehen klar ab. „Die EU kann die Bereitstellung von Informationen über die ethnische Zugehörigkeit von Mitarbeitern nicht akzeptieren“, heißt es aus Kommissionskreisen. Organisationen, die der Forderung nachkommen, droht die Behörde mit „Konsequenzen“, ohne dies zu präzisieren.  Viele in Burundi tätige internationale NGOs hängen zumindest teilweise von Geld aus Brüssel ab.

Mit Stand Anfang Januar förderte die EU-Kommission in Burundi rund 20 NGO-Projekte. Es gebe Verträge mit 16 Organisationen, wegen Konsortien würden aber mindestens rund 25 Organisationen gefördert, heißt es aus Brüssel. Das Gesamtvolumen der EU-Förderung beträgt demnach knapp 44 Millionen Euro.

Die Motive der Regierung von Präsident Pierre Nkurunziza für die neue NGO-Vorgabe bleiben undurchsichtig. Schon früher hat sie versucht, sich in die Personalpolitik von ausländischen Organisationen einzumischen und auf ihre Fördergelder zuzugreifen. Äußerungen des Präsidenten und von Regierungsvertretern weisen darauf hin, dass die Regierung am liebsten gar keine internationalen Organisationen im Land hätte. Ein Mitarbeiter der burundischen Botschaft in Brüssel sagte laut dem OnlineDienst Devex, die Arbeit der Hilfsorganisation bringe nichts für die Entwicklung des Landes.

Motivierend wirkt diese Gängelung jedenfalls nicht. Ein Mitarbeiter der in Genf ansässigen Hilfsorganisation FXB International sagt: „Unsere Kollegen in Burundi fühlen sich überhaupt nicht vom Staat unterstützt, obwohl es bei ihrer Arbeit darum geht, Probleme zu lösen, die der Staat nicht bewältigen kann oder will.“ (cst/ell/maz/ps)

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erschienen in Ausgabe 4 / 2019: Erde aus dem Gleichgewicht
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