CDU/CSU: Kein Pranger für Unternehmen

Sorgfaltspflicht bei Rohstoffen
Der deutsche Bundestag hat den Weg freigemacht für eine EU-Verordnung, die den Handel mit sogenannten Konfliktmineralien regulieren soll. Die Opposition und nichtstaatliche Organisationen begrüßen das, hätten sich aber mehr Transparenz und schärfere Sanktionen gewünscht.

Wenn die EU-Verordnung Ende des Jahres in Kraft tritt, müssen Unternehmen aus der EU besondere Sorgfaltspflichten befolgen, wenn sie bestimmte Erze oder Metalle beziehen, die aus Konfliktregionen stammen könnten. Es geht um Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, weil diese vier Mineralien häufig mit der Finanzierung von Milizen, etwa im Kongo, und mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen.

Menschenrechtsorganisationen hatten gehofft, das deutsche Durchführungsgesetz werde ein zusätzliches Signal an andere EU-Staaten senden, die noch nicht so weit sind. Sie beklagen, dass nur Unternehmen ab einer bestimmten Importmenge unter die Verordnung fallen, was zum Schutz des Mittelstands vor bürokratischer Überlastung so entschieden wurde. Vor allem aber kritisieren sie, dass staatliche Stellen die betroffenen Unternehmen nicht öffentlich nennen dürfen.

Kurz vor der letzten Lesung im Bundestag hatten 30 Organisationen dagegen protestiert, darunter Germanwatch, PowerShift, Weed und das Europäische Netzwerk für Zentralafrika. Aus ihrer Sicht versperrt diese Intransparenz den kritischen Blick der Öffentlichkeit, von Anlegern und der verarbeitenden Industrie. Es gehe zulasten der Wirksamkeit, heißt es in einem offenen Brief, wenn es der Zivilgesellschaft erschwert werde, bei möglichen Verstößen „begründete Bedenken“ zu äußern – eine Möglichkeit, die in der EU-Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist. Der Grünen-Politiker Uwe-Kekeritz nannte es eine Provokation, dass keine Liste veröffentlicht werden soll. Das mache die Regelung wertlos.

Die Zivilgesellschaft soll mitreden können

Die Unionsparteien im Bundestag weisen den Vorwurf zurück. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Aufsichtsbehörde werde die jährlichen Rechenschaftsberichte der Unternehmen mit der Zivilgesellschaft diskutieren, betonte der Abgeordnete Bernhard Loos (CSU) in der Debatte. Das reiche völlig. „Wir wollen keine Prangerliste“, sagte er. Das würde nur zu Wettbewerbsnachteilen führen, und sie sei auch in Frankreich, Italien oder den Niederlanden nicht vorgesehen.

In der Pflicht für eine verantwortliche Beschaffung stehen nach EU-Angaben künftig direkt rund 600 bis 1000 EU-Importeure, indirekt etwa 500 Hütten und Raffinerien, die die vier Mineralien innerhalb und außerhalb der EU verarbeiten. In Deutschland lagen 2016 nach einer Erhebung der BGR mehr als 250 Einführer über der Mengenschwelle, wobei die Zahl überhöht sein könne: Einzelne Unternehmen werden eventuell mehrfach genannt, weil sie bei mehr als einem der vier Metalle über der rechenschaftspflichtigen Importmenge liegen.

Die SPD und die Fachvereinigung Edelmetalle hatten sich – anders als die großen Industrieverbände und die Wirtschaftsvereinigung Metalle – für mehr Transparenz ausgesprochen. Der SPD-Entwicklungspolitiker Sascha Raabe begrüßte das Gesetz letztlich aber als historischen Schritt für die Menschenrechte in Afrika und insbesondere im Kongo. Was die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen angeht, widersprach er der Linken-Politikerin Eva Maria Schreiber, aus deren Sicht ein Zwangsgeld von 50.000 Euro milliardenschwere Konzerne nicht einmal „ansatzweise kratzt“. Raabe verteidigte dies als scharfes Schwert, das bei Wiederholungen in die Millionen gehen könne.

Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hatte angemahnt, dass die Verordnung nur dann wirken könne, wenn Bußgelder gemessen am Umsatz hoch genug seien. Das Institut hatte auch darauf hingewiesen, dass die EU-Verordnung Hinweise von unabhängigen Dritten zu den betroffenen Unternehmen bei den zuständigen Behörden vorsehe. Das sei aber nur möglich, wenn es eine öffentlich zugängliche Liste der Unternehmen gebe.

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