Berlin erhöht den Druck auf Myanmar

ann wang/R euters

Eine Rohingya wird im Februar zum Gericht in Hlegu, Myanmar, transportiert. Der Vorwurf: illegales Reisen außerhalb der Großstadt Yangon.

Umgang mit Rohingya
Deutschland stoppt die Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar wegen andauernder Verbrechen an der Volkgruppe der Rohingya. Die Bundesregierung ist außerdem dafür, dass die EU-Kommission weitere Sanktionen prüft.

Ende Januar hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag Myanmar aufgetragen, alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Schutz der Rohingya vor Völkermord zu ergreifen.Deutschland begrüßt diese Entscheidung des IGH, sagt ein Sprecher von Entwicklungsminister Gerd Müller auf Anfrage. Müller selbst hat nach einem Besuch des größten Rohingya-Flüchtlingslagers in Bangladesch im Februar die staatliche bilaterale Zusammenarbeit mit Myanmar eingefroren – bis das Land „die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr der Rohingya schafft und mehr Anstrengungen unternimmt, die noch im Land lebenden Rohingya vor Gewalt zu schützen“, ergänzt der Sprecher. Eine Million Geflüchtete der muslimischen Minderheit leben in Bangladesch unter katastrophalen Bedingungen.

Seit Wiederaufnahme der Zusammenarbeit im Jahr 2012 hat Deutschland Myanmar 153 Millionen Euro zugesagt, etwa zur beruflichen Bildung im Handwerk, für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion, zu erneuerbaren Energien und zur Gesundheitsversorgung. Der Stopp umfasse alle bilateralen Projekte, erläutert der Sprecher. Laufende Vorhaben würden zu Ende geführt, um keine Investitionsruinen entstehen zu lassen. Projekte von nichtstaatlichen Organisationen oder Stiftungen, etwa zur Versorgung von Rohingya-Flüchtlingen, sind nicht betroffen.

Entzug von Handelspräferenzen für Myanmar prüfen

Von anderen EU-Staaten sind vergleichbare Schritte nicht bekannt. Müller spricht sich jedoch dafür aus, auch auf europäischer Ebene den Druck zu erhöhen. Ein wichtiges Druckmittel hat Brüssel in der Handelspolitik: Wie Kambodscha profitiert Myanmar vom zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt unter den sogenannten EBA-Präferenzen (Everything but Arms) für wenig entwickelte Länder. Sie können zurückgenommen werden, wenn die Länder schwerwiegend und systematisch gegen UN-Übereinkommen zu Menschen- oder Arbeitnehmerrechten verstoßen. Gegen Kambodscha hat die EU-Kommission im Februar ein Verfahren zur zeitweisen Aussetzung der Handelspräferenzen eingeleitet.

Der BMZ-Sprecher erklärte, die EU-Kommission sollte den Entzug von Handelspräferenzen für Myanmar prüfen. Derzeit untersucht eine EU-Mission dort mögliche Menschenrechtsverletzungen gegen nationale Minderheiten. Eine Entscheidung der Mission wird in Kürze erwartet. Bemühungen um eine diplomatische Lösung seien bisher erfolglos geblieben, sagt der BMZ-Sprecher. „Daher muss jetzt abgewogen werden, inwieweit weitere Sanktionen, in Abstimmung mit unseren Partnern, geeignete Mittel sein könnten.“

Eignen würden sich Sanktionen vermutlich sehr gut: Myanmar ist ein boomender Standort für die exportorientierte Textilindustrie, der zollfreie Zugang zum EU-Markt fördert die Ansiedlung neuer Fabriken im Land. Die Branche stellt 30 Prozent der Exporte des Landes, von denen 45 Prozent in die EU gehen. Im Jahr 2018 waren das nach Branchenangaben Ausfuhren im Wert von 4,6 Milliarden US-Dollar.

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erschienen in Ausgabe 4 / 2020: Willkommen – oder nicht?
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