Frauen, Frieden, Förderung

Gleichberechtigung
Wenn ein Entwicklungsprojekt den Frieden in der Gesellschaft fördert, fördert es dann auch die Gleichberechtigung der Geschlechter? Und umgekehrt? Eine Studie des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) befindet: Theoretisch ja. Praktisch muss man daran noch arbeiten.  

Entwicklungszusammenarbeit findet immer öfter in so genannten „fragilen“, d.h. konflikt- und krisengebeutelten Ländern, statt. Wo das staatliche Gewaltmonopol kaum noch greift und zentrale Versorgungsstrukturen zusammenbrechen, sind Frauen besonders hart betroffen – als Ernährerinnen ihrer Familien, aber auch als potentielle Opfer von (sexueller) Gewalt. Gleichzeitig gehört es zu den Zielen der UN- und auch der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Frauen gleichberechtigt in Friedensverhandlungen und Konfliktschlichtung einzubeziehen. 

Die DEval-Studie „Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter in Post-Konflikt-Kontexten“ dokumentiert, dass und wie Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in fragilen Staaten zur Gleichberechtigung der Geschlechter beitragen und auf friedliche und inklusive Gesellschaften hinwirken.  Untersucht hat das DEval insgesamt 47 Vorhaben der deutschen staatlichen EZ in Äthiopien, Burundi, Georgien, Kolumbien, Liberia, Nepal, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka, Uganda und in der Ukraine. In allen Ländern gab es im Zeitraum zwischen 2000 und 2015 gewaltsame Konflikte hoher Intensität. 

Dem Prozess der Projektplanung bescheinigt das DEval, im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit jeweils „sehr ausdifferenziert und formalisiert“ zu sein. Dennoch gehe man häufig die Ursachen für Ungleichheit - etwa Genderrollen und -normen - bei der Realisierung der Projekte nicht konkret an. Aktivitäten zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen, seien, wo es sie gab, meist aufgrund des persönlichen Engagements und der Erfahrungen einzelner Mitarbeitender entstanden. Den Planenden hätten vielfach Wissen und Erfahrungen mit konkreten Ansätzen zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter gefehlt. 

Fehlender Beschwerdeweg bei sexuellem Fehlverhalten

Beim Thema sexuelles Fehlverhalten kommt die Evaluierung zu dem Ergebnis, dass sich Schutzmaßnahmen in deutschen EZ-Vorhaben deutlich stärken und systematischer verankern ließen. „Derzeit wird Deutschland seinem Anspruch und seiner Verantwortung in diesem Bereich auch im Hinblick auf die OECD-DAC-Empfehlung von 2019 nicht gerecht.“ 

Während Präventionsmaßnahmen einigermaßen verbreitet seien und viele Projekte Maßnahmen entwickelt hätten, seien die Existenz, die Bekanntheit und die Nutzung von Beschwerdemechanismen nicht ausreichend. Dass wenig bis keine Fälle gemeldet würden, weise ebenfalls darauf hin, dass noch kein effektiver Beschwerdeweg etabliert sei.

Insgesamt bilanzieren die Studienautoren: „Post-Konflikt-Kontexte sind nicht unbedingt förderlich für Gender-Mainstreaming in deutschen EZ-Vorhaben. Inwiefern sie neben ihren zahlreichen Risiken Chancen für die erfolgreiche Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter unter Berücksichtigung der genderspezifischen Lebensbedingungen und Interessen bieten, hängt auch davon ab, wie EZ-Vorhaben mit diesen umgehen.“ 

Die Studie ist hier abrufbar. 

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