Bestrafen, offenlegen, beschweigen

Ndabashinze/Anadolu Agency/picture alliance
Mitarbeitende der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Burundi exhumieren 2017 Opfer von einem der vielen Massaker im Bürgerkrieg. Die 2014 eingesetzte Kommission untersucht Verbrechen aus der Zeit bis 2008, als die letzte Rebellen­bewegung die Waffen niederlegte.
Vergangenheitsbewältigung
Nach Gewaltkonflikten gehen Gesellschaften ganz unterschiedlich mit ihrer Vergangenheit um. Der Weg, den sie wählen, prägt das weitere Zusammenleben entscheidend. 

Nach einem Bürgerkrieg, der Herrschaft eines autokratischen Regimes oder auch nach einem Völkermord endet die gewaltsame Zeit nicht mit dem Sturz der Regierung oder mit einem Friedens­schluss. Im Gegenteil: Diese Vergangenheit wirkt weiter. Im Stadtbild sind vielleicht noch Einschusslöcher zu sehen, Schulbücher lehren noch immer diskriminierende Versionen der Geschichte. Vor allem lebt die Vergangenheit aber in den sozialen Beziehungen weiter und prägt, wie sich Menschen gegenseitig wahrnehmen, sich vertrauen, sich zueinander verhalten, kurzum: ob und wie sie miteinander leben können. Welche Maßnahmen können Gesellschaften nach einem Konflikt ergreifen, um mit einer gewaltsamen oder autokratischen Vergangenheit umzugehen? Und welche Folgen für das Zusammenleben können verschiedene Arten des Umgangs damit haben?

Es ist die Politik, die den Umgang mit der Vergangenheit gestaltet. Sie ruft Institutionen ins Leben oder setzt Programme dazu auf. Grundsätzlich können die Beteiligten hier zwei Ziele betonen: die Bestrafung der Verantwortlichen oder die Wiederherstellung guter gesellschaftlicher Beziehungen, mit den Fachbegriffen retributive oder restaurative Aufarbeitung. Auch eine Entscheidung gegen besondere Maßnahmen gilt als bewusste Entscheidung zum Umgang mit der Vergangenheit, die Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen haben wird. 

Verschiedenste Maßnahmen, von denen einige stärker eine Bestrafung, andere stärker eine Versöhnung fördern können, haben sich international als eine Art Werkzeugkasten durchgesetzt. Fachleute und Praktikerinnen und Praktiker betonen dabei, dass die gewählten Instrumente zur gesellschaftlichen Situation des Landes passen müssen – vor allem da dieselben Maßnahmen in unterschiedlichen Kontexten ganz unterschiedlich wirken können.

Aufarbeitung des Völkermords durch Laienrichter 

Oft sind Gerichtsverfahren ein prominentes Mittel, um Gerechtigkeit für vergangene Verbrechen herzustellen. Die Nürnberger Prozesse sollten 1945 zentrale nationalsozialistische Verbrechen aufarbeiten und gelten als Gründungsmoment der juristischen Aufarbeitung von Gewaltexzessen im internationalen System. Vereinzelte Prozesse hatten aber schon vorher stattgefunden, zum Beispiel nach dem Ersten Weltkrieg ein von den britischen Siegermächten verordnetes Militärtribunal in Istanbul gegen die Drahtzieher des Völkermords an den Armenierinnen und Armeniern. 

Seither hat sich ein differenziertes Feld möglicher juristischer Schritte ausgebildet. Es reicht von für den Einzelfall gebildeten Ad-hoc-Tribunalen – mit internationalen Richtern besetzt wie im Fall Bosnien oder Ruanda oder hybrid, das heißt gemischt besetzt wie zum Beispiel in Kambodscha – über den ständigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und nationale Gerichtsverfahren bis zu Formen der alternativen Gerichtsbarkeit. Ein bekanntes Beispiel hierfür waren die sogenannten Gacaca-Verfahren in Ruanda, wo Laienrichterinnen und Richter aus den jeweiligen Gemeinden ein traditionelles Format der Streitschlichtung für die Aufarbeitung des Völkermords von 1994 adaptierten. Kritisiert wurde, dass es dabei an rechtsstaatlichen Prinzipien mangelte. Aber es konnten nahezu flächendeckend alle Täterinnen und Täter verurteilt werden. Dies steht im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen nur wenige Hauptverbrecherinnen und -verbrecher systematisch angeklagt werden. So hat im Fall der Roten Khmer in Kambodscha das hybride Tribunal lediglich drei Personen verurteilt. 

Chum Mey und Bou Meng beten 2011 in der Gedenkstätte nahe der Hauptstadt Kambodschas. Beide haben Terror und Massenmord unter den Roten Khmer (1975­–1979) überlebt.

Eine strafrechtliche Aufarbeitung fördert teilweise mit ihren juristischen Kategorien ein Schwarz-Weiß-Denken in Bezug auf Verantwortung. Sie schreibt aber die spezifischen Verbrechen einzelnen Angeklagten als Individuen zu und vermeidet deswegen kollektive Schuldzuschreibungen. Allerdings verdeckt die Individualisierung teilweise größere gesellschaftliche Prozesse und Politiken und lenkt den Blick weg vom Allgemeinen.

Auch versöhnende Maßnahmen sind Teil des Repertoires

Als weitere retributive Maßnahme dient die sogenannte Lustration, also die Entlassung vorbelasteter Mitarbeitender aus staatlichen Institutionen. Das dient sowohl der Bestrafung wie auch der Vorbeugung. Die Lustration entfaltet eine enorme Signalkraft als gesellschaftlicher Neuanfang, der in (staatlichen) Institutionen einen Bruch mit der problematischen Vergangenheit erlaubt. Das ist besonders nach dem Untergang autokratischer Regime wichtig, weil da die Staatsapparate selbst für Verbrechen verantwortlich waren. Doch ist es wichtig, zwischen rigoroser Lustration und der Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionsfähigkeit abzuwägen: Oft sind die wichtigsten Fachleute und Beamte belastet, auf deren Arbeit und Expertise man nicht verzichten kann. So hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg der Entnazifizierungsprozess einige Menschen in ihren Positionen belassen.

Maßnahmen zur Vergeltung und Bestrafung werden nach Gewalt und Autokratie weiterhin angewendet. Doch zunehmend sind auch restaurative, versöhnende Maßnahmen Teil des Repertoires beim Umgang mit der Vergangenheit. Wahrheits- und Versöhnungskommissionen erfreuen sich seit den 1980er Jahren steigender Beliebtheit. Als Prototyp gilt oft die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission unter Führung von Erzbischof Desmond Tutu zur Aufarbeitung der Verbrechen des Apartheidregimes; sie hat zentral den gesellschaftlichen Wandel des Landes mitbestimmt und die Beziehungen zwischen Opfern und Täterinnen und Tätern neu strukturiert. In diesen Kommissionen stehen Erzählungen verschiedener Beteiligter im Fokus, über die es gilt, die „Wahrheit“ aufzudecken. Hierbei erfüllen Wahrheitskommissionen verschiedene Funktionen: Sie bieten eine öffentliche Plattform für die Stimmen marginalisierter Gruppen, für die Anerkennung der Leidensgeschichten von Opfern oder Versöhnungsgespräche zwischen Täterinnen und Tätern und Opfern. 

Autor

Timothy Williams

ist Juniorprofessor für Unsicherheitsforschung und gesellschaftliche Ordnungsbildung an der Universität der Bundeswehr München. Er forscht zu Dynamiken in Massengewalt und zu Erinnerungspolitik.
Anders als in juristischen Verfahren tragen Wahrheitskommissionen der Vielschichtigkeit der Vergangenheit und der konkurrierenden Sichtweisen Rechnung und lassen teilweise unterschiedliche „Wahrheiten“ zu. Nachhaltige Bedeutung erlangen diese Kommissionen auch durch die Veröffentlichung ihrer Abschlussberichte und Empfehlungen, die oft für künftige Erinnerungsarbeit im Land wegweisend sind. 

Als noch stärkerer Kontrast zur strafrechtlichen Aufarbeitung können Amnestien gesehen werden, das heißt, Täterinnen und Tätern wird ein Straferlass für bestimmte Verbrechen angeboten. Dies ist nach Artikel 6 der Genfer Konventionen von 1949, also im humanitären Völkerrecht, möglich und wird vor allem dort angewandt, wo eine Amnestie zur Einhegung noch laufender Gewalt und fortbestehender Konflikte beitragen kann. 

Frieden durch Amnestie?

Oft wird ein Gegensatz zwischen Frieden (durch Amnestie) und Gerechtigkeit (durch strafrechtliche Aufarbeitung) stilisiert, aber die Realität ist deutlich komplexer. Amnestien werden besonders oft nach Bürgerkriegen ausgehandelt, in denen auf beiden Seiten Verbrechen begangen wurden, damit Personen beider Seiten sich in die Nachkriegsgesellschaft integrieren können. Amnestien können aber auch eine Facette anderer Maßnahmen sein. Beispielsweise war in Südafrika Straffreiheit an die Bereitschaft der Täterinnen und Täter geknüpft, vor der Wahrheits- und Versöhnungskommission auszusagen. Amnestien können wie in den 1990er Jahren in Kambodscha als Anreiz benutzt werden, dass Einheiten und Individuen von einer Kriegspartei überlaufen. Eingeschränkt waren die Amnestien für Mitglieder der kolumbianischen Rebellengruppe FARC: Sie verhandelte 2016 einen Friedensschluss mit der Regierung, der Amnestien enthielt, aber schwerwiegendste Verbrechen vom Straferlass ausschloss. Auch können Amnestien an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, vor allem die Waffen bei der Demobilisierung abzugeben und an Reintegrationsprogrammen teilzunehmen.

Victoria Sandino von der Partei, die aus der FARC-Guerilla hervorgegangen ist, beklagt im März 2020 Morde an ihren Parteigenossen.

Hohe Mitglieder des kolumbianischen Militärs ehren 2021 am Denkmal für die gefallen Helden in Bogotá tote Kameraden.

Im Umgang mit der Vergangenheit werden oft auch Forderungen nach einer Entschädigung, sogenannten Reparationen, laut, um Unrecht gegenüber Opfern offiziell anzuerkennen und es auszugleichen. Reparationen können entweder kollektiv an Gruppen oder ganze Länder oder individuell geleistet werden. So zahlte Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg Reparationen größtenteils pauschal an andere Staaten, in bestimmten Fällen auch an spezifische Geschädigte. Noch in diesem Mai hat der Deutsche Bundestag den Völkermord an den Herero und Nama im heutigen Namibia anerkannt und dann eine umfangreiche Finanzhilfe von mehr als einer Milliarde Euro beschlossen. Diese wurde aus juristischen Erwägungen nicht als Reparation bezeichnet, was allerdings die Wahrnehmung des deutschen Schuldbekenntnisses und den Charakter der öffentlichen Entschuldigung beeinträchtigt. 

Ein weiterer Schritt ist Restitution, also die Rückgabe unrechtmäßig enteigneter Ländereien, Immobilien, Firmen oder sonstiger Besitztümer. Sie gestaltet sich oft kompliziert, wenn die geraubten Güter nicht mehr im Besitz des enteignenden Staates oder der individuellen Täterinnen und Täter sind. So ist es beispielsweise in der Restitution von Kunstwerken, die Nationalsozialisten geraubt hatten, an jüdische Eigentümerinnen und Eigentümer zu kontroversen Gerichtsprozessen gekommen. Auch hat sich Deutschland sehr zögerlich in der Rückgabe kolonialer Raubkunst gezeigt. Oft liegt das Augenmerk auf finanzieller Wiedergutmachung, doch auch symbolische Maßnahmen können sehr wichtig sein, um Leid und vergangenes Unrecht auf kreativere oder therapeutischere Weise aufzuarbeiten.

Gedenkstätten schließlich sind materielle Manifestationen des erinnerungspolitischen Umgangs mit der Vergangenheit. Sie werden manchmal bewusst in prominenten Lagen gebaut wie beim Denkmal für die ermordeten Juden Europas zwischen Potsdamer Platz und Brandenburger Tor in Berlin. Sie können auch an symbolträchtigen Orten errichtet werden, die authentische Bezüge zur gewaltsamen Vergangenheit haben, zum Beispiel Konzentrationslager, Gefängnisse, Massengräber oder Hauptquartiere verbrecherischer Organisationen. Über die Jahre sind Gedenkstätten über Repräsentationsorte hinausgewachsen und dienen auch als Ort der Andacht für Opfer, als Raum der Versöhnung zwischen Täterinnen und Tätern und Opfern, als Stätte der Bildung, als Symbole der politischen Abgrenzung von der Vergangenheit und vieles mehr. Letztlich werden in Gedenkstätten auch Erzählungen über die Vergangenheit angeboten, die Interpretationen prägen. Somit nehmen Gedenkstätten eine wichtige Rolle in der Erinnerungslandschaft eines Landes ein und sind oft politisch sehr umstritten.

Der Umgang mit der Vergangenheit ist konfliktreich

Nicht nur Gedenkstätten sind politischen Kontroversen ausgesetzt: Um alle Maßnahmen zum Umgang mit der Vergangenheit können sich gesellschaftliche und politische Konflikte entfalten. Dieser Umgang hat manifeste Wirkungen auf die politischen und gesellschaftlichen Beziehungen im Land, weil er das Verhältnis zwischen Täterinnen und Tätern und Opfer definiert, Schuld und Verantwortung zuschreibt, definiert, wer sich als Opfer sehen darf, und die Erinnerungen an die Vergangenheit oder auch die Verdrängung eines Teils davon ein Stück weit festschreibt. Damit haben sie in der Gegenwart politische Konsequenzen für Legitimität, Anerkennung und Machtansprüche und stellen somit Stoff für politische Auseinandersetzungen. Wer wird als frühere Verbrecherin oder früherer Verbrecher definiert und auf welche Verbrechen wird die Aufmerksamkeit gelenkt? Soll die Vergangenheit lieber dämonisiert und Verantwortliche bestraft und aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, oder soll man integrativ und restaurativ Beziehungen gestalten und in die Zukunft blicken? 

Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa (links) überreicht 2018 der ­Gemeinde KwaMkwanazi einen Besitztitel für das Land, von dem sie seit 1913 gewaltsam verjagt worden ist. Mit einer Landreform geht Südafrika historisches Unrecht an.

Diese Fragen werden in unterschiedlichen politischen Landschaften verschieden beantwortet – je nachdem, welche Vorstellungen Gesellschaften von sich haben, welche Erfahrungen sie gemacht haben, wie sie heute zusammengesetzt sind, wer die Macht innehat und welche Zukunftsperspektiven aufgemacht werden. Hier spielen politische Interessen eine zentrale Rolle. Doch infolge der globalen Orientierung an Menschenrechten kann auch ein zunehmender Fokus auf Opfer ausgemacht werden – auch wenn dies nur teilweise auf wirklichem Engagement für die Opfer beruht. Zum Beispiel können Maßnahmen augenscheinlich für Opfer lanciert werden, ohne dass Opfer wirklich in die Konzeption eingebunden werden, wie es bei der Opferbeteiligung als Nebenklägerinnen und -kläger am hybriden Gerichtshof in Kambodscha gewesen ist. Dies hat natürlich einen positiven Effekt für viele Opfer, gleichzeitig können sie eben nicht die Form ihrer Teilnahme mitbestimmen. Dies ist in strafrechtlichen Verfahren am stärksten ausgeprägt, wo der Fokus klar auf den angeklagten Täterinnen und Tätern liegt. 

Und auch das Vergessen als Form des Umgangs mit einer schwierigen Vergangenheit sollte nicht außer Acht gelassen werden. Es muss nicht als Verdrängung verstanden werden, Schweigen kann auch als bewusste Strategie eingesetzt werden. Damit können sich zum Beispiel Opfer politisch aufgeladenen Diskursen über die Vergangenheit entziehen. Schweigen kann auch für anfängliche Beziehungsarbeit zwischen Täterinnen und Tätern und Opfern wichtig sein. Vergangenes Leid nicht zu thematisieren kann ein Problem sein, wenn Opfer und Leiderfahrungen an den Rand gedrängt werden; aber auch ein Zwang zur Aufarbeitung, zum Sprechen kann schaden. Hier ist empathisches, konfliktsensitives Vorgehen erforderlich. 

Letztlich obliegt es jeder Gesellschaft, einen eigenen Umgang mit der Vergangenheit zu finden. Aus dem großen Werkzeugkasten der Maßnahmen ist eben nicht jede immer angemessen. Auch sind mit jeder davon verschiedene Konsequenzen verbunden, die die Zukunftsvorstellungen einer Gesellschaft beeinflussen.

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erschienen in Ausgabe 9 / 2021: Die langen Schatten der Gewalt
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