Keine Zustimmung zu Fischereiabkommen

Das EU-Parlament hat einem Fischereiabkommen mit Marokko die Zustimmung verweigert. Die Abgeordneten kritisierten, in dem von der EU-Kommission und dem Ministerrat bereits abgesegneten Abkommen sei der Geltungsbereich nicht hinreichend klar bestimmt. Dadurch sei es Marokko möglich, den Zugang der EU-Fischer auch zu den fischreichen Gewässern vor der Küste der ehemals spanischen Westsahara zu kontrollieren – ein klarer Bruch der UN-Bestimmung, die es Marokko verbietet, vor einer Regelung des Westsahara-Konflikts über die Ressourcen der früheren spanischen Kolonie zu verfügen. Noch am Tag des Straßburger Parlamentsbeschlusses Mitte Dezember befahl die marokkanische Regierung allen EU-Fischerbooten, die von Marokko kontrollierte Seewirtschaftszone zu verlassen, einschließlich der Gewässer vor der Westsahara-Küste.

Im Parlament wurde betont, der Beschluss sei nicht generell gegen ein Fischereiabkommen mit Marokko gerichtet. Es sei aber ein Abkommen nötig, das mit UN-Regeln vereinbar sei und das ökologischen und wirtschaftlichen Bedenken mehr Rechnung trage. Fischerei-Kommissarin Maria Damanaki bezweifelte indes, dass ein anderes Abkommen mit Marokko erreichbar wäre. Die Fischereisprecherin der Sozialdemokraten, Ulrike Rodust, forderte Kommission und Ministerrat auf, für eine Entschädigung der 800 Fischer und der Reeder zu sorgen, die von dem plötzlichen Ende der Fischerei vor Marokko betroffen seien. (hc)

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