Manchmal braucht es die Justiz, um laut und deutlich eine Wahrheit auszusprechen, mit der sich die Politik schwertut: Frauen in Afghanistan sind staatlich verfolgt, und zwar alle. Deshalb braucht in Europa nicht geprüft zu werden, ob eine Afghanin, die hier Schutz sucht, tatsächlich mit Verfolgung rechnen muss, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehrt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober geurteilt: Allein, dass sie eine Frau ist und aus Afghanistan kommt, macht sie in diesem Land zur Rechtlosen und zur Verfolgten. Keine Frau ist in Afghanistan vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt oder vor Zwangsheirat geschützt, die einer Form der Sklaverei gleichzustellen ist. Alle Frauen müssen auf Geheiß des Taliban-Regimes ihren Körper vollständig bedecken und ihr Gesicht verhüllen, allen ist der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen erschwert, alle werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und dürfen nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein oder Bildungseinrichtungen besuchen.
Seit der Rückkehr der Taliban an die Macht im August 2021 hat sich die Situation der Frauen im Land immer weiter verschlimmert, während die Politik darüber debattiert, wie sehr man sich auf das Taliban-Regime einlassen müsse, um der notleidenden Bevölkerung zu helfen – feministische Außenpolitik hin oder her.
Kampagne gegen „Geschlechterapartheid“
Gut und wichtig ist zum einen, dass der EuGH in einer Zeit, in der Europas Regierungen den Schutz für Asylsuchende immer weiter aushöhlen, nun einer Gruppe von Verfolgten bedingungslosen Beistand zuspricht. Vor allem aber hat der EuGH klar gemacht, dass das Taliban-Regime der Hälfte der afghanischen Bevölkerung ihre Menschenrechte abspricht. Damit hilft er nicht nur den – vergleichsweise wenigen – afghanischen Frauen, die es geschafft haben, vor dem Regime ins Ausland zu fliehen. Er hilft hoffentlich auch denen, die dort und auch im Iran für die „Beendigung der Geschlechterapartheid“ kämpfen. Sie setzen sich im Rahmen der internationalen Kampagne „endgenderapartheid“ dafür ein, dass die Definition von Apartheid im Völkerrecht so interpretiert wird, dass sie nicht nur Rassen-, sondern auch Geschlechterhierarchien einschließt. Und das wiederum könnte dazu beitragen, dass die Menschenrechte von Frauen auf der weltpolitischen Tagesordnung endlich weiter nach oben rücken.
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