Das Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015 sieht im Artikel 6 vor, dass Staaten ihre Pflicht zur Emissionsminderung mit der Finanzierung von Klimaschutz anderswo erfüllen können. Es lässt aber die Regeln dafür weitgehend offen. Dabei ist Klarheit hier unerlässlich – zum Beispiel um zu verhindern, dass Emissionseinsparungen rein fiktiv sind, doppelt gezählt werden oder nach kurzer Zeit rückgängig gemacht werden, wenn etwa aufgeforstete Wälder wieder verschwinden.
Auf dem UN-Klimagipfel in Baku im November 2024 haben die Staaten sich nun auf solche Regeln geeinigt. Das Ergebnis hat Carbon Market Watch unter die Lupe genommen und für mangelhaft befunden – besonders die Regeln für den Emissionstransfer zwischen Staaten unter Artikel 6.2 des Pariser Abkommens. Darin hätten die Bestimmungen gegen Doppelzählungen zum Beispiel Schlupflöcher, Berichtspflichten seien schwach und eine unabhängige Prüfung der Geschäfte der einzelnen Staaten fehle.
Als etwas besser werden die Regeln für den internationalen Emissionsmarkt nach Artikel 6.4 des Pariser Abkommens beurteilt. Dieser Markt soll unter dem Dach der UN eingerichtet werden; dort können dann Firmen ihre Klimaschutzpflichten mit dem Kauf von Zertifikaten über Minderungen anderer Firmen erfüllen. Hier sind eine Aufsicht vorgesehen und sogenannte Safeguards, die verhindern sollen, dass Menschenrechte oder die Rechte von Einheimischen verletzt werden. Auch hier haben die Regeln laut der Studie aber Schwächen. Und für beide Arten des internationalen Emissionshandels sei nicht gesichert, dass er zu zusätzlichem Klimaschutz führt, der nicht sowieso stattfinden würde.
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