Es geht um die Opfer

Konzentriert sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag einseitig auf Afrika? Das behaupten manche seiner Kritiker. Die Afrikanische Union hat ihm unlängst sogar Rassismus vorgeworfen. Einige Staats- und Regierungschefs mögen das so sehen. Aber die Afrikanerinnen und Afrikaner wissen, warum der Gerichtshof wichtig für sie ist.

Alle acht Untersuchungen, die der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in den zehn Jahren seines Bestehens gestartet hat, betrafen Afrika. Auf den ersten Blick sieht es tatsächlich so aus, als hätten sich die ICC-Ankläger auf Afrika eingeschossen. In Wahrheit aber haben afrikanische Staaten diese Untersuchungen angeregt und sie unterstützt. In vier Fällen – der Demokratischen Republik Kongo, Uganda, der Zentralafrikanischen Republik sowie Mali – haben die Regierungen selbst die ICC-Ankläger angerufen.

Auch die Fälle, in denen die Ankläger von sich aus tätig wurden, haben afrikanische Regierungen unterstützt. In Kenia zum Beispiel überreichte eine von der Regierung eingesetzte Kommission dem ICC Beweismaterial zu Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Präsidentenwahlen 2007/2008 begangen wurden. Und selbst in diesem Fall wurde erst eine formelle Untersuchung eingeleitet, nachdem die kenianische Regierung eine vereinbarte Frist für eigene Ermittlungen verstreichen ließ. Auch die Regierung der Elfenbeinküste hat Ermittlungen dort befördert; Präsident Laurent Gbagbo hatte 2003 die Jurisdiktion des ICC anerkannt. Die Fälle Darfur und Libyen überwies der UN-Sicherheitsrat an den Strafgerichtshof – mit Billigung der afrikanischen Staaten, die zu dieser Zeit Ratsmitglieder waren.

Autor

Stephen Lamony

ist Mitarbeiter bei der Coalition for the International Criminal Court, einem Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus 150 Ländern, die sich für den ICC einsetzen.

Der ICC sucht sich keine Fälle in Afrika. Er hat Untersuchungen eingeleitet, wenn er damit beauftragt wurde und wenn schwere Verbrechen begangen wurden. In den Worten von Chefanklägerin Fatou Bensouda: „Die Ankläger gehen dahin, wo die Opfer sie brauchen. Als Afrikaner wissen wir, dass Straflosigkeit keine akademische, abstrakte Sache ist.“ Afrikanische Staaten haben die Idee eines internationalen Strafgerichtshofs lange unterstützt. Mitglieder der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) und später der Afrikanischen Union (AU) haben sich aktiv an der Einrichtung des ICC beteiligt. Während der Gründungskonferenz von Rom 1998 nannte der OAU-Rechtsberater Tiyanjana Maluwa zwei Gründe für Afrikas Interesse am ICC: zum einen die Grausamkeiten wie die Sklaverei oder die Kolonialkriege, die der Kontinent in seiner Geschichte ertragen musste, zum anderen die Erinnerung an den Völkermord 1994 in Ruanda, den die internationale Gemeinschaft untätig geschehen ließ. Maluwa sagte damals, diese Erfahrungen „haben Afrikas Entschlossenheit bekräftigt, die Idee eines unabhängigen, wirksamen, internationalen Strafgerichtshofs zu fördern – eines Gerichtes, das die Täter derart grausamer Verbrechen bestrafen und hoffentlich abschrecken wird“. Diese Entschlossenheit ist bis heute geblieben. Afrikanische Staaten haben den ICC regelmäßig in seiner Arbeit unterstützt und Untersuchungen vorangebracht.

Im vergangenen Frühjahr hat Ruanda, das kein ICC-Vertragsstaat ist, mit dem Gerichtshof bei der Überführung des Verdächtigen Bosco Ntaganda zusammengearbeitet. Und im Juli 2012 riefen sechs westafrikanische Staaten den ICC dazu auf, sich in Mali einzumischen und mögliche Verbrechen im Norden des Landes zu untersuchen.

Der Rückhalt in Afrika für den Strafgerichtshof dürfte weiter wachsen. Das wollen seine Kritiker oft nicht wahrhaben

Ja, es gibt afrikanische Führer, die den ICC ablehnen. Aber viele ihrer Bürger sehen das anders: Während eines Fachgesprächs in Addis Abeba im vergangenen März wurde ich gefragt, warum Staatschefs und Regierungsmitglieder eigentlich denken, sie hätten ein Recht auf Straflosigkeit.

Die Beziehungen zwischen der Afrikanischen Union und dem ICC sind nicht perfekt. Die AU hat sich beim UN-Sicherheitsrat dafür stark gemacht, die Untersuchungen in Darfur und in Kenia zu verzögern. Und sie hat ihren Mitgliedsländern geraten, den Haftbefehl gegen den Präsidenten von Sudan, Omar al-Baschir, zu ignorieren, weil er als amtierender Staatschef Immunität genieße. Auf dem jüngsten AU-Gipfel im Mai in Addis Abeba kommentierte der äthiopische Premierminister Hailemariam Desalegn die Ermittlungen gegen den neu gewählten kenianischen Staatspräsidenten Uhuru Kenyatta mit folgenden Worten: Der ICC sei vor zehn Jahren geschaffen worden, um die Kultur der Straflosigkeit zu beenden, doch „jetzt ist der Prozess zu einer Art rassistischer Jagd degeneriert“.

Aber das ist nicht die ganze Geschichte. Die Beziehungen zwischen verschiedenen Institutionen brauchen Zeit, um sich zu entwickeln. Das Verhältnis zwischen dem ICC und den Vereinten Nationen wurde schon im Gründungsstatut des Gerichtshofs skizziert und dennoch waren dann noch einmal zwei Jahre nötig, um ein Abkommen zwischen beiden zu schließen. Mit Blick auf die Afrikanische Union gab es überhaupt keine Vorüberlegungen, sodass es kaum verwundert, dass die Beziehungen heute nicht spannungsfrei sind.
Aus dem Büro der Chefanklägerin heißt es, insgesamt seien die Beziehungen zur AU sehr gut. 80 bis 90 Prozent aller Kooperationsgesuche des ICC gehen nach Afrika, zu staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, und bislang wurde noch keines abgelehnt. Der ICC könnte seine aktuellen Fälle nicht bearbeiten ohne die Unterstützung der AU-Mitgliedsländer.

Entscheidend ist außerdem, dass die AU-Mitglieder zunehmend akzeptieren, dass sie den Verpflichtungen nachkommen müssen, die aus ihrer ICC-Mitgliedschaft erwachsen. Staaten wie Botsuana, Südafrika, Burkina Faso und Niger haben öffentlich bestätigt, dass sie Verdächtige verhaften müssen, wenn sie sich auf ihren Territorien aufhalten. Während der Vorbereitungen zum AU-Gipfel im vergangenen Jahr kündigte Malawis Präsidentin Joyce Banda an, man werde Präsident Al-Baschir verhaften lassen, sollte er daran teilnehmen. Das Treffen wurde daraufhin nach Addis Abeba verlegt. Wo Regierungen es ablehnen, mit dem ICC zu kooperieren, hat die Zivilgesellschaft das Anliegen vorangebracht. In Kenia haben zivilgesellschaftliche Gruppen über die kenianische Justiz die Verpflichtung der Regierung betont, Al-Baschir zu verhaften.

Mit 34 Vertragsstaaten und 43 Unterzeichnern gehört Afrika zu den stärksten Stützen des Gerichtshofs. Ägypten hat unlängst sein Interesse an einer Mitgliedschaft deutlich gemacht – der Rückhalt in Afrika dürfte also weiter wachsen. Das wollen die Kritiker des ICC oft nicht wahrhaben. Sie ignorieren, dass die Afrikaner und Afrikanerinnen nicht Opfer eines parteiischen Gerichtshofs sind, sondern die Mission des ICC beharrlich unterstützen, die Straflosigkeit von Verbrechen zu beenden, unter denen sie allzu oft gelitten haben. Im Gründungsstatut des ICC steht, der Gerichtshof solle sich um die schwersten Fälle kümmern, die in seine Jurisdiktion fallen. Es geht nicht um eine regionale oder geographische Verteilung, es geht nicht um die hohe Politik. Es geht um Recht und Gesetz: Wo Verbrechen geschehen, für die der ICC zuständig ist und um die sich die nationale Justiz nicht kümmert, sollten die ICC-Ankläger einschreiten. Dafür wurde der Internationale Strafgerichtshof geschaffen.

Diejenigen, die sagen, der ICC ziele bewusst auf Afrikaner, sollten einen Moment innehalten und noch einmal nachdenken: 2012 waren mehr als fünf Millionen aus ihrer Heimat vertrieben, seit 1998 wurden mehr als 40.000 Afrikaner in Kriegen getötet, unzählige afrikanische Kinder wurden zu Killern und Vergewaltigern gemacht, tausende Frauen und Männer wurden vergewaltigt. Soll der ICC diese Opfer ignorieren? Es geht nicht darum, dass der ICC sich auf Afrika konzentriert. Es geht um die Opfer, und die Opfer kommen aus Afrika. Der Strafgerichtshof bietet eine Lösung: Seine Unparteilichkeit und seine Unabhängigkeit legitimieren, dass er sich einmischt.

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erschienen in Ausgabe 7 / 2013: Neues Wissen im Blick
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