Mehr Rechte für sexuelle Minderheiten

Gewalt gegen Homosexuelle erschwert in vielen Ländern des globalen Südens die Interessenvertretung dieser Gruppe. Die Rechte sexueller Minderheiten rücken nun in den Fokus der internationalen Entwicklungszusammenarbeit – aber Vorbehalte bleiben.

Zu den sexuellen Minderheiten zählen neben Homosexuellen auch bi-, trans- und intersexuelle Menschen – meist unter dem englischen Kürzel LGBTI zusammengefasst. Einzelne politische Stiftungen wie die Heinrich-Böll-Stiftung unterstützen sie seit vielen Jahren. Inzwischen fördern auch das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium (BMZ) die Arbeit von LGBTI-Organisationen. Dennoch bestehen in der Entwicklungszusammenarbeit weiter Vorbehalte gegenüber der Anerkennung von LGBTI-Rechten als Menschenrechte.

Umso wichtiger ist der Süd-Nord-Dialog. Dazu luden die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und die Friedrich-Ebert-Stiftung Ende November in Berlin ein. Dorothy Aken’Ova-Ogidi vom Zentrum für reproduktive und sexuelle Gesundheit im nordnigerianischen Minna kritisierte, die Förderung gehe oft an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. So habe sich der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria mit einem Projekt darauf konzentriert, männliche Homosexuelle mit Medikamenten zu versorgen. Es fehlten Schutzräume für junge homosexuelle Männer oder Beratungen bei Geschlechtskrankheiten, das bleibe jedoch unbeachtet. Informationsmaterial werde oft ohne Konsultationen mit LGBTI-Vertretern konzipiert.

LGBTI-Organisationen sprechen nicht mit einer Stimme

Aken’Ova-Ogidi würdigte die finanziellen Hilfen für die Verbesserung der Internetsicherheit von LGBTI-Organisationen. Damit werde verhindert, dass die elektronische Kommunikation deren Mitglieder gefährde. Zudem lobte sie die Förderung der Lobbyarbeit gegen die Verabschiedung eines verschärften Anti-Homosexuellen-Gesetzes in Nigeria durch deutsche Geber, das allerdings nichtsdestotrotz im Januar in Kraft gesetzt wurde. Die Aktivistin gab zu bedenken, LGBTI-Organisationen sprächen keineswegs mit einer gemeinsamen Stimme. So gebe es Differenzen zwischen homosexuellen Männern, die maskuline Machtansprüche verinnerlicht hätten, und lesbischen Frauen, die wegen ihrer Weiblichkeit und ihrer Sexualität bedroht würden; dies müsse auch im Dialog mit Gebern beachtet werden. Andere zivilgesellschaftliche Gruppen wie Frauenorganisationen seien oft nicht mit den LGBTI- Initiativen solidarisch. Das erschwere deren Arbeit zusätzlich; sie zu vernetzen sei deshalb besonders wichtig, sagte Aken’Ova-Ogidi.

Katharina Spieß vom Entwicklungsministerium betonte, das BMZ setze sich sehr für die Rechte sexueller Minderheiten ein. Dafür würden Erfahrungen aus der langjährigen Frauenrechtsarbeit des BMZ genutzt. An Beispielen aus der Karibik und Nordafrika stellte sie vor, wie etwa die Einstellungen religiöser Würdenträger verändert werden konnten. Spieß wies darauf hin, dass insbesondere in einigen afrikanischen Ländern die LGBTI-Organisationen erstarken, gleichzeitig aber auch der Druck und die Bedrohungen steigen. Deshalb seien klare entwicklungspolitische und menschenrechtliche Rahmenbedingungen als Konditionen für die Entwicklungszusammenarbeit auf deutscher und europäischer Ebene notwendig. Die Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und die EU-Leitlinien zu LGBTI-Rechten hätten Vorbildfunktion und müssten nun umgesetzt werden. (Rita Schäfer)

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erschienen in Ausgabe 2 / 2014: Neue Helden der Arbeit
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