Menschenrechte vernachlässigt

Österreich zeigt sich in der Entwicklungszusammenarbeit seit vielen Jahren knauserig. Aber auch aus menschenrechtlicher Sicht ist die Bilanz dürftig. Diese Meinung vertritt der NGO-Dachverband AG Globale Verantwortung in einer Stellungnahme an die Vereinten Nationen.

Im Rahmen des Universal Periodic Review wird in allen Mitgliedsstaaten der UN alle vier Jahre die Menschenrechtssituation geprüft. Andere UN-Mitglieder sprechen Empfehlungen aus. Österreich wurde 2011 das erste Mal geprüft, im November steht das nächste Gutachten an. Die AG Globale Verantwortung leitete ihre Stellungnahme im März dem UN-Menschenrechtsrat zu und stellte sie gleichzeitig auf ihre Homepage.

Der Dachverband stellt fest, der menschenrechtsbasierte Ansatz sei zwar im Dreijahresprogramm 2013-2015 festgeschrieben, aber unzureichend umgesetzt. Einige Projekte, die von der Austrian Development Agency (ADA) und der Österreichischen Entwicklungsbank kofinanziert werden, hätten „sogar negative Auswirkungen“, heißt es mit Verweis auf einen von nichtstaatlichen Organisationen (NGO) erstellten Parallelbericht zum Staatenbericht über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte aus dem November 2013. Darin werden ein Fall von Zwangsumsiedlungen in der äthiopischen Provinz Gambella und die Verletzung des Rechts auf Nahrung und Wasser durch ein Agro­treibstoffprojekt in Sierra Leone dokumentiert, jeweils Vorhaben, an denen Österreich beteiligt war.

Insgesamt kritisiert die Stellungnahme eine Diskrepanz zwischen der vorbildlichen gesetzlichen Vorgabe und der Praxis. Das gelte auch für die Politikkohärenz, also für das Ziel, das gesamte Regierungshandeln am Interesse von Entwicklung auszurichten. Solche Kohärenz werde zwar angestrebt, aber nicht sichergestellt. Die AG Global Verantwortung reklamiert zudem, dass Österreich sich von dem Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, weiter entfernt habe.

In einer separaten Stellungnahme der Hilfsorganisation Licht für die Welt wird reklamiert, dass Wien die Empfehlungen zur Berücksichtigung behinderter Menschen aus der Prüfung von 2011 nicht ausreichend umgesetzt habe: „Die Inklusion ist in Österreichs humanitärer Hilfe noch immer nicht Standard.“ Es werden Schritte angemahnt, in allen Notsituationen auf Personen mit Behinderung Rücksicht zu nehmen.
 

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erschienen in Ausgabe 5 / 2015: Töten für den rechten Glauben
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