Nie mehr hungrig zu Bett

Indiens Regierung hat angekündigt, das Recht auf Nahrung gesetzlich zu verankern, so dass Einzelne vor Gericht klagen können, wenn es nicht gewährleistet ist. Über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes streiten derzeit Aktivisten der Recht auf Nahrung-Kampagne mit dem Staat. Bereits seit 2001 hat der Oberste Gerichtshof mehr als 70 einstweilige Verfügungen erlassen, die den Staat zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung verpflichten, etwa mittels Programmen zur Schulspeisung und zur Altersversorgung.

Indiens Volkswirtschaft verzeichnete in den vergangenen zwanzig Jahren weltweit den zweitgrößten Zuwachs. Doch zugleich hat das Land einen der höchsten Anteile unterernährter Kinder weltweit, nahezu doppelt so hoch wie Afrika südlich der Sahara. Fast die Hälfte aller indischen Mädchen und Jungen bekommen nicht genug zu essen. Wie man mit Hunger lebt, ist die härteste Lektion, die fast jede zweite Mutter ihre Kinder lehren muß. Ein Drittel der Neugeborenen kommen mit Untergewicht auf die Welt, in Afrika ist dieser Anteil nur halb so hoch.

Laut dem National Nutrition Monitoring Bureau haben fast 40 Prozent der Erwachsenen einen Körpermaßindex von weniger als 18,5 und liegen damit nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO unter dem Normalgewicht. Im Welthunger-Index des International Food Policy Research Institute IFPRI kommt Indien an 65. Stelle von insgesamt 88 Ländern – hinter Kamerun, Kenia, Nigeria und, kaum zu glauben, sogar dem Sudan. Noch schlechter steht der Subkontinent im Index der menschlichen Entwicklung des UN-Entwicklungsprogramms da: Platz 134, knapp vor den Salomonen.

Autor

Biraj Patnaik

ist der Chefberater für die Bevollmächtigten des Obersten Gerichtshofs im Verfahren um das Recht auf Nahrung. Er engagiert sich seit deren Beginn in der Kampagne für ein Recht auf Nahrung.

Diese Statistiken sind besonders erschreckend angesichts der Tatsache, dass Indien genug Nahrungsmittel produziert, um seine 1,2 Milliarden Bürger zu ernähren. In den vergangenen zwanzig Jahren hat das Land netto Lebensmittel exportiert. Dennoch trägt es weiter an der Last, dass hier so viele Menschen hungern wie nirgendwo sonst auf der Welt. Dagegen lehnen sich die indischen Aktivisten der Kampagne für das Recht auf Nahrung seit zehn Jahren auf. Dank ihnen und einer Petition, die im April 2001 beim Obersten Gerichtshof eingereicht wurde, ist der Kampf gegen den Hunger in das Zentrum des indischen Entwicklungsdiskurses gerückt.

Eingereicht wurde die Petition von der Menschenrechtsorganisation People’s Union for Civil Liberties (PUCL) mit dem Ziel, das Recht auf Nahrung juristisch durchzusetzen. Diesen Antrag, allgemein bekannt als der „Recht-auf-Nahrung-Fall“, haben sich seither Gewerkschaften, Aktivisten und nichtstaatliche Organisationen (NGO) zu eigen gemacht, um aus dem Recht auf Nahrung einen einklagbaren Rechtsanspruch zu machen. In der indischen Verfassung ist das Recht auf Nahrung nicht ausdrücklich als Grundrecht erwähnt. Aber es ist implizit in Artikel 21 enthalten, laut dem jeder Bürger Indiens ein „Recht auf Leben“ hat. Artikel 47 der indischen Verfassung bestimmt ferner eindeutig, dass „der Staat die Verbesserung der Ernährungssituation und die Hebung des Lebensstandards der Menschen und die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens zu seinen vordersten Pflichten zählen muss“.

Die indische Justiz, speziell der Oberste Gerichtshof, hat bei vielen Gelegenheiten hervorgehoben, dass das in Artikel 21 bestätigte „Recht auf Leben mehr bedeutet als animalische Instinkte und dazu ein Leben in Würde gehört, das alle Aspekte einschließt, die das Leben sinnvoll, erfüllt und lebendig machen.“ Im gleichen Sinne haben andere Verfassungsorgane wie die Nationale Menschenrechtskommission (NHRC) erklärt, dass „es ein Grundrecht gibt, ein Leben ohne Hunger zu führen“.

Noch ist das Recht auf Nahrung nicht einklagbar. Aber es lässt sich mittelbar einfordern auf der Basis von mehr als 70 einstweiligen Verfügungen des Obersten Gerichtshofs, die weitreichende Auswirkungen auf den Kampf gegen den Hunger haben. So wurden alle bestehenden Programme zur Beschäftigung und zur Verteilung von Nahrungsmitteln in Rechtsansprüche umgewandelt, die vor Gericht eingeklagt werden können. Mit einem Federstrich stellte der Oberste Gerichtshof sicher, dass alle 120 Millionen Kinder, die indische Grundschulen besuchen, ein Mittagessen erhalten. Ebenso bestätigte er den Anspruch von 160 Millionen Mädchen und Jungen unter sechs Jahren auf grundlegende Dienstleistungen für Ernährung, Vorschulerziehung und Basisgesundheitswesen.

Der Zugang zu sauberem Wasser und medizinischer Versorgung muss verbessert werden

Der Gerichtshof hat auch den Zugang zu Altersrenten für Menschen verbessert, die unterhalb der Armutsgrenze leben, und hat sichergestellt, dass alle Berechtigten die Rente erhalten. Die Bemühungen des Obersten Gerichtshofs haben dazu geführt, dass die Ausgaben der Regierung für Ernährungsprogramme sich seit 2001verzehnfacht haben. Der National Rural Employment Guarantee Act, ein Gesetz, das jedem ländlichen Haushalt im Land pro Jahr hundert bezahlte Arbeitstage für einen Mindestlohn garantiert, war zwar das Ergebnis einer anderen politischen Kampagne. Seine Durchsetzung wurde jedoch ebenfalls begünstigt durch die Atmosphäre, die der „Recht-auf-Nahrung-Fall“ geschaffen hatte. Trotz dieser Erfolge wird Indien noch einen weiten Weg in seinem Kampf gegen die Unterernährung zurücklegen müssen. Das Recht auf Nahrung wird keine besser genährte Bevölkerung hervorbringen, wenn nicht zugleich die hygienischen Verhältnisse, der Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu medizinischer Grundversorgung verbessert werden.

2003 hat der Oberste Gerichtshof ein eigenes Kontrollverfahren für die Ernährungs- und Beschäftigungsprogramme der Regierung geschaffen. Er setzte Bevollmächtigte ein, die ihm Bericht erstatten, ob seine Anordnungen in die Tat umgesetzt worden sind. Sie besitzen ferner die Befugnis, den Regierungen der Bundesstaaten und der indischen Regierung Weisungen zu erteilen, wie die Beschlüsse des Gerichtshofs umzusetzen sind. Darüber hinaus können sie die höchsten Amtsträger der Regierung gegebenenfalls wegen Missachtung von Anordnungen vor den Obersten Gerichtshof zitieren.

In den zehn Jahren, in denen ihr Fall am Obersten Gerichtshof anhängig ist, hat sich die Recht-auf-Nahrung-Kampagne als eine der breitesten und lebendigsten Initiativen der indischen Zivilgesellschaft erwiesen. Sie wird von einem informellen Netzwerk aus mehr als 1500 Organisationen getragen, darunter Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und NGOs. Die wichtigste Lehre aus dem Kampf gegen den Hunger lautet, dass mit juristischen Mitteln allein keine Gerechtigkeit geschaffen werden kann. Er ist am erfolgreichsten, wenn Gerichtsverfahren mit lokalen Aktionen kombiniert werden, die Druck von der Basis aufbauen und lokale Behörden zum Handeln zwingen.

Genau dieser Druck hat die gegenwärtige Regierung zu der Ankündigung bewogen, sie wolle das Recht auf Nahrung zu einem einklagbaren Recht machen. Über das geplante Gesetz zur Nahrungssicherheit (National Food Security Act), das zum Ziel hat, dass niemand mehr hungrig zu Bett gehen muss, wird in Indien zwischen Aktivisten und der Regierung lebhaft gestritten. Die Kampagne für das Recht auf Nahrung fordert, dass alle Ansprüche im Rahmen dieses Rechts universell gültig sein sollen, dass jeder Bürger ungeachtet seiner wirtschaftlichen Lage Zugang zu subventioniertem Getreide und allen Programmen zur Verteilung von Lebensmitteln haben soll.

Ein zweiter Streitpunkt ist, ob das Gesetz nur das Recht auf Nahrungsmittel betreffen oder auch die Ernährungssicherheit im Blick haben soll. Die Regierung möchte es auf das Recht auf Nahrungsmittel beschränken, die Recht-auf-Nahrung-Kampagne meint hingegen, es solle den weiteren Rahmen der Ernährungssicherheit abdecken – einschließlich des Zugangs zu Wasser und sanitären Einrichtungen.

Eine dritte Debatte kreist um die Frage, ob das Gesetz nur einen einmaligen Anspruch auf Nahrungsmittel aus dem staatlichen Verteilungssystem garantieren soll oder mehrfache Ansprüche, wie sie der Oberste Gerichtshof im Recht-auf-Nahrung-Verfahren ermöglicht hat. Einflussreiche Kräfte in der Regierung wollen es bei einmal 25 Kilogramm subventionierten Nahrungsgetreides belassen, da dabei die Ausgaben überschaubar bleiben. Die Recht-auf-Nahrung-Kampagne ist der Meinung, dass eine solche Beschränkung dem Geist des Gesetzes zuwiderläuft. Sie fordert, dass Schulspeisung, Nahrungs- und Gesundheitsversorgung für Kinder unter sechs Jahren und Sozialhilfeprogramme gesetzlich garantiert werden sollen. Zusätzlich hält sie Bestimmungen für nötig, die eine lokale Produktion und Versorgung fördern und eine Zweckentfremdung von Land und anderen natürlichen Ressourcen verbieten.

Indien steht zur Zeit, da sich die Debatte über das Gesetz zur Ernährungssicherheit vertieft, an einem geschichtsträchtigen Moment. Das Land kann es sich nicht leisten, diese Schlacht zu verlieren.

Aus dem Englischen von Christian Neven-du Mont

erschienen in Ausgabe 5 / 2010: Menschenrechte - Für ein Leben in Würde
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