Bislang nur ein rudimentärer Entwurf

15 Prozent der Weltbevölkerung leben mit Behinderung, 85 Prozent davon in den Entwicklungsländern. Ein Aktionsplan des Entwicklungsministeriums (BMZ) soll helfen, Menschen mit Behinderung stärker einzubinden. Hilfsorganisationen dringen darauf, das bislang wenig beachtete Thema zu einer Querschnittsaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit zu machen.

„Die Inklusion von Menschen mit Behinderung verwirklicht die unteilbaren Menschenrechte“, erklärte Gudrun Kopp, Parlamentarische Staatssekretärin im BMZ, bei einem Runden Tisch in Bonn und gab so die Marschroute ihres Ministeriums vor. Es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit der Entwicklungspolitik, die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Möglichkeiten zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe zu stärken. Zudem seien die UN-Millenniumentwicklungsziele ohne solches Engagement nicht zu erreichen. 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die die internationale Zusammenarbeit auf diesem Feld ausdrücklich einschließt.

Allerdings wurden mehr als ein paar Kernpunkte wie etwa die „systematischere Einbeziehung“ in die Entwicklungsarbeit oder die Sensibilisierung von Partnerländern für das Thema bislang nicht formuliert. Noch ist der Aktionsplan des BMZ nicht mehr als ein rudimentärer Entwurf. Von einer Strategie, geschweige denn von einer Idee, wie man sie verwirklicht, ist man weit entfernt.

Vertreter von Hilfsorganisationen, die das BMZ zum Runden Tisch geladen hatte, wünschten sich denn auch mehr Zug in der Sache. Um wirklich voranzukommen, müssten sowohl konkrete Ziele formuliert, Maßnahmen bestimmt und Zeit- und Budgetrahmen festgelegt werden, sagen Gabriele Weigt vom Verein Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit (BEZEV) und Rika Esser von der Christoffel-Blindenmission (CBM).

Vieles, was das Entwicklungsministerium bis jetzt aufbieten könne, bleibe „anekdotenhaft“ und punktuell. Etwa wenn die Förderung einer Orthopädiewerkstätte oder ein Einzelprojekt zur Teilnahme behinderter Kinder an frühkindlicher Bildung schon als gute Beispiele fürs Ganze genommen würden. Nötig sei, die Belange von Behinderten auf allen Feldern gesellschaftlicher Teilhabe zu berücksichtigen und dies – ähnlich dem erst jüngst für allgemeinverbindlich erklärten „Menschenrechts-TÜV“ – BMZ-intern für sämtliche Programme und Vorhaben „strukturell mitzudenken“ (Weigt). Ein weiterer Runder Tisch ist für Juni oder Juli geplant. Im Herbst soll der Aktionsplan verabschiedet werden.

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erschienen in Ausgabe 3 / 2012: Hunger: Es reicht!
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