Europa kann sich nicht einigen

Konfliktrohstoffe II
Anfang Februar verhandelten Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission über die Kontrolle von Rohstoff-Importen aus Konfliktgebieten. Das Treffen verlief laut einer Teilnehmerin „stürmisch“.

Die EU-Kommission hatte bereits 2014 eine Vorlage auf den Weg gebracht, nach der Schmelzereien und Raffinerien freiwillig prüfen sollen, ob sie die vier Erze und Metalle Zinn, Tantal, Tungsten und Gold aus konfliktfreien Gebieten beziehen. Auf diesem Weg wollte die Kommission die in der OECD vereinbarte Sorgfaltspflicht erfüllen, Importe von Rohstoffen zu vermeiden, mit denen sich Kriegs- und Konfliktparteien finanzieren. Die US-Regierung hatte 2010 als erste mit dem Dodd-Frank-Gesetz in den USA tätige Firmen zum Nachweis der Herkunft von importierten Rohstoffen und Vorprodukten verpflichtet.

Das EU-Parlament hatte im Mai vorigen Jahres in erster Lesung die vom Ministerrat noch einmal abgeschwächte Fassung der Kommissionsvorlage abgelehnt und gefordert, die Schmelzereien und Raffinerien sollten verpflichtet werden, die Herkunft nachzuweisen. Zudem sollten auch weiterverarbeitende Unternehmen diesen Nachweis einsehen können, um den Käufern ihrer Produkte zusichern zu können, dass Mobiltelefone, Laptops, Flugzeuge oder Atomreaktoren keine Rohstoffe enthalten, die beispielsweise von Milizen im Kongo verschoben wurden.

Freiwillige Kontrollen befolgen die wenigsten

Das erste Treffen im sogenannten Trilog aus EU-Parlament, Ministerrat und Kommission sei jedoch dermaßen strittig und „stürmisch“ verlaufen, wie die fürs Parlament verhandelnde Berichterstatterin Marie Arena von der Sozialdemokratischen Fraktion befand, dass eine Einigung „blockiert“ sei. Der Ministerrat habe darauf bestanden, dass die Importeure ihre Rohstoffe selbst zertifizieren dürfen – was, so Marie Arena, nachweislich nicht funktioniere: Gerade mal ein Fünftel der rund 400 EU-Importeure von metallischen Rohstoffen habe bisher die Empfehlung der OECD zur freiwilligen Kontrolle der Herkunft befolgt. Zudem sei die vom Ministerrat vorgelegte Fassung noch schwächer als die ursprüngliche Kommissionsvorlage, die weiterverarbeitenden Unternehmen immerhin das Recht einräumte, von Zulieferern Auskunft über die Herkunft zu verlangen.

Die nächste Verhandlung im Trilog findet wahrscheinlich im März statt. Wenn dann keine Einigung erzielt wird, müsste das Parlament über die vom Ministerrat vorgelegte Vorlage abstimmen. Angesichts der bisherigen Diskussion im Parlament ist schwer zu sagen, wie das ausgehen würde. Schon bei der ursprünglichen Stellungnahme im vorigen Mai war nur eine knappe Mehrheit dagegen gewesen.

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erschienen in Ausgabe 3 / 2016: Flucht und Migration: Dahin, wo es besser ist
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