Universalität verteidigen, Missbrauch brandmarken

Menschenrechte müssen täglich neu erkämpft und verteidigt werden - überall auf der Welt. Die entwicklungspolitisch engagierten Kirchen sollten sich daran beteiligen und zugleich ihr eigenes Menschenrechtsverständnis kritisch prüfen. Dafür plädierten die Teilnehmer einer Konferenz Ende April in der Evangelischen Akademie im Rheinland.

Superintendent Markus Dröge stellte gleich zu Beginn der Veranstaltung klar, dass nicht nur in der islamischen Welt religiöse Kräfte die Menschenrechte hinterfragten und ein sehr problematisches Konzept der Religionsfreiheit entwickelt hätten. Auch die orthodoxe Kirche, besonders die russische, habe ein distanziertes Verhältnis zu den Menschenrechten. Auch sie stelle das „kollektive Recht der Religionsgemeinschaft auf Schutz" über die Rechte von Einzelnen etwa auf freie Meinungsäußerung oder auf Konversion. Dröge erteilte jeglicher kulturell begründeten Relativierung der Menschenrechte eine Absage, betonte aber, dass „möglichst jede Kultur und Religion ihre eigene Begründung des Menschenrechtsgedankens entwickeln sollte".

Wie die Menschenrechte als Richtschnur dienen können, erläuterte Jürgen Reichel vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED). In der Entwicklungsarbeit würden Menschenrechte allmählich zu einem „Hauptbezugspunkt einer weltweiten Zivilgesellschaft". Vor allem für die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte leiste die Zivilgesellschaft im Süden Pionierarbeit. In Brasilien beispielsweise sei man diesbezüglich der deutschen Diskussion „um Lichtjahre voraus". Reichel kritisierte, in der Diskussion um Menschenrechte kämen die Fragen nach extraterritorialen Staatenpflichten - also der Verantwortung von Regierungen für die Einhaltung der Menschenrechte jenseits ihrer Hoheitsgebiete - und nach der Rolle von Privatunternehmen zu kurz.

Rüdiger Noll, der Direktor der Kommission Kirche und Gesellschaft der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), warnte davor, die Praxis der doppelten Standards und die Instrumentalisierung von Menschenrechten - etwa für militärische Interventionen - hinzunehmen. Die Aufweichung des Folterverbotes durch die USA und ihre Verbündeten beim Umgang mit Terrorverdächtigen habe einen kaum wieder gut zu machenden Schaden verursacht.

Jochen Motte, Vorstandsmitglied der Vereinigten Evangelischen Mission, warb denn auch dafür, auf Menschenrechtsverletzungen in Deutschland stärker zu achten, etwa in Bezug auf das Asylrecht, wirtschaftliche und soziale Rechte sowie Frauenrechte. Eine kritische Haltung gegenüber der Bundesregierung sei nicht nur innenpolitisch geboten, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, wenn man für Menschenrechte gegenüber Staaten eintrete, „in denen die Einflussnahme aus dem Westen oft als einseitig und bevormundend wahrgenommen wird".

Motte forderte außerdem, „Menschenrechte auch im kirchlichen Bereich ohne Tabus zu diskutieren". Als Beispiele nannte er „die Mindestlohndebatte im Bereich der Diakonie, die gewerkschaftliche Organisation von Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen oder Fragen zur sexuellen Orientierung". Das Eintreten für die Menschenrechte müsse das „Kirche-sein verändern", resümierte Motte - im Einklang mit vielen anderen Konferenzteilnehmern.

Uwe Kerkow

 

 

erschienen in Ausgabe 6 / 2009: Kleidung – Wer zieht uns an?
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