Risse im Schweizer Bankgeheimnis

Die goldenen Zeiten für Steuerflüchtlinge sind vorbei. Das mystisch verklärte und äußerst profitable Schweizerische Bankgeheimnis wird sie nicht mehr schützen. Die Länder des Südens allerdings machen bisher keine Anstalten, mit der Schweiz über neue Schritte gegen Steuer­hinterziehung zu verhandeln

„In Wirklichkeit haben wir das Bankgeheimnis mindestens für die nächsten 15 Jahre betoniert“, freute sich der Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, Pierre Mirabaud, nach Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Frühjahr 2004. Fünf Jahre später musste ein kleinlauter Bundesrat Hans-Rudolf Merz vor der versammelten Presse einräumen: „Das Bankgeheimnis schützt nicht vor Steuerdelikten.“ Plötzlich und für viele unvermutet war die Schweiz bereit, ausländischen Staaten bei Steuerhinterziehung Amts- und Rechtshilfe zu gewähren.

Unter denen, die sich die Augen rieben, waren auch nichtstaatliche Organisationen (NGO) aus der Schweiz. Sie hatten schon seit langem eine Lockerung des Bankgeheimnisses gefordert, auch und vor allem bei Tätern aus den Ländern des Südens. Im Jahr 2007 waren mindestens 362 Milliarden Franken (241 Milliarden Euro) private Steuerfluchtgelder aus den Entwicklungsländern bei Schweizer Banken angelegt, so eine Schätzung der entwicklungspolitischen Organisation „Erklärung von Bern“. Würden die in der Schweiz versteckten Auslandsguthaben angemessen versteuert, stünden den Entwicklungsländern zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 5,4 Milliarden Franken (3,6 Milliarden Euro) oder mehr zur Verfügung. Das ist das Zweieinhalbfache dessen, was die Schweiz jährlich für die Entwicklungszusammenarbeit ausgibt.

Doch nicht die Moral hat das Bankgeheimnis zu Fall gebracht und auch nicht der politische Druck der Zivilgesellschaft. Gestürzt wurde das Bankgeheimnis in Steuersachen vom Debakel im Streit der Großbank UBS mit den US-amerikanischen Steuerbehörden – die Bank musste schließlich die Kundendaten von der Steuerhinterziehung verdächtigen US-Bürgern herausgeben, um ungehindert weiter in den USA Geschäfte machen zu können – sowie der starke Druck der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Ein deutscher Finanzminister lieferte – sehr zur Freude des politischen und publizistischen Boulevards – den rhetorischen Theaterdonner dazu. Dieser Entscheid wird für Schweizer Verhältnisse zügig umgesetzt. Die ersten von insgesamt 72 Doppelbesteuerungsabkommen werden bereits neu verhandelt. Sie betreffen bis jetzt einzig Länder der OECD. Aus den Ländern des Südens ist bisher noch keine Anfrage für Neuverhandlungen eingetroffen. Dabei könnten auch sie ihre bilateralen Abkommen mit der Schweiz neu verhandeln und in Steuerfragen Amts- und Rechtshilfe einfordern.

Autoren

François Mercier

ist Programmverantwortlicher Entwicklungspolitik und Fachmann für Finanzfragen bei der Schweizer Entwicklungsorganisation "Brot für Alle".

Hanspeter Bundi

ist Kommunikationsverantwortlicher bei "Brot für Alle".

Zum Beispiel Ecuador, wo trotz reicher Ressourcen etwa die Hälfte der Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebt: Der Direktor des ecuadorianischen Steueramtes, Carlos Marx, schätzt, dass sein Land wegen der Steuerflucht jährlich etwa 3 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen verliert. Das ist 15 Mal so viel wie es an Entwicklungshilfe erhält. Wie viel die Schweiz zu dieser und zur globalen Steuerflucht beiträgt, ist unklar.

Die Schweiz hat auch mit Ecuador ein Rechtshilfeabkommen unterzeichnet. Doch anders als im Fall der Vereinigten Staaten oder der EU sieht dieses Abkommen bei Steuersachen weder Rechtshilfe noch eine Quellensteuer auf Zinserträge vor. Im Gegenteil: Die Rechtshilfe könne verweigert werden, wenn sie sich auf „fiskalisch strafbare Handlungen“ beziehe, heißt es in einem Absatz des Rechtshilfeabkommens. Eine veritable Schutzklausel für Steuerbetrüger und für die profitierenden Banken.

Die Schweizer NGOs fordern schon lange, dass die Entwicklungsländer in Steuersachen gleich behandelt werden wie die Länder der OECD. Bislang vergeblich: So wie es aussieht, dürfte die Schweiz für Steuerflüchtlinge aus den Ländern des Südens noch lange ein sicherer Hafen bleiben. Weiterer Druck ist also nötig, damit die Regierung und das Parlament in Sachen internationale Steuergerechtigkeit selbst die Initiative ergreifen, statt nur gebannt auf Forderungen von außen zu warten.

Zudem sollten sich die NGOs gemeinsam mit ihren Partnern im Süden für eine Neuverhandlung der Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz einsetzen. Kurzfristig erscheint eine weitere Forderung logisch: Es dürfen keine bilateralen Abkommen mehr ratifiziert werden, die nicht den OECD-Standards entsprechen. Damit auch Entwicklungsländer von der neuen Offenheit der Schweiz profitieren können.

 

erschienen in Ausgabe 7 / 2009: Finanzordnung: Was die Krise lehrt
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