„Es gibt kaum legale Einreisewege“

Urteil zu Abschiebungen
Das Urteil zu direkten Abschiebungen an der Grenze geht an der Realität vorbei, kritisiert Wiebke Judith von Pro Asyl.

Die große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) hat eine umstrittene Abschiebung in der spanischen Exklave Melilla gebilligt. Dort hatte die spanische Grenzpolizei im August 2014 zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste ohne Asylanhörung nach Marokko abgeschoben. Laut EGMR war das rechtmäßig, weil die beiden Männer sich selbst in eine „unrechtmäßige Situation“ gebracht hatten. Was werfen die Richter und Richterinnen den beiden vor?
In dem Fall geht es um die sogenannten heißen Abschiebungen, die die spanische Polizei seit Jahren an der Grenze zu Marokko durchführt: Die Migrantinnen und Migranten versuchen über die mehrere Meter hohen Grenzzäune zu klettern, um in die spanische Exklave Melilla zu gelangen. Sie werden häufig direkt vom Zaun von der spanischen Polizei nach Marokko zurückgebracht, ohne dass sie mögliche Asylgründe vortragen können und ohne das geprüft wird, ob die Abschiebung rechtens ist. Die Große Kammer des EGMR hat jetzt argumentiert, es hätte legale Einreisemöglichkeiten für die Kläger gegeben. Es sei ihnen deshalb selbst anzulasten, dass sie ohne jede Prüfung abgeschoben wurden.

Auf welchem Weg hätten die beiden Männer aus Sicht der Richter nach Spanien einreisen sollen?
Indem sie am Grenzübergang von Melilla oder in einer spanischen Botschaft einen Asylantrag stellen. Nur haben diese beiden Möglichkeiten für die Kläger in der Realität nicht existiert.

Warum?
Erst nach dem Vorfall wurde an dem fraglichen Grenzübergang im September 2014 eine Asylantragsstelle eingerichtet. Bis dahin hatten es in dem Jahr  nur sechs Personen geschafft, an dem Grenzübergang einen Asylantrag zu stellen. Danach beantragten dort im gleichen Jahr noch 404 Menschen Asyl – aber das waren ausschließlich Syrerinnen und Syrer. Für Menschen aus Subsahara-Afrika ist es kaum möglich, bis zu dem offiziellen Grenzübergang zu kommen, weil die meisten vorher von der marokkanischen Polizei abgefangen werden. Das haben auch das UN-Flüchtlingskommissariat und der Menschenrechtskommissar des Europarates vor Gericht vorgetragen.

Was hat der EGMR dazu gesagt?
Der EGMR hat hierzu nur festgehalten, dass dies nicht die Schuld von Spanien sei. Mit diesem Argument machen sie das Racial Profiling der marokkanischen Polizei zur Schuld der Betroffenen – obwohl die eben nichts dafür können, dass sie nicht bis zum Grenzübergang vorgelassen werden.

Warum haben die Kläger nicht bei einer spanischen Botschaft einen Asylantrag gestellt?
Die Annahme des EGMR, dass die Betroffenen in jeder Botschaft einen Asylantrag hätten stellen können, ist wirklich illusorisch. Diese Möglichkeit gibt es auf dem Papier, aber die Richterinnen und Richter konnten selbst keinen einzigen Fall nennen, in dem einer der überhaupt wenigen dort gestellten Anträge erfolgreich war.

Gibt es legale Einreisewege für Flüchtlinge von Marokko nach Spanien, die auch in der Praxis funktionieren?
Nein, für die meisten nicht. Generell gibt es für Flüchtlinge und Schutzsuchende kaum legale Einreiswege in die EU. Das liegt unter anderem an der Visapolitik. Nehmen Sie das Beispiel einer syrischen Familie, die in einer europäischen Botschaft im Libanon ein Einreisevisum beantragt. Der Antrag wird in der Regel mit der Begründung abgelehnt, dass die Familie langfristig in Europa bleiben und Asyl beantragen will. Wenn die Familie aber auf irregulären Wegen einreist, ist klar, dass sie Schutz bekommt. Die Menschen werden gezwungen, illegal einzureisen.

Was müsste sich ändern, damit Flüchtlinge legal nach Europa einreisen können, um einen Asylantrag zu stellen?
Da gäbe es verschiedene Möglichkeiten. Schutzsuchende könnten in Botschaften humanitäre Visa erhalten, um für ein Asylverfahren nach Europa einzureisen. Eine andere Möglichkeit wäre, den Familiennachzug zu erleichtern. In Deutschland ist aber der Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz, also Menschen, die zum Beispiel vor einem Bürgerkrieg wie in Syrien geflohen sind, derzeit stark eingeschränkt. Zudem sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen für Familiennachzug in den deutschen Botschaften im Ausland viele Monate lang. In der aktuellen Debatte um eine Reform des europäischen Asylsystems geht es vor allem darum, die Abschottung an den Außengrenzen zu perfektionieren – eine wirkliche Debatte um sichere Zugangswege gibt es nicht.

Welche Folgen hat das Urteil für das Verhalten der spanischen Grenzpolizei in Melilla?
Es wird sich wohl erst einmal nichts ändern – und das ist die schlechte Nachricht. Das gilt auch für andere europäischen Außengrenzen. Hätten die Richterinnen und Richter das Vorgehen der spanischen Polizei verurteilt, hätte das auch zu politischem Druck bezüglich der gewaltvollen Abschiebungen von Kroatien nach Bosnien oder der Push-Backs von Griechenland in die Türkei geführt. Jetzt können sich diese Regierungen erst einmal zurücklehnen und mit dem Verweis auf die Gerichtsentscheidung an dieser Praxis festhalten. Tatsächlich ist und bleibt sie aber menschenrechtswidrig, wie zum Beispiel vom UN-Kinderrechtsausschuss festgestellt wurde.

Das Gespräch führte Moritz Elliesen.

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