Brüssel begutachtet die Gen-Schere

The Washington Post/Getty images

Die Biochemikerin Jennifer Doudna hat die Gentechnik CRISPR entwickelt, eine umstrittene Methode zum Eingriff ins Erbgut.
 

Mutagenese
Die EU-Kommission hat eine Studie zur Bewertung neuer gentechnischer Verfahren wie der Mutagenese gestartet. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Vorhaben: Die Konsultation von Interessenvertretern für die Studie räume der Agrarindustrie zu viel Raum ein und stelle voreingenommene Fragen.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2018, das neuen gentechnischen Verfahren der Mutagenese wie der sogenannten Gen-Schere Schranken setzt. Bei Mutagenese wird das Genmaterial von Pflanzen verändert, ohne dass artfremdes Erbgut eingeführt wird. Dem Urteil zufolge gelten auf diese Weise veränderte Arten als genetisch verändert. Bereits etablierte und als sicher geltende Mutagenese-Verfahren unterliegen nicht den EU-Überwachungs- und Kennzeichnungspflichten, wohl aber die neuen Verfahren wie die Gen-Schere.

Die EU-Staaten sahen auch nach dem Urteil noch offene Fragen und forderten die EU-Kommission zu einer Untersuchung auf, die seit Anfang dieses Jahres läuft. Bereits ihre Darstellung auf der Kommissions-Webseite war aber in den Augen von Kritikern voreingenommen. Angekündigt wurde eine Studie „bezüglich des Status neuer genomischer Verfahren unter dem EU-Recht“. Das habe den Eindruck erweckt, der rechtliche Status dieser Verfahren sei ungeklärt, erläutert Franziska Achterberg von Greenpeace. Dabei habe das EuGH-Urteil ihn ja geklärt. Die Kommission hat die kritisierte Formulierung inzwischen auf der Website getilgt. 

Auch die Fragen der Konsultation stießen auf Kritik. Sie seien voreingenommen zugunsten angeblicher Vorteile der Techniken, ohne Risiken genügend Aufmerksamkeit zu schenken, sagt Nina Holland von der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO), die die Lobbyarbeit von Unternehmen kritisch begleitet. Sinnvoll sei, erst einmal grundsätzlich zu untersuchen, wie zum Beispiel eine nachhaltige Landwirtschaft aufzubauen sei. Davon ausgehend könne dann bewertet werden, welche Techniken oder Ansätze als Lösungen taugen. Die Kommission frage stattdessen nur nach dem Nutzen einer bestimmten Technologie, den neuen genomischen Verfahren.

Drittens kritisieren CEO und Greenpeace, die ebenfalls konsultiert werden sollen, dass die Industrie überrepräsentiert sei. Teilweise seien große Unternehmen wie BASF und Bayer gar durch mehrere Verbände vertreten, sagt Holland. Mittlerweile hat die EU-Kommission aber acht Organisationen zugefügt, die offenbar das Gewicht kritischer Organisationen erhöhen sollen, darunter die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit und Compassion in World Farming EU, die gegen industrielle Landwirtschaft kämpft. Für die Greenpeace-Expertin bleibt die Schieflage aber bestehen. 

Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) im Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht die Studie positiver. Vom EuGH-Urteil seien sehr unterschiedliche Industrien und Industriezweige betroffen, erklärt DIB-Geschäftsführer Ricardo Gent. „Die EU-Kommission hat dies erkannt und NGOs wie Industrievertretungen entsprechend breit angesprochen.“ Generell sei das EuGH-Urteil „insofern auslegungsbedürftig, als dass es auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 basiert, deren wissenschaftliche Grundlage wiederum aus den 1980er Jahren stammt“. Der Gerichtshof habe „den aktuellen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und technologischer Entwicklungen nicht berücksichtigt“.

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erschienen in Ausgabe 6 / 2020: Kino im Süden
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