„Der Begriff Völkermord hat nicht nur juristische, sondern auch politische Bedeutung“

Anhörung im Gerichtssaal. Links Ko Ko Hlaing, offizieller Vertreter Myanmars vor dem Internationalen Gerichtshof  im Verfahren um den mutmaßlichen Völkermord an den Rohingya.
REUTERS/Piroschka Van De Wouw
Vertreter der Regierung von Myanmar im Januar während einer Anhörung im Völkermord-Verfahren gegen ihr Land vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Völkermord-Vorwurf
Völkermord gilt als das „Verbrechen aller Verbrechen“. Der Vorwurf wiegt schwer und die Gefahr besteht, dass er politisch missbraucht wird. Die Sozialwissenschaftlerin Line Engbo Gissel ist trotzdem dafür, dass der Begriff in der politischen Auseinandersetzung verwendet werden darf – und nicht nur vor Gericht. Über die Genozid-Vorwürfe gegen Myanmar und Israel und das Risiko, den Begriff zu missbrauchen.

Line Engbo Gissel ist Sozialwissenschaftlerin und ­Assistenzprofessorin an der Universität Roskilde (Dänemark). Sie forscht zur Politik von Recht und Gerechtigkeit, unter anderem bei internationalen Gerichtshöfen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) befasst sich zurzeit damit, ob die Angriffe Myanmars auf die Minderheit der Rohingya seit 2017 den Tatbestand des Genozids erfüllen. Die Klage hat 2019 Gambia erhoben. Inwiefern ist das ein Präzedenzfall?
Das ist es insoweit, als das Gericht Gambias Klage zugelassen hat. Es hat akzeptiert, dass Gambia als Mitglied der Genozid-Konvention von 1948 klagen kann, obwohl es von den Gräueltaten in Myanmar nicht selbst betroffen ist. Gambia ist der erste unbeteiligte Staat, der eine Genozidklage vor den IGH bringt. Nach diesem Beispiel hat Ende 2023 Südafrika Israel verklagt, in Gaza Völkermord zu begehen. Und der IGH hat auch hier entschieden, dass Südafrika, ein unbeteiligter Staat, als Mitglied der Genozid-Konvention das Verfahren gegen Israel in Gang setzen kann.

Wenn der Gerichtshof urteilt, dass in Myanmar ein Genozid stattgefunden hat, welche Folgen kann das haben? Wozu kann er Myanmar verurteilen? 
Es gab bisher nur sehr wenige Prozesse wegen Genozid vor dem IGH; daher ist schwer zu sagen, was er im Fall eines Schuldspruchs tun wird. Gambia fordert, dass die Regierung Myanmars unter anderem dazu verpflichtet wird, den Rohingya die Staatsbürgerschaft zu geben, die der Minderheit bisher vorenthalten wird. Der IGH kann Myanmar auch auferlegen, Wiedergutmachung oder Entschädigung an die Opfer zu leisten. Er kann verlangen, dass die Vertriebenen nach Myanmar zurückkehren dürfen. Aber das Gericht kann keinen Staat dazu zwingen, seine Urteile zu befolgen. Nur der UN-Sicherheitsrat kann theoretisch Urteile des Gerichts auch mit Zwang durchsetzen.

Was ist die Hauptschwierigkeit, juristisch festzustellen, ob ein Genozid im Sinne des Völkerrechts vorliegt? 
Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 definiert Genozid mit Fokus auf die Absicht, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Diese Absicht muss man nachweisen. Dies gilt als Hauptschwierigkeit in Genozidprozessen. Die Anwälte Myanmars haben vor dem IGH argumentiert, dass man nur dann von einer Absicht sprechen kann, die Rohingya ganz oder teilweise zu zerstören, wenn es für die fraglichen Handlungen keinerlei andere mögliche Erklärung gebe. Andere Juristen halten das für eine seltsame Auslegung der juristischen Definition von Genozid. Denn natürlich können einer Handlung gleichzeitig sowohl die Absicht zum Völkermord als auch andere Ziele zugrunde liegen.  

Mehrere Länder, darunter Deutschland, haben sich in einer Eingabe an das Gericht für weniger hohe Beweisanforderungen ausgesprochen. Was schlagen sie vor? 
Insgesamt sechs Länder – Kanada, Frankreich, Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Großbritannien – haben auf ein weiteres Verständnis von „Zerstörung“ einer Gruppe gedrängt und Beweisverfahren ins Spiel gebracht, die internationale Tribunale zu Genozid verwendet haben, etwa das zu Ruanda und zu Bosnien-Herzegowina. Sie schlagen vor, die Beweisschwelle niedriger zu legen, wenn Kinder, die verletzlichste Gruppe, zum Opfer der Verbrechen werden. Das Gericht solle zudem nicht nur Tötungen berücksichtigen, sondern auch andere Arten der Gewalt. 

Damit würde es einfacher, Genozid nachzuweisen? 
Ja, so verstehe ich die Eingabe. Ob das Gericht dem folgt, ist aber offen. 

Haben Staaten ein Interesse, manche Handlungen als Genozid zu brandmarken, andere aber nicht? 
Ja. Hier müssen wir verstehen, dass juristische Begriffe mehr sind als nur Recht. Der Begriff Völkermord hat nicht nur juristische, sondern auch moralische und politische Bedeutung. Wenn man Staaten, Regierungen oder Regierungsmitglieder als Völkermörder oder auch als Rassisten oder gescheiterte Staaten bezeichnet, dann spricht man ihnen die Legitimität ab. Genozid gilt als das „Verbrechen aller Verbrechen“, das Schlimmste, was eine Regierung oder eine politische Organisation begehen kann. 

Werden diese Etiketten nach politischem Interesse verteilt statt nach einem einheitlichen Maßstab? 
Natürlich werden Konzepte, die moralisch aufgeladen sind, politisch benutzt. Das kann aber nicht heißen, dass man Debatten, die den Begriff benutzen, unterbinden sollte. Das Völkerrecht wird stets sehr selektiv angewandt. Es wäre daher falsch, Taten nur als Völkermord zu bezeichnen, wenn ein internationales Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Das würde ja bedeuten, dass wir nicht zum Beispiel über den Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg oder an den Herero im heutigen Namibia zu Beginn des 20. Jahrhunderts sprechen können, weil niemand dafür vor Gericht verurteilt worden ist. Wir müssen in der Gesellschaft über die Probleme reden können, und es muss erlaubt sein, dabei auch den Begriff Genozid zu benutzen. 

Aber wird der Begriff oft als Ausweis einer politischen Haltung benutzt und um Gegner freihändig als absolut böse zu brandmarken? 
Richtig, es ist eben auch ein politischer Begriff. Aber wenn wir Konzepte wie Genozid oder Kriegsverbrechen nicht in politischen Auseinandersetzungen verwenden sollen, können wir nicht ernsthaft über die Probleme debattieren, bevor ein Gericht entschieden hat. Und das kann viele Jahre dauern. 

Höhlt es den Begriff Völkermord aus, wenn man sehr frei alle möglichen Gewalttaten damit belegt? 
Ja. Das liegt an einer Vermischung der juristischen mit der politischen Bewertung. Es stigmatisiert eine Regierung, sie des Völkermords zu beschuldigen. Der Begriff ist zu einem politischen Slogan geworden. Diese Benutzung zu verbieten, wäre aber noch schlimmer als der Missbrauch des Begriffs.

Lenkt die Fixierung auf Völkermord als absolut schlimmstes Verbrechen von der Aufgabe ab, andere, genauso schlimme Verbrechen zu verhindern? 
Vielleicht. Insbesondere Israels Vorgehen in Gaza wird von manchen als Genozid bezeichnet, damit es als das schlimmste mögliche Verbrechen gesehen wird. Aber auf der anderen Seite weisen sowohl die Taten Israels selbst als auch Aussagen von einigen Verantwortlichen in Israel darauf hin, dass es hier in der Tat um einen Angriff auf eine Gruppe geht. Ich weiß aber nicht, wie der IGH in diesem Fall entscheiden wird. 

Sie sehen Anzeichen, dass in Gaza ein Völkermord stattgefunden hat oder stattfindet? 
So sieht es für mich aus. Ich bin keine Juristin. Aber Aussagen israelischer Politiker, die Art der Gewalt sowie ihr Ausmaß weisen für mich auf die Absicht hin, eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Besonders wenn wir zusätzlich der Eingabe der sechs westlichen Staaten zum Fall Myanmar folgen und Gewalt gegen Kinder als Hinweis auf Genozid werten: Das Verhältnis von Kindern zu Erwachsenen unter den Opfern in Gaza ist sehr hoch. 

Welchen Unterschied macht es, ob man die Kriegführung von Israel in Gaza oder von Myanmar gegen die Rohingya als Genozid einstuft oder nicht? Waren es nicht in jedem Fall wahrscheinlich Kriegsverbrechen? 
Natürlich. Die Kritik ist berechtigt, dass die Konzentration auf Völkermord uns von anderen Gräueltaten ablenkt. Natürlich erleben die Opfer Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht als irgendwie weniger schlimm als einen Genozid. Wir dürfen nicht bei einer Haltung enden, dass, sagen wir, zwar 50.000 Zivilisten getötet worden sind, aber das waren ja „nur“ Kriegsverbrechen. Es wäre tatsächlich eine Schande, wenn man mit der Konzentration auf Genozid andere Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit abwerten und in ihrer Bedeutung zurückstufen würde.

Das Gespräch führte Bernd Ludermann.

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erschienen in Ausgabe 2 / 2026: Die dritte Gewalt
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