Aktionsplan gegen Menschenhandel

Die Schweiz hat einen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschiedet. Er umfasst 23 Maßnahmen zu Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz sowie nationale und internationale Partnerschaften und soll die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verstärken und die Verantwortlichkeiten klären.

In der föderalistischen Schweiz kommt den Kantonen eine Schlüsselrolle zu, denn sie sind für die Strafverfolgung zuständig. Der Plan sieht vor, dass sich in jedem Kanton ein speziell geschulter Staatsanwalt um die Fälle von Menschenhandel kümmern soll. Bislang gibt es dies erst in zwei von 26 Kantonen.

Ein nationales Schutzprogramm soll dafür sorgen, dass die Opfer von Menschenhandel künftig in jedem Kanton gleich behandelt und geschützt werden. Aufgrund von positiven Erfahrungen sollen zudem in allen Kantonen Runde Tische zum Thema Menschenhandel stattfinden, an denen Experten aus Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz zusammenarbeiten. In der Schweiz werden jährlich rund 50 Fälle von Menschenhandel aufgedeckt – laut Fachleuten nur die Spitze des Eisbergs. (ver)

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erschienen in Ausgabe 12 / 2012: Leben mit dem Klimawandel
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