Gerichtshof stärkt Rechte von transgeschlechtlichen Flüchtlingen
Luxemburg, Brüssel - Nationale Behörden müssen das Geschlecht von transgeschlechtlichen Flüchtlingen in offiziellen Registern berichtigen. Dabei dürfen sie nicht den Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation zur Voraussetzung machen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied (AZ: C-247/23).