Heftschwerpunkt

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO setzt sich für ein Verbot der Kinderarbeit ein. Laut ihrem jüngsten Bericht müssen weltweit mehr als zehn Millionen Kinder als Hausangestellte schuften. Doch soziale Bewegungen arbeitender Kinder und Jugendlicher aus Afrika, Asien und Lateinamerika sehen manches anders.
Viehhirten, die nomadisch leben, können ihre Kinder nicht in eine normale Schule schicken. Auch andere Bildungsangebote – vom Internat bis zur mobilen Schule – sind für Hirten in den Trockenzonen der Erde, die sich das ganze Jahr mit ihren Herden bewegen, nicht geeignet. Fernkurse mit Audio-Medien kommen ihren Bedürfnissen am meisten entgegen.
Während im Westen Mädchen und Jungen möglichst behütet auf ihre Zukunft vorbereit werden, müssen sie in den Ländern des Südens oft schon in jungen Jahren arbeiten oder Krieg führen.
Die methodistische Kirche in Sri Lanka fürchtet Einschränkungen der Religionsfreiheit - ein Gespräch mit Pfarrer Ebenezer Joseph. Er ist seit 2005 Präsident der Methodistischen Kirche des Landes.
Der Bergbau hat im Südpazifikstaat Papua-Neuguinea eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Bevölkerung profitiert davon allerdings nur wenig.
In zahlreichen Ländern kämpfen nichtstaatliche Organisationen um ihren Handlungsspielraum. Die Schwierigkeiten, auf die vor allem Menschenrechtsaktivisten stoßen, unterscheiden sich jedoch erheblich je nach politischem Umfeld.
Der menschenrechtsbasierte Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit stellt die Rechte der Armen in den Mittelpunkt. Das hilft, Ungerechtigkeiten abzubauen, es macht den Ansatz aber nicht zu einem Allheilmittel im Kampf gegen die Armut.
Dass die Entwicklungspolitik die Achtung der Menschenrechte befördern soll, ist unstrittig. Weniger klar ist, welche Mittel sie einsetzen kann und soll, wenn ein Partnerland diese Rechte missachtet. Der deutsche Entwicklungsminister Dirk Niebel nimmt dazu Stellung.
Indiens Regierung hat angekündigt, das Recht auf Nahrung gesetzlich zu verankern, so dass Einzelne vor Gericht klagen können, wenn es nicht gewährleistet ist.
Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Das gilt auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte; auch sie können im Prinzip eingeklagt werden.
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