Das Parlament als letzte Hoffnung

Die Schweiz hält an ihrem Vorhaben fest, ihre Botschaft in Guatemala zu schließen. Die Schweizer Hilfswerke leisten hartnäckig Widerstand gegen diesen Beschluss. Sie befürchten Nachteile für die Menschenrechtsarbeit in dem mittelamerikanischen Land.

Im vergangenen Jahr hatte die Regierung in Bern beschlossen, die Schweizer Vertretung in Guatemala zu schließen – aus Kostengründen: Ohne Sparmaßnahmen könnten die Öffnung oder Verstärkung von Botschaften „in Wachstumsregionen Asiens und der Golfstaaten nicht wie vorgesehen umgesetzt werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im vergangenen November öffnete die Schweiz eine neue Botschaft in Burma. 

In einem Brief an das Außenministerium weisen 19 Hilfswerke darauf hin, dass die Botschaft in Guatemala der Zivilgesellschaft dort als Plattform für Fragen der Menschenrechte und der Entwicklung diene. „Eine solche Plattform scheint insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, der Abwesenheit eines funktionierenden Rechtsstaates, der sozialen Ungerechtigkeit und weit verbreiteten Armut in Guatemala von zentraler Bedeutung“, heißt es in dem Schreiben. Die Hilfswerke fordern, dass die Schweiz für Guatemala einen Menschenrechtsberater einsetzt. Das würde es erlauben, „an das bisherige Engagement der Schweiz anzuknüpfen“ und die Lage der menschlichen Sicherheit und der Menschenrechte im Land weiter zu beobachten.

Aus dem Antwortschreiben des Außenministeriums an die Hilfswerke geht hervor, dass die Regierung von ihrer Position nicht abrückt. Die Projekte in Guatemala, wie etwa die Unterstützung der Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala und die Unterstützung der Staatsanwaltschaft oder der Aufbau eines historischen Polizeiarchivs, werden wie vorgesehen von Costa Rica aus weiter betreut. Zentralamerika bleibe Schwerpunkt der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die in Honduras und Nicaragua vertreten ist.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es noch: Das Parlament muss in Kürze über eine Motion (eine Art Antrag) seiner außenpolitischen Kommission abstimmen, der den Erhalt der Botschaft fordert. Gegen ein Ja wäre das Außendepartement machtlos.

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erschienen in Ausgabe 4 / 2013: Wasser
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