Wenn Folter straflos bleibt

Die Normen und Verfahren für den Schutz der Menschenrechte sind in den vergangenen 20 Jahren stark ausgebaut worden. Bei der Durchsetzung aber hapert es, teils gibt es gar Rückschritte. Darüber waren sich Fachleute einig, die in Wien Ende Juni über Wirkungen der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz von 1993 diskutierten.

Seit dieser Konferenz sei weithin unstrittig, dass die Menschenrechte universell sind und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die sogenannten wsk-Rechte, gleich wichtig wie die politischen, sagte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay auf der Tagung „Vienna+20“. Sie hob hervor, dass die UN inzwischen neue Instrumente wie Sonderberichterstatter besitzen, um Rechte von Frauen und Migranten oder die Rechte auf Nahrung und Wohnen voranzubringen. Vieles seien aber „halbe Erfolge“. So dürfe der Internationale Strafgerichtshof viele Fälle nicht aufgreifen. Ein wichtiger Erfolg der Konferenz von 1993, die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs), stehe in manchen Ländern wieder in Frage.

Das bestätigt Gerald Staberock, der Generalsekretär der Weltorganisation gegen Folter. Staaten wie Russland, Äthiopien, Indien oder Ägypten, die Finanzhilfe aus dem Ausland für NGOs einschränken, nehmen Menschenrechtsverteidigern nicht nur das Geld. Sie brandmarken sie auch als Agenten ausländischer Einmischung, sagte Staberock am Rande eines NGO-Treffens vor der Konferenz. Der Krieg gegen den Terror hat laut Staberock den Kampf gegen Folter erschwert. „Der Gedanke, dass bestimmte Formen der Druckausübung irgendwie legitim sind, ist in westlichen Staaten heute akzeptierter als vor 2001.“ Zudem setzten Terrorgesetze in vielen Ländern Mechanismen außer Kraft, die Folter erschweren, etwa den Zugang zu unabhängigen Anwälten und Medizinern.

Ob Folter zu- oder abnimmt, sei unklar, weil sie im Verborgenen verübt wird

Die USA und europäische Staaten ließen im Fall der sogenannten „renditions“ (die USA hatten insgeheim Terrorverdächtige in Länder gebracht, wo sie gefoltert wurden) „vollkommene Straflosigkeit walten“, kritisierte Staberock. Das sei völkerrechtswidrig und führe dazu, dass andere Länder signalisierten: Wenn die USA ihre Täter schützen, warum sollen wir unsere anklagen?

Ob Folter zu- oder abnimmt, ist laut Staberock unklar, weil sie im Verborgenen verübt wird. Insgesamt würden die Menschenrechte aber zumindest in Asien heute weniger geachtet als 1993, erklärt der indische Menschenrechtler und frühere UN-Beauftragte für das Recht auf Wohnen, Miloon Kothari. Er macht dafür die Deregulierung und die Herrschaft der Märkte verantwortlich.

Die wsk-Rechte nahmen auf der NGO-Konferenz in Wien mehr Raum ein als die politischen Rechte. Vertreten waren unter anderem NGOs, die sich auf Teilaspekte wie Rechte von Migranten, Fischern oder älteren Menschen konzentrieren. Der Versuch, alles angemessen aufzugreifen, führte gelegentlich zu Debatten über Formulierungen wie bei offiziellen UN-Konferenzen.

Im Ergebnis verlangt die umfangreiche Abschlusserklärung zum Beispiel von den Staaten bindende Regeln für Unternehmen, damit diese Arbeitsrechte achten und weniger fettmachende Nahrung herstellen. Die Politik der Haushaltskürzung (Austerität) sowie laxe Regeln für den Finanzmarkt und die Steuerflucht werden wegen ihrer sozialen Folgen als Menschenrechtsverstöße gesehen. Über die Ausdeutung der Normen kam die Bestandsaufnahme zu den praktischen Problemen der Rechtsdurchsetzung zu kurz, fand am Ende Miloon Kothari. Der Austausch unter den teils spezialisierten Menschenrechts-NGOs ist vermutlich der größte Ertrag des Treffens.

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erschienen in Ausgabe 8 / 2013: Zentralasien – Als Partner umworben
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