Historisch oder enttäuschend?

Die Schweiz und China haben ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der Schweizer Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bezeichnete die Unterschriftszeremonie in Peking als „historischen Moment“. Nichtstaatliche Organisationen (NGO) sprechen von einer „herben Enttäuschung“.

Der Vertrag sieht den Abbau von Zöllen auf landwirtschaftliche Produkte und Industriegüter vor. Auf 99,7 Prozent aller Güter aus China fällt der Zoll nach Inkrafttreten des Abkommens weg. Umgekehrt gilt dies für 84,2 Prozent der Schweizer Produkte.

NGOs kritisieren, dass die Menschenrechte in dem 1152-seitigen Abkommen kein einziges Mal erwähnt werden. Es reiche nicht aus, in der Präambel auf den Menschenrechtsdialog der Schweiz mit China hinzuwiesen, sagt Daniel Hitzig von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, Alliance Sud. Die letzte Runde dieses Dialogs habe im März 2011 stattgefunden. Er diene den Chinesen lediglich dazu, „das Thema nicht ernst zu nehmen“.

Die China-Plattform, bestehend aus Alliance Süd, der Gesellschaft für bedrohte Völker, der Erklärung von Bern, der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft und Solidar Suisse, ist „bitter enttäuscht über die mutlose Haltung des Bundesrates, der es nicht einmal gewagt hat, das Wort Menschenrechte im Abkommen zu erwähnen“. Der Vertrag bedeute einen Rückschritt im Einsatz für die Menschenrechte in China. Das vorausgegangene Testabkommen mit Hongkong und andere Freihandelsverträge der Schweiz nähmen in der Präambel zumindest Bezug auf die Menschenrechte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.  „Offenbar misst die Schweiz den Menschenrechten je nach Vertragspartner unterschiedliches Gewicht bei“, heißt es vonseiten der China-Plattform.

Auch die Arbeitsrechte kämen zu kurz. Sie seien lediglich in einem Zusatzabkommen geregelt. Das erinnere zwar an die Verpflichtungen auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), ihre Einhaltung gelte jedoch nicht als Voraussetzung für den Freihandel. Die China-Plattform befürchtet, dass Produkte aus chinesischen Zwangsarbeitslagern oder Kinderarbeit in der Schweiz verkauft werden. Bestimmungen zum Umweltschutz blieben in dem Vertrag ebenfalls vage.

„Die Chinesen haben sich ein gutes Stück bewegt“

Der Schweizer Verhandlungsleiter Christian Etter wehrt sich gegen die Vorwürfe. Noch nie sei so viel Arbeit in die Themen Menschenrechte und Nachhaltigkeit gesteckt worden wie bei diesen Verhandlungen, erklärte er. Mit dem Ergebnis, dass ein Freihandelsabkommen mit China erstmals solche Bestimmungen enthalte. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sagte, auf diese Fragen sensibilisierte Kreise müssten zur Kenntnis nehmen, „dass sich die Chinesen hier ein gutes Stück bewegt haben“.

Die Schweiz ist nach Island erst das zweite europäische Land, das mit der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt ein Freihandelsabkommen abschließt. Die Verhandlungen dauerten zweieinhalb Jahre. Gültig wird das Abkommen erst mit der Zustimmung des Schweizer Parlaments. Die China-Plattform und Politiker des linken Lagers wollen sich dafür einsetzen, dass Menschen- und Arbeitsrechtsbestimmungen nachträglich in den Freihandelsvertrag eingefügt werden. Möglich ist auch ein Referendum gegen das Abkommen. In diesem Fall hätte das Schweizer Volk das letzte Wort.

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erschienen in Ausgabe 8 / 2013: Zentralasien – Als Partner umworben
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