Der Showdown kommt noch

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Wirtschaft und Menschenrechte
Verbindliche Regeln für Unternehmen – das fordern Gewerkschafter, das Forum Menschenrechte und der entwicklungspolitische Dachverband Venro von der Bundesregierung. Deren Aktionsplan soll bis Mitte 2016 verabschiedet werden, am liebsten ohne Ärger mit der Wirtschaft.

In zwölf Sitzungen hatte das federführende Auswärtige Amt in den vergangenen Monaten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsverbände angehört. Bis März soll der Aktionsplan (NAP) in Absprache mit dem Wirtschafts- und dem Entwicklungsministerium Form annehmen, dann im Kabinett verabschiedet und im Bundestag beraten werden. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung zugesagt, die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Staaten sind darin angehalten, Verstöße von Unternehmen gegen die Menschenrechte zu verhindern, zu untersuchen, zu ahnden und wiedergutzumachen.

Der Aktionsplan soll den freiwilligen Leitprinzipien Biss verleihen. Unternehmerverbände lehnen es jedoch ab, ihre Mitglieder für mögliche Missstände entlang einer langen Lieferkette – in der Textilindustrie etwa vom Baumwollfeld bis zum Kleiderbügel – haftbar zu machen. Die beteiligten Ministerien halten sich bedeckt, wie weit sie mit der Verbindlichkeit zu gehen bereit sind. Zwar stimmen sie mit der Zivilgesellschaft überein, dass der NAP „ambitioniert“ sein und „Signalwirkung“ haben soll. „Aber der Showdown kommt jetzt erst“, sagt Frank Zach, Asienexperte des DGB.

Die Regierung will keinen Streit mit der Wirtschaft

Tatsächlich lassen die bisherige Politik und Äußerungen der beiden federführenden Ministerien nicht darauf schließen, dass sie auf eine Konfrontation mit der Wirtschaft erpicht sind. So ist bereits das vom Entwicklungsministerium (BMZ) initiierte Textilbündnis darauf angelegt, beteiligten Unternehmen in kleinen Schritten abgestimmte, aber freiwillige Verhaltensregeln abzutrotzen.

Entsprechend zurückhaltend äußerte sich BMZ-Staatssekretär Thomas Silberhorn bei der Schlusskonferenz der Anhörungen. Deutschland erwachse aus der Position des Exportweltmeisters zwar besondere Verantwortung, sagte er. Unternehmen dürften nicht nur bei Preisen und Produktqualität genau hinschauen, sondern auch bei Arbeitsbedingungen und Umweltstandards. Ein Aktionsplan müsse ihnen daher „so konkret und praktisch wie möglich“ zeigen, „wie sie ihre Geschäfte auf Menschenrechtsrisiken überprüfen und Gefahren abwenden können“. Einschränkend fügte er hinzu: „Gesetzliche Regelungen bieten am Ende oft nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Freiwillige Selbstverpflichtungen hingegen können ambitioniertere Ziele verfolgen.“

Der DGB sieht es dagegen als Aufgabe des Gesetzgebers, klare Regeln für alle Branchen zu schaffen. „Unternehmen schadlos zu halten, ist auch eine Art von Protektionismus“, findet Frank Zach. Und auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), hält eine Dosis Verbindlichkeit für unausweichlich; sonst sei der Aktionsplan ein zahnloser Tiger, sagte er. Dazu gehörten Berichtspflichten mit Folgen im Falle der Nichtbeachtung – ohne indes einen Bürokratiewust zu verursachen.

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erschienen in Ausgabe 2 / 2016: Seuchen: Unsichtbare Killer
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